Einkommensteuer in Spanien: Stolperfallen vermeiden
"Über die Einkommensteuer zu reden, kann ein abendfüllendes Erlebnis werden", scherzt Thomas Fitzner, Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup. In dieser Podcastfolge fassen wir die Rahmendaten zur Einkommensteuer zusammen. Gerade bei den Fristen gibt es deutliche Unterschiede zum deutschen System.
Die wichtigsten Aspekte:
Wer ist überhaupt erklärungspflichtig – und warum auch Minderjährige betroffen sein können
Die Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen
Fristen, Strafen und was passiert, wenn man die Steuererklärung zu spät einreicht
Warum das spanische Steuersystem komplexer ist, als viele denken
Jörg Jung
Sie blüht uns allen, ob in Deutschland oder hier in Spanien: die berühmte Einkommensteuer. Und darüber reden wir jetzt. Einmal mehr mit dem Steuerexperten der PlattesGroup und natürlich dem Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup, Thomas Fitzner. Ich grüße dich.
Thomas Fitzner
Hallo, grüß dich, Jörg.
Jörg Jung
Die Einkommensteuer unterliegt übrigens auch einem Formular – die berühmten Modelos, die wir auch in den letzten Folgen so schön auseinandergenommen haben. In dem Moment wäre es das Modelo 100, die Einkommensteuer. Lieber Thomas, sag was dazu.
Thomas Fitzner
Ja, also zunächst mal muss ich dich korrigieren. Du hast gesagt, diese Erklärung blüht uns allen. Das ist ja nicht so. Es gibt bestimmte Bedingungen, die für eine Erklärungspflicht zu erfüllen sind. Das tut nicht jeder. Aber da muss ich gleich mit einem ganz wichtigen Irrtum aufräumen. Es schwirren so Zahlen herum, dass zum Beispiel – was weiß ich – mit einem Jahreseinkommen unter 22.000 Euro, muss ich mich um eine solche Erklärung gar nicht kümmern, werde ich gar nicht erklärungspflichtig. Tatsächlich sind die Regelungen darüber, wann man die Einkommensteuererklärung in Spanien abgeben muss, relativ komplex. Das, was gemeinhin bekannt ist, ist nur die Spitze des Eisbergs. Und tatsächlich gilt insbesondere für Ausländer, die in Spanien leben, dass eine Erklärungspflicht schon weit unter dieser Schwelle entstehen kann. Eine Erklärungspflicht kann bereits bei 1000 Euro entstehen. Es kommt auf die Art des Einkommens an. Es kommt darauf an, ob dieses Einkommen in Spanien bereits einem Einbehalt unterliegt. Und ich sage auf die Frage von manchen Mandanten, die eine schnelle Antwort haben wollen, ob sie denn überhaupt erklärungspflichtig werden, sage ich immer, solange ich nicht die komplette Einkommens- und Vermögenssituation des Mandanten kenne, kann ich dazu eigentlich nichts sagen.
Das heißt, das ist ein Thema, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir hatten schon Fälle, wo sich das Finanzamt gemeldet hat, weil die aufgrund des Informationsaustausches zwischen den Finanzämtern international festgestellt haben, dass zum Beispiel irgendein Minderjähriger aufgrund einer von einem Onkel erhaltenen Geldanlage irgendwie mehr als 1000 Euro Kapitalerträge im Ausland hatte, die in Spanien keinem Einbehalt unterlegen haben. Und der wurde dann tatsächlich erklärungspflichtig und damit fiel der dann auch aus dieser gemeinsamen Familienerklärung raus. Das heißt, die Erklärungspflicht, die Ermittlung der Erklärungspflicht an sich ist schon mal eine kleine Wissenschaft. Und das andere ist, wir hier wesentlich strengere Fristen haben als zum Beispiel in Deutschland. Also wir können hier nur träumen von den Bedingungen, die unsere deutschen Kollegen genießen. Die absolute Frist für die Einreichung der Erklärung ist der 30. Juni des Folgejahres. In dem Moment, wo man sich um einen Tag verspätet, ist man schon außerhalb der Frist und dann wird es schon potentiell teurer.
Jörg Jung
Du sprichst von minderjähriger Person. Gibt es da Altersbegrenzungen überhaupt von unten nach oben oder ist es vollkommen egal?
Thomas Fitzner
Es gelten die grundsätzlichen Bedingungen für alle Altersgruppen. Das heißt, ob ich frischgeborener Säugling von fünf Monaten bin oder ein Greis von 90 Jahren oder ein im Saft stehender mittelälterer Herr von 40, 50 Jahren ist vollkommen wurscht. Die Bedingungen sind für alle gleich.
Jörg Jung
Frage jetzt noch mal zur Einkommensteuer und zum Finanzamt schlechthin. Das heißt also, wenn ich jetzt hier ganz normal meinen Job nachgehe, bin fest angestellt, habe ich keinen Steuerberater und irgendwas läuft schief. Also da muss man egal was kommt, man muss dahinter bleiben.
Thomas Fitzner
Ich würde sagen, man sollte auf jeden Fall einen Blick darauf werfen. Da vielleicht ein Hinweis. Das Finanzamt bietet ja einen Service an, zum Beispiel jetzt für Angestellte, also für Personen mit relativ einfachen Verhältnissen, die Einkommensteuer zu erstellen. Da kann man einen Termin abfragen, dort kann man hingehen und die machen das dann für einen. Das Problem dabei ist, dass das Finanzamt keine Haftung übernimmt, dass das korrekt ist. Wir haben das an einem Fall konkret erlebt. Da kam eine Mandantin, die hatte sich die Erklärung vom Finanzamt erstellen lassen. Die haben einen Fehler begangen dabei.
Und diesen Fehler hat das Finanzamt nicht verantwortet. Die steuerlichen Folgen, die erheblich waren, musste diese Mandantin selbst tragen.
Jörg Jung
Erläutere in dem Moment steuerliche Folgen, also was ist da schiefgelaufen?
Thomas Fitzner
Naja, schiefgelaufen ist, dass im Hinblick auf eine spätere Verwendung von Verlustvorträgen einfach ein falscher Eintrag gemacht worden ist. Das heißt, es wurde nicht die für die Kunden günstigste Erklärungsweise genutzt.
Jörg Jung
Na gut, also der eine ist festangestellt, der andere ist autonomo. Das ist ja einkommensteuerlich schon gewaltiger Unterschied. Zwar ist man ja einkommensteuerpflichtig, logisch, aber gerade auch von den Fristen her und von den Zeiten her, von den Berechnungen her sind das aber doch schon heiden Unterschiede, oder?
Thomas Fitzner
Also man muss zunächst mal das System anschauen. Wir haben, ähnlich wie in Deutschland haben wir hier zwei Kategorien von Einkommen. Das eine wird Renta General, das heißt allgemeines Einkommen genannt. Da fällt alles drunter, was in irgendeiner Weise mit Arbeit zu tun hat. Aber zum Beispiel auch Mieteinnahmen. Mieteinnahmen und zum Beispiel auch eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn du sagst autonomo, dann würden wir das hier in deutsch, wir sind eine deutschsprachige Kanzlei, als selbständige Tätigkeit bezeichnen. Und dann gibt es auf der anderen Seite die Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden, Gewinn aus einem Verkauf, zum Beispiel einer Immobilie oder zum Beispiel eine Kapitalrente. Also diese beiden Kategorien werden unterschiedlich behandelt und auch unterschiedlich besteuert. Im allgemeinen Einkommen haben wir eine Tabelle, die geht auf den Balearen bis 49,5 Prozent bei den Kapitalerträgen. Der Spitzensteuersatz ist 30 Prozent. Das heißt, wir haben hier unterschiedliche Tabellen, die auf Einkommen angewendet werden, je nach Art und Einstufung des Einkommens. Und ein wichtiger Punkt ist auch und wir werden ja öfter gefragt, was ist eigentlich, wenn ich eine Erbschaft erhalte oder eine Schenkung erhalte? Findet das in irgendeiner Weise seinen Niederschlag in der Einkommensteuererklärung? Und hier ist die Situation klar. Die Einkommensteuer auf der einen Seite und die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf der anderen Seite schließen einander aus. Wenn ich etwas erhalte als Erbschaft oder Schenkung, dann ist das mit Erbschaft- und Schenkungsteuer abgegolten und muss in der Einkommensteuer nicht mehr zusätzlich erklärt werden. Mit einer einzigen Ausnahme, wenn ich eine Schenkung nicht erhalte, sondern ich schenke jemandem anderen etwas, dann kann ich für einen allfälligen Wertzuwachs des geschenkten Vermögenswertes, also zum Beispiel Immobilie oder einen Immobilienanteil, kann ich einkommensteuerpflichtig werden. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum deutschen System.
Jörg Jung
Du hast gesagt, Frist ist der 30. Juni. Ich möchte jetzt aber nochmal auf die Selbständigen kommen. Da gibt es nicht eine Frist, da gibt es noch mehrere. Alle Vierteljahre musst du da irgendwie was einreichen. Wie sieht es damit aus?
Thomas Fitzner
Also für Selbstständige, Klammer auf, Autonomos, Klammer zu, gibt es unterjährige Erklärungen. Die müssen vierteljährlich, müssen sie eine Einkommenssteuer-Vorerklärung einreichen. Da findet dann eine Pauschalbesteuerung statt. Und vielfach ist ja auch im selben Termin dann auch die Umsatzsteuererklärung, die ja jetzt einkommenssteuerlich keine Bewandtnis hat, aber administrativ mitläuft bei Selbstständigen. Da findet also eine pauschale Vorabbesteuerung statt, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Betreffenden. Man macht also seine vier Quartalserklärungen, zahlt da oft schon was ein oder aber, zum Beispiel, wenn ich für eine Firma arbeite als Selbstständiger, der eine Rechnung stellt, dann zahlt die Firma schon etwas für mich ein. Diese sogenannten Einbehalte. Die Firma oder der Kunde zahlt in meinem Namen schon Einkommensteuer für mich ein. Und bei der Jahreserklärung Modelo 100 werden diese Einzahlungen berücksichtigt und wird dann anhand meiner Gesamtsituation, es kann ja sein, dass ich neben meiner Selbstständigkeit noch anderes Einkommen habe. Und es kann dann sein, dass ich zum Beispiel Familienvater bin, dass ich Kinder in meiner Erklärung mit drin habe, die zusätzliche Freibeträge bedingen. Das wird also anhand der Gesamtsituation wird dann eine endgültige Einkommenssteuererklärung erstellt. Und wenn ich im laufenden Jahr als Selbstständiger schon einbezahlt habe oder auch zum Beispiel für Angestellte wird ja auch vom Lohn ein Teil zurückbehalten von der Firma und ans Finanzamt schon einbezahlt. Da sieht man sich an, okay, wie viel ist bereits einbezahlt worden, wieviel bin ich insgesamt schuldig? Und dann kommt es entweder zu einer Nachzahlung oder im günstigeren Fall kriege ich als Ergebnis dieser Jahreserklärung etwas zurück.
Jörg Jung
Und Stichpunkt für 2024, also fürs letzte Jahr, rechnen und reden wir dann vom 30. Juni 2025.
Thomas Fitzner
Korrekt. Worauf man hier in Spanien achten muss. Es gibt Dokumente, die man einholen muss bei der Bank und bei den Behörden. Von der Bank bekommt man eine sogenannte Información Fiscal. Bei Online-Banking liegt die dort bereit oder man kann sie auch in jeder Filiale abfragen. Dort steht alles drin, was der Steuerberater für die Erstellung der Erklärung benötigt mit Ausnahme einiger Daten, die gegebenenfalls bei Wertpapierübertragungen oder für die Vermögensteuer maßgeblich werden. Von der Firma kriegt man normalerweise eine Bescheinigung über die getätigten Einbehalte. Und ganz wichtig, das Finanzamt hat bereits Fiskaldaten, also Datos Fiscales. Die braucht der Steuerberater, um zu sehen, welche Daten liegen dem Finanzamt denn bereits vor? Das Finanzamt sammelt ja über das laufende Jahr hinweg eifrig Daten. Und das ist ganz wichtig zu sehen. Also man kann entweder damit entweder vermeiden, das ein Punkt vergessen wird oder aber, selten aber doch kommt es vor, dass diese Fiskaldaten Fehler beinhalten, die man dann richtig stellen muss.
Jörg Jung
Natürlich ganz wichtig bei Selbstständigen, Autónomos halt, da braucht man ja eh einen Steuerberater, bei Festangestellten dann irgendwie aber auch zum Steuerberater?
Thomas Fitzner
Also ich würde sagen, ein einfacher Angestellter, der ansonsten keinerlei Einkommen hat oder geringfügig und wo dann nur ein paar Freibeträge richtig einzurechnen sind von den Familienangehörigen. Da ist die Wahrscheinlichkeit, einen Fehler zu machen, relativ gering. Aber in dem Moment, in dem die Situation auch nur ein bisschen komplexer wird, sollte man einen Steuerberater befragen, weil tatsächlich die Einkommenssteuer eines der komplexesten Themen ist, die der spanische Gesetzgeber bereithält. Und die Möglichkeiten, hier Fehler zu machen, die teuer werden können, wo man dann auch ein unangenehmes Verfahren am Hals hat, sind endlos.
Jörg Jung
Mit welchen Strafen ist eigentlich vom Finanzamt zu rechnen, wenn man Fristen nicht nachkommt oder irgendwas nicht nachreicht oder wie du gerade eben sagst, irgendwas falsch angibt. Also da ist es ja schon wahrscheinlich, dass der spanische Staat dann nicht unkonsequent ist.
Thomas Fitzner
Ist nicht unkonsequent, aber es wurde vor circa drei Jahren wurden die Säumniszuschläge einiges abgemildert. Früher war das ja so, wenn man auch nur eine Minute über den 30. Juni hinaus ging mit der Einreichung, wurden dann gleich mal fünf Prozent fällig, Säumniszuschlag. Fünf Prozent auf die zahlungsfähige Steuersumme. Und mittlerweile ist das jetzt in so weit abgemildert, als für die zwölf Monate nach Ende der Einreichungsfrist jeweils immer nur 1 % fällig wird. Das heißt, im Juli kann man mit einem Prozent Säumniszuschlag nachreichen. Im ersten Jahr werden auch keine Zinsen fällig, wenn man eine Erklärung entweder später einreicht oder berichtigt nachträglich und diese Berichtigung in eine Nachzahlung mündet. Und dieses eine Prozent vermindert sich dann auch noch, wenn man eine bestimmte Frist einhält. Also im Effekt habe ich jetzt einen Säumniszuschlag von 0,75 Prozent, wenn ich über die Frist, wenn ich die Frist nicht einhalten kann und im Juli erst erkläre. Und das hat bei uns in der Praxis dazu geführt, dass bei Erklärungen, deren Erstellung sehr kompliziert ist, dass da vielfach im Juli oder auch im August, im August wäre es dann also plus 1 Prozent, im August sind es 2 Prozent, im September sind es 3 Prozent, im Oktober sind es 4 Prozent. So geht das über das Jahr. Und man kann also im Juli und im August kann man noch mit relativ milden Folgen kann man nachträglich einreichen oder Erklärungen korrigieren. Wie gesagt, das ist speziell für unsere Mandanten wichtig, für deren Einkommenssteuererklärungen wir Input vom deutschen Steuerberater benötigen. Nachdem die Deutschen ja paradiesisch lange Fristen haben für ihre Einkommensteuer, stehen wir hier oft vor dem Problem, dass mit 30. Juni manchmal bestimmte Daten, die wir von der deutschen Steuererklärung benötigen, noch gar nicht zur Verfügung stehen oder noch nicht endgültig sind. Weil die deutschen Steuerberater vielfach diese entsprechenden Daten noch gar nicht erfasst oder entsprechend verarbeitet haben.
Jörg Jung
Was ist der größte Unterschied zum deutschen System?
Thomas Fitzner
Wir haben hier ja Selbstveranlagung, das heißt, hier wird nicht eine Erklärung eingereicht und dann antwortet das Finanzamt mit einem Bescheid und dann zahle ich ein, sondern ich habe hier das generell in Spanien das Selbstveranlagungssystem. Das heißt, das Finanzamt macht gar nichts zunächst. Man muss sich selber darum kümmern, die Erklärung korrekt zu erstellen oder stellen zu lassen. Und mit dem Einreichen wird dann auch die Zahlung aufgesetzt. Und was diese Zahlung betrifft, das ist wahrscheinlich auch noch interessant, es gibt unterschiedliche Zahlungssysteme. Man kann entweder, normalerweise 25. Juni, wenn man bis zu diesem Zeitpunkt einreicht, reicht es, die IBAN-Nummer des spanischen Bankkontos einzutragen und das Geld wird dann am letzten Tag der Frist am 30. Juni vom Finanzamt einfach eingezogen. Das ist die einfachste Zahlungsmethode. Und wenn diese Methode aus irgendeinem Grund nicht angewendet werden kann, wenn man zum Beispiel die Frist jetzt nicht einhält oder weil jemand in Spanien kein Konto hat oder aus irgendeinem Grund das nicht dafür verwenden möchte, dann muss man zuerst einzahlen und mit dem dabei generierten Code kann ich dann erst die Erklärung einreichen.
Jörg Jung
Was ist denn eigentlich, wenn ich über das ganze Jahr hinweg, wenn sich da herausstellt, ich habe eigentlich noch Geld zugute mit allen Ermessungen und mit allen Freibeträgen, da kann sich das Finanzamt doch darüber freuen, dass ich nichts mache. Da müssen ja nichts bezahlen.
Thomas Fitzner
Ja, richtig, ich habe ja vorhin schon gesagt, dass die Bedingungen, die gesetzlichen Bedingungen für die Erklärungspflicht nicht berücksichtigen, ob das für den Steuerzahler jetzt gut oder schlecht ist. Also zum Beispiel, stell dir vor, du hast aus unterschiedlichen Gründen, du bist ein Angestellter und die Firma hat jetzt für dich mehr Steuer eingezahlt, als du eigentlich dem Finanzamt schuldest in der Gesamterklärung. Weil du, was weiß ich, mit Kinderfreibeträgen und sonstigen Abzugsmöglichkeiten hat da der Steuerberater deine Steuersumme unter jenen Betrag gerechnet, den die Firma für dich schon abgeführt hat. Dann bist du nicht verpflichtet, eine Erklärung einzureichen, möglicherweise. Aber es ist ja kein Vorteil. Es ist ja vorteilhaft, einzureichen und das Geld zurückzuverlangen, dass du zu viel eingezahlt hast.
Jörg Jung
Die sogenannte und die sehr berühmte Einkommensteuer, das Formular 100, wie man es hier in Spanien nennt. Ich bedanke mich beim Steuerexperten der PlattesGroup und dem Leiter der Abteilung Residenten, einmal mehr Thomas Fitzner für diese wunderbaren Ausführungen. Und ich bin mir fast sicher, wir hören uns bald wieder zu einem ganz wichtigen Steuerthema.
Thomas Fitzner
Sehr gerne. Tschüss.
Autor: Jörg Jung/Mitarbeit: C. Schittelkopp