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Steuerliche Außenprüfungen zwischen Spanien und Deutschland

Mit dem Dokument 2016/0996151 hat das Bundesministerium der Finanzen auf 23 Seiten ein Merkblatt über die koordinierte steuerliche Aussenprüfungen mit anderer Staaten und Gebiete an die Oberste Finanzbehörden der Länder gesendet. Damit werden die Regelungen des Informationsaustausches in Steuersachen (BMF-Schreiben vom 23. November 2015 - IV B 6 - S 1320/07/10004:007, BStBl I 2015, 928) ergänzt und näher erläutert. Diese Regelungen gelten auch zwischen Spanien und Deutschland.

Im Rahmen der zwischenstaatlichen Amtshilfe können neben dem spontanen und automatischen Informationsaustausch auch koordinierte bi- und multiliterale steuerliche Außenprüfungen durchgeführt werden. Hierzu zählen gleichzeitige Prüfungen (Simultanprüfungen) sowie gemeinsame steuerliche Außenprüfungen (international als „Joint Audits“ bezeichnet), die eine besondere Form koordinierter Außenprüfungen darstellen.

Die Entsendung eines Bediensteten der deutschen Steuerverwaltung ins Ausland zum Zwecke der Beantwortung eines Auskunftsersuchens ist nicht an bestimmte Ermittlungsverfahren der ausländischen Finanzbehörde gebunden, zum Beispiel zur Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung. Auch außerhalb koordinierter Außenprüfungen können deutsche Bedienstete in andere EU-Mitgliedstaaten entsandt werden, sofern die Komplexität eines Auskunftsersuchens dies erfordert.

FAZIT: Somit sind nunmehr alle Voraussetzungen gegeben, um seitens der Finanzverwaltungen effizient und transparent über die Landesgrenzen hinweg zu recherchieren. In diesem Zusammenhang sollten sich die deutschen Steuerpflichtigen, die in Spanien Aktivitäten entwickelt haben, nochmals genau überlegen, ob man auch an alle steuerlichen Pflichten gedacht hat.

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