Spanien erhält mehr steuerrelevante Daten aus Liechtenstein und Monaco
20. Oktober 2025
Die Zusammenarbeit der Steuerbehörden zwischen der EU einerseits und Andorra, Liechtenstein, Monaco sowie San Marino andererseits wird noch ein bisschen enger. Die Europäische Kommission hat neue Protokolle unterzeichnet, die die bestehenden Abkommen zur steuerlichen Kooperation mit den vier Ländern stärken sollen, um Betrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Nach der Ratifizierung sollen die vier Protokolle zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die neuen Protokolle erweitern den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten auf neue Produkte sowie digitale Währungen und verschärfen zugleich die Anforderungen an Sorgfalts- und Berichtspflichten. Ziel ist es, die Abkommen mit der neuesten EU-Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC) sowie mit den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Einklang zu bringen.
Konkrete Auswirkungen
Die Steuerbehörden erhalten Zugang zu Informationen über Finanzpositionen, die bislang nicht automatisch gemeldet wurden. Dazu gehören Informationen über Guthaben auf E-Geld-Konten oder Daten über Bestände an CBDCs (Central Bank Digital Currency), sobald diese in der EU oder den Partnerländern eingeführt werden.
Auch wenn der verbindliche Wortlaut der Protokolle erst nach Ratifizierung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU feststehen wird, werden - neben der erhofften präventiven Wirkung gegen Steuerhinterziehung - eine Reihe konkreter Erleichterungen in der Arbeit der Steuerbehörden erwartet:
Die neuen Regelungen schließen bisherige Lücken im Informationsfluss. Dies ermöglicht den Steuerbehörden, verdeckte oder nicht deklarierte Vermögenswerte effektiver aufzuspüren.
Die unter anderem aus Andorra oder Liechtenstein erhaltenen Daten können mit den nationalen Steuererklärungen abgeglichen werden. Auffällige Abweichungen können weitere Prüfungen auslösen.
Die Finanzinstitute in Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino müssen verschärfte Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen. Für die Steuerkontrolle in den EU-Staaten bedeutet dies eine höhere Datenqualität sowie eine erleichterte Nutzung durch Standardisierung.
Auf Basis der ausgeweiteten Daten können die Steuerbehörden künftig gezielter prüfen, indem sie Risikopersonen identifizieren und auf diese Weise Ressourcen konzentrieren.
Neue Abkommen mit der Schweiz und mit Norwegen in Vorbereitung
Darüber hinaus wird erwartet, dass in Kürze ein ähnliches Änderungsprotokoll mit der Schweiz unterzeichnet wird. Der Rat hat auch bereits einen Vorschlag der Kommission angenommen, Verhandlungen mit Norwegen über ein neues Abkommen zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern aufzunehmen.
Strukturen überprüfen
Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Strukturen - beispielsweise in Form von Holdings, Stiftungen oder Trusts - ist es nun entscheidend, bestehende Vermögens- und Unternehmensstrukturen rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen. Ziel ist es, steuerliche Risiken, Offenlegungsfehler und Reputationsprobleme zu vermeiden.
Die neuen Regelungen schaffen zwar mehr Pflichten, bieten aber auch Rechtssicherheit und Planungssicherheit für diejenigen, die frühzeitig handeln und transparente Strukturen etablieren. Proaktive Beratung und internationale Abstimmung sind daher wichtiger denn je, um Vermögen und Unternehmen im Einklang mit den verschärften EU-Standards zukunftssicher zu gestalten.