Umstieg aufs E-Auto: Steuervorteile und Zuschüsse noch in diesem Jahr nutzen
13. November 2025
Wer in Spanien noch in diesem Jahr auf Elektromobilität umsteigt, kann sich steuerliche Vorteile sichern. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die in ein Elektro- oder Hybridfahrzeug investieren, profitieren von steuerlichen Erleichterungen, Sonderabschreibungen und staatlichen Förderprogramme. Das spanienweite Programm MOVES III ermöglicht Zuschüsse sowohl für den Fahrzeugkauf als auch für das Leasing (Renting).
So können Privatpersonen profitieren
Für Privatpersonen ist der Kauf eines E-Autos gleich auf mehreren Ebenen attraktiv. Zunächst entfällt die Erstzulassungssteuer (IEDMT) vollständig, sofern das Fahrzeug einen CO₂-Ausstoß von maximal 120 Gramm pro Kilometer aufweist. Zwar muss der Käufer das entsprechende Modelo 576 einreichen, jedoch keine Zahlung leisten.
Auch bei der jährlichen Kfz-Steuer sind Einsparungen möglich. Zahlreiche Gemeinden – darunter Palma, Calvià und Andratx – gewähren Nachlässe von bis zu 75 % für Fahrzeuge mit der Umweltplakette 0.
Ein weiterer steuerlicher Vorteil betrifft die Einkommensteuer (IRPF). Privatpersonen, die ein neues Elektrofahrzeug erwerben, können eine Steuerermäßigung von 15 Prozent auf den Kaufpreis geltend machen. Das gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 gekauft und zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass das Modell in der offiziellen Liste des Energieinstituts IDAE aufgeführt ist und das Auto nicht als Firmenwagen genutzt wird. Die Bemessungsgrenze liegt bei 20.000 Euro.
Darüber hinaus unterstützt der Staat über das Programm MOVES III den Umstieg auf Elektromobilität mit direkten Zuschüssen, die über die autonomen Regionen – etwa auf den Balearen – vergeben werden. Förderfähig sind sowohl Käufe als auch Leasingverträge mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren. Auch Vorführwagen oder junge Gebrauchte bis zu zwölf Monaten können bezuschusst werden. Anträge auf den Zuschuss können vor oder nach dem Kauf beziehungsweise Abschluss des Leasings gestellt werden. Die Einreichfrist hierfür ist der 31. Dezember 2025, der Wagen muss dann bis Ende Dezember 2026 erworben oder geleast werden.
Investment in E-Mobilität lohnt sich auch für Unternehmen
Auch Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte modernisieren, können von den Vergünstigungen und Zuschüssen profitieren. So entfällt die Erstzulassungssteuer und die Kfz-Steuer reduziert sich je nach Gemeinde um bis zu 75 Prozent.
Der wohl bedeutendste Anreiz für Unternehmen liegt in der steuerlichen Abschreibung. Laut dem Körperschaftsteuergesetz können Investitionen in neue E-Autos, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden, frei abgeschrieben werden. Sprich: Anschaffungskosten können sofort und in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können. Zudem können auch Unternehmen die staatlichen Zuschüsse aus dem MOVES-III-Programm beantragen. Förderfähig sind sowohl Käufe als auch Leasingverträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahre. Der Zuschuss fällt höher aus, wenn neben der Anschaffung auch ein altes Fahrzeug stillgelegt wird – ähnlich einer Abwrackprämie. Wichtig ist, dass im Gegensatz zu Privatpersonen der Antrag vor dem Kauf oder Vertragsabschluss gestellt werden muss. Unternehmen müssen den Zuschuss bis spätestens 31.12.2025 beantragen, die Investition darf jedoch erst nach Genehmigung erfolgen.