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DBA - Spanien Deutschland - Besteuerung des Vermögenszuwachses

Neuheiten zur "Entstrickung" und Besteuerung des Vermögenszuwachses durch die Änderung des DBA

23. April 2017

Die deutschen Finanzämter beginnen die Thematik der "Entstrickung" und Besteuerung des Vermögenszuwachses durch die Änderung des DBA zwischen Deutschland und Spanien zu prüfen. In dem neuen DBA zum 01.01.2013 ist erstmalig in einem neuen Artikel 13 Abs. 2 eine "Immobilien-Klausel" eingefügt worden. Danach liegt das Besteuerungsrecht an Veräusserungs- und Liquidationsgewinnen von Anteilen an Immobiliengesellschaften beim Belegenheitsstaat (hier: Spanien). Derartige Besteuerungsrechte wurden bis zum 31.12.2012 dem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) zugewiesen. Die neue "Immobilienklausel" führt dazu, das die benannten Gewinne nicht mehr in Deutschland, sondern ab dem 01.01.2013 in Spanien besteuert werden. 

Der Wechsel des Besteuerungsrechts ist ein Tatbestand der "Entstrickung". Die in den Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven sind zum Zeitpunkt der DBA-Revision zu besteuern. Die Steuerpflichtigen sollten diesen Tatbestand mit ihren deutschen Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern besprechen und entsprechende Handlungen vornehmen.

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