E-Auto und Renovierung: So sind grüne Investitionen auf Mallorca weiterhin von der Steuer absetzbar
10. Februar 2025![E-Autos und energieeffiziente Wohnimmobilien lassen sich von der Steuer absetzen.](/fileadmin/user_upload/News/2025/e-auto-immobilie.jpg)
Wer auf Mallorca in Energieeffizienz und E-Mobilität investiert, kann die Kosten in der spanischen Einkommensteuererklärung absetzen - auch für Ausgaben, die im Kalenderjahr 2025 anfallen. Die spanische Regierung hat das Programm zur Förderung der Renovierung von Wohnraum und von E-Fahrzeugen, wie es im Gesetz 19/2021 vorgesehen ist, um ein weiteres Jahr verlängert.
Investitionen in Wohnimmobilien absetzen
Konkret können 20 Prozent der bis Jahresende anfallenden Renovierungskosten geltend gemacht werden, wenn der Heiz- und Kühlbedarf um mindestens sieben Prozent gesenkt wird. Das Energiezertifikat muss vor Jahresende ausgestellt werden. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelt oder die Immobilie bis spätestens Ende 2026 in die Vermietung gegeben wird. Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage beläuft sich auf 5.000 Euro.
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Verbrauchs nicht erneuerbarer Primärenergie, ebenfalls im Fall von Haupt- oder vermieteten Wohnungen, gewährt der spanische Staat 40 Prozent Steuerabzug. Dazu muss entweder der Verbrauch um mindestens 30 Prozent reduziert oder die Energieeffizienzklasse A oder B erreicht werden. Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage beläuft sich auf 7.500 Euro.
60 Prozent Steuerabzug sind darüber hinaus für energetische Sanierungen von Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung vorgesehen. In diesen Fällen liegt die maximale jährliche Bemessungsgrundlage bei 5.000 Euro pro Jahr und ist kumulierbar bis maximal 15.000 Euro über vier Jahre hinweg. Ausgeschlossen von der Förderung sind wirtschaftlich genutzte Gebäudeteile, Garagen, Abstellräume, Gärten, Pools oder Sportanlagen.
Investitionen in E- und Hybridfahrzeuge absetzen
Auch die Förderung von E-Fahrzeugen läuft weiter. Konkret gewährt der spanische Staat eine Steuervergünstigung von 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug muss bis Jahresende zugelassen sein, im Fall von Ratenzahlungen müssen mindestens 25 Prozent des Kaufpreises im laufenden Jahr bezahlt werden, der Restbetrag vor Ablauf des zweiten nachfolgenden Steuerjahres. Der Abzug erfolgt im Jahr der Anzahlung. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 20.000 Euro, womit eine Steuerersparnis von maximal 3000 Euro möglich wird.
Gefördert werden nicht nur E-Autos und E-Roller, sondern auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Eine detaillierte Liste der infrage kommenden Modelle ist in einer Datenbank des spanischen Instituts für Energieeinsparung und -diversifizierung (IDAE) aufgeführt (MOVES-Programm). Die geförderten Fahrzeuge dürfen nicht wirtschaftlich genutzt werden, Gebrauchtwagen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Und auch Ladestationen sind förderfähig, die Steuervergünstigung beträgt 15 Prozent der Kosten für die Installation. Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage beläuft sich auf 4.000 Euro. Auch hier ist eine gewerbliche Nutzung von der Förderung ausgeschlossen.