Geplante Neufassung des Außensteuergesetzes: Ausländische Familienstiftungen und Trusts im Fokus
28. November 2025
Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18. November 2025 einen Diskussionsentwurf zur vollständigen Überarbeitung des § 15 Außensteuergesetz (AStG) vorgelegt. Die Vorschläge zielen auf eine Modernisierung der Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen – ein Bereich, der für international aufgestellte Unternehmer und vermögende Privatpersonen seit Jahren hohe steuerliche Relevanz besitzt.
Nachfolgend erhalten Sie eine kompakte und verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des Entwurfs. Die Ausführungen ersetzen keine individuelle Beratung. Für eine konkrete Prüfung oder Gestaltung empfehlen wir eine persönliche steuerliche und rechtliche Analyse.
Hintergrund
Der aktuelle § 15 AStG regelt die Zurechnung von Vermögen und Einkünften ausländischer Familienstiftungen auf in Deutschland ansässige Stifter und Berechtigte.
Mit dem vorliegenden Entwurf möchte das BMF die Vorschrift grundlegend neu ordnen. Ziel ist eine stärkere Annäherung an die Systematik der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG sowie eine klarere Abgrenzung von niedrigbesteuerten Strukturen. Stellungnahmen können bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.
Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick
Niedrigsteuergrenze von 15 %
Künftig soll eine Zurechnung nur erfolgen, wenn die ausländische Stiftung mit weniger als 15 % besteuert wird. Diese Schwelle war bislang nicht ausdrücklich im Gesetz verankert und fokussiert die Norm deutlicher auf niedrigbesteuerte Konstellationen.
Erweiterter Kreis der Berechtigten
Neben unmittelbaren Bezugs- und Anfallsberechtigten sollen künftig auch mittelbar Berechtigte sowie „nahestehende Personen“ einbezogen werden. Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird dadurch spürbar ausgeweitet.
Vereinfachte Normstruktur
Der Begriff der „Unternehmerstiftung“ soll entfallen. Mehrere Regelungsabschnitte werden neu geordnet, um die Norm klarer und praktikabler zu gestalten.
Überarbeitung der Entlastungsregelungen
Der bisherige Fokus auf den „Entzug der Verfügungsmacht“ tritt zurück. Stattdessen soll stärker auf die Vermeidung künstlicher Gestaltungen abgestellt werden.
Zudem soll die Ausnahme für EU/EWR-Staaten auf bestimmte Drittstaaten erweitert werden.
Bewertung nach gemeinem Wert
Bei Vermögensübertragungen sollen künftig der gemeine Wert bzw. Marktwert maßgeblich sein – nicht mehr ausschließlich Nominal- oder Buchwerte.
Bedeutung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen
Für Mandanten mit internationalen Vermögens-, Stiftungs- oder Trust-Strukturen ergeben sich wichtige Konsequenzen:
Höhere Relevanz für internationale Strukturen: Die Neufassung stärkt den Zugriff deutscher Finanzbehörden auf niedrigbesteuerte ausländische Familienstiftungen.
Neue 15%-Schwelle: Strukturen mit geringer ausländischer Besteuerung geraten künftig schneller in den Anwendungsbereich der Zurechnungsbesteuerung.
Erweiterung des Berechtigtenkreises: Auch mittelbare Beteiligungen und nahestehende Personen können steuerliche Risiken auslösen.
Strengerer Entlastungsnachweis: Der Nachweis wirtschaftlicher Substanz und organisatorischer Trennung wird wichtiger.
Erhöhter Dokumentationsaufwand: Besonders im Hinblick auf Stiftungszweck, Struktur, Governance und tatsächliche Geschäftsleitung.
Empfehlungen für Ihre steuerliche Planung
Wir empfehlen Unternehmen und vermögenden Privatpersonen:
Prüfung bestehender Stiftungs- und Trust-Strukturen hinsichtlich Sitz, Geschäftsleitung, Steuerbelastung und Berechtigungsverhältnissen.
Analyse der neuen 15%-Schwelle für die eigene Struktur.
Sicherstellung ausreichender wirtschaftlicher Substanz, um Gestaltungsverdacht zu vermeiden.
Bewertung der Risiken für mittelbar Berechtigte sowie für nahestehende Personen.
Frühzeitige Planung möglicher Restrukturierungen, falls die Neufassung in bisherige Gestaltungen eingreift.
Enges Monitoring des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere bis zum Ende der Konsultationsfrist im Januar 2026.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen – einschließlich steuerlicher Auswirkungen, Dokumentation, Immobilientransaktionen und erforderlicher Compliance-Prüfungen.
Bei unserem Event “Familienvermögen in Krisenzeiten” am 30. und 31. Januar 2026 werden wir mit Spezialisten über die Themen Stiftungen, Unternehmerfamilien und internationale Mobilität sprechen. Veranstaltungsort: Motorworld Mallorca (Programm und Anmeldung).