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Untervermietung Wohnimmobilien | Spanien

Die Untervermietung von Wohnimmobilien stellt ein besonders heikles steuerliches Problem dar. Denn sie bedingt automatisch eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung seitens des Eigentümers. Dieser vermietet nunmehr nicht weiter zu Wohnzwecken, sondern an eine Person, die durch ihre (Unter-) Vermietungstätigkeit umsatzsteuerlich zum Unternehmer wird, und zwar sowohl mit normaler Wohnvermietung als auch mit der umsatzsteuerpflichtigen Ferienvermietung. Die Vermietung an einen Unternehmer wiederum bedingt den normalen Umsatzsteuersatz von 21 %.

Eine besondere Brisanz erhält diese Problematik aus zwei Gründen:

  1. Erstens ist sie vielen Eigentümern/Vermietern von Wohnimmobilien nicht bewusst, zweitens kann die Untervermietung ohne deren Wissen erfolgen. Daraus können dem Eigentümer auch ohne eigenes Verschulden oder vorsätzliches Handeln Probleme mit dem Finanzamt entstehen, denn die Behörde wird bei ihm eine Umsatzsteuerschuld feststellen.
  2. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag eine klare Klausel bezüglich der Untervermietung erhält. Aus den genannten Gründen ist die Untervermietung in jedem normalen Mietvertrag entweder strikt untersagt oder kann nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Eigentümers vorgenommen werden.

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