Neue Steuerpflichten und digitale Anforderungen in Spanien ab 2026
In dieser Folge des Willi-pedia News Podcasts stehen drei Themen im Fokus, die Unternehmer, vermögende Privatpersonen und internationale Investoren in Spanien betreffen.
Zum Jahreswechsel 2026 intensiviert Spanien den automatischen Informationsaustausch mit Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino. Künftig werden auch digitale Vermögenswerte – etwa Guthaben auf E-Geld-Konten oder in digitalen Zentralbankwährungen – in den Datenaustausch einbezogen. Für Banken, Finanzinstitute und international tätige Unternehmer bedeutet das: mehr Transparenz, aber auch mehr Prüfungsdruck und Handlungsbedarf bei bestehenden Strukturen.
Parallel dazu treten neue Vorschriften für elektronische Abrechnungssysteme in Kraft. Das „VERI*FACTU“-System ermöglicht eine direkte und fälschungssichere Kommunikation mit der spanischen Steuerverwaltung. Verstöße gegen die neuen Anforderungen können teuer werden – bis zu 50.000 Euro Strafe jährlich. Über das Portal PGate bietet die PlattesGroup ihren Mandanten bereits heute eine voll kompatible Lösung.
Abschließend geht es um die Pflicht zur digitalen Postbox bei der spanischen Steuerverwaltung. Wer seine elektronische Post nicht regelmäßig prüft, riskiert Fristversäumnisse und hohe Nachzahlungen – wie ein aktueller Fall zeigt.
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Timothea Imionidou
1. Mehr Steuerdaten für Spanien – neue Abkommen mit Liechtenstein und Monaco
2.Elektronische Abrechnungssysteme in Spanien – neue Vorschriften ab 2026
3. Ohne digitale Postbox auf verlorenem Posten.
Heute im Willipedia Podcast werfen wir einen Blick auf dies drei Themen. Legen wir los. Ab 1. Januar 2026 soll der Informationsaustausch zwischen Spanien und den klassischen Finanzplätzen Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino ausgeweitet werden. Claudia, was ändert sich konkret?
Claudia Schittelkopp
Die neuen Protokolle vertiefen die Kooperation erheblich. Ziel ist es, Steuerhinterziehung und Geldwäsche noch gezielter zu bekämpfen.
Neu ist, dass der automatische Informationsaustausch nun auch digitale Vermögenswerte umfasst – also etwa Guthaben auf E-Geld-Konten oder künftig auch auf digitalen Zentralbankwährungen (CBDCs).
Timothea Imionidou
Das heißt, der Datenaustausch wird technischer – und lückenloser.
Claudia Schittelkopp
Genau. Die Steuerbehörden erhalten künftig Zugriff auf Finanzpositionen, die bisher außerhalb des Austauschs lagen. Das betrifft etwa Depots, digitale Währungen oder komplexe Finanzinstrumente.
Diese Daten können dann direkt mit den nationalen Steuererklärungen abgeglichen werden.
Auffällige Abweichungen könnten sofort eine Prüfung auslösen.
Timothea Imionidou
Und das Ganze wird auch für Banken und Finanzinstitute in den betroffenen Ländern anspruchsvoller?
Claudia Schittelkopp
Ja. Sie müssen strengere Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen. Das bedeutet einerseits mehr Aufwand, andererseits aber auch höhere Datenqualität und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Für Unternehmer mit grenzüberschreitenden Strukturen – etwa Holdinggesellschaften oder Stiftungen – wird jetzt entscheidend, bestehende Strukturen zu überprüfen und steuerliche Risiken zu minimieren.
Timothea Imionidou
Das ist also auch ein Thema für Unternehmer, die ihre Vermögensverwaltung in Liechtenstein oder Monaco organisiert haben.
Claudia Schittelkopp
Absolut. Wer hier proaktiv handelt und für Transparenz sorgt, kann spätere Diskussionen mit den Behörden vermeiden. Und: Ähnliche Abkommen mit der Schweiz und Norwegen sind bereits in Vorbereitung.
Timothea Imionidou
Also – ein klares Signal in Richtung europaweiter Datenharmonisierung.
Kommen wir zu unserem zweiten Thema, das ganz besonders die Praxis betrifft: neue Vorschriften für elektronische Abrechnungssysteme in Spanien.
Claudia, was genau kommt da auf Unternehmer und Freiberufler zu?
Claudia Schittelkopp
Ab dem 1. Januar 2026 – für Gesellschaften – und ab dem 1. Juli 2026 – für alle anderen Unternehmer und Freiberufler – müssen die verwendeten Abrechnungssysteme den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ziel ist, Nachverfolgbarkeit und Manipulationssicherheit zu gewährleisten.
Timothea Imionidou
Das Ganze basiert auf dem sogenannten Real Decreto 1007/2023 und der Verordnung HAC/1177/2024, richtig?
Claudia Schittelkopp
Genau. Kern des Ganzen ist das Konzept „VERI*FACTU“. Das ist ein Kommunikationsprotokoll zwischen dem Unternehmen und der spanischen Steuerverwaltung.
Wer diesen Modus nutzt, übermittelt jede ausgestellte Rechnung automatisch an die Agencia Tributaria. Jede Rechnung erhält eine digitale Signatur – und Manipulationen sind praktisch ausgeschlossen.
Timothea Imionidou
Und wer das nicht möchte?
Claudia Schittelkopp
Der kann den sogenannten Nicht-Verifactu-Modus wählen.
Dabei werden Rechnungen nicht automatisch übermittelt, müssen aber unveränderbar gespeichert und jederzeit abrufbar sein.
Beide Varianten müssen durch den Softwareanbieter zertifiziert werden – per declaración responsable, also einer verantwortlichen Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung.
Timothea Imionidou
Und Verstöße?
Claudia Schittelkopp
Können teuer werden: 50.000 Euro Strafe pro Jahr, wenn ein System nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Timothea Imionidou
Das ist happig. Gut zu wissen, dass die Umstellung bei der PlattesGroup längst abgeschlossen ist.
Über das Portal PGate können Mandanten ihre Rechnungen ja bereits digital ausstellen, versenden und automatisch verbuchen lassen – ohne zusätzliche Software oder Schnittstellen.
Claudia Schittelkopp
Genau, das System ist voll kompatibel mit den neuen Vorgaben.
Und wichtig ist auch die Unterscheidung zur E-Rechnung: Der Verifactu-Modus ersetzt sie nicht, sondern ergänzt sie. Die Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich kommt später – mit Übergangsfristen von bis zu drei Jahren, je nach Unternehmensgröße.
Timothea Imionidou
Kommen wir zu unserem dritten Thema: Ohne digitale Postbox auf verlorenem Posten.
In Spanien hat der Fiskus den Einspruch einer ausländischen Gesellschaft abgelehnt – und zwar, weil die Kommunikation nicht über die digitale Postbox erfolgt ist.
Claudia, was genau ist passiert?
Claudia Schittelkopp
Der Fall betrifft eine niederländische Gesellschaft ohne Betriebsstätte in Spanien.
Sie hatte eine Immobilie verkauft und ihre Steuererklärung für Nichtresidenten – das Modelo 210 – eingereicht.
Das Ergebnis war zunächst positiv.
Doch dann leitete die Steuerverwaltung ein Prüfungsverfahren ein, überprüfte die Anschaffungs- und Verkaufspreise und forderte schließlich eine Steuernachzahlung.
Diese Mitteilung ging elektronisch an den Vertreter der Gesellschaft in Spanien.
Die Frist zur Stellungnahme – ein Monat – verstrich. Erst sieben Monate später legte die Gesellschaft Einspruch ein. Zu spät.
Timothea Imionidou
Und sie berief sich darauf, dass sie eigentlich eine postalische Adresse angegeben hatte, richtig?
Claudia Schittelkopp
Genau. Sie argumentierte, dass frühere Mitteilungen per Post gekommen seien und daher auch dieser Bescheid hätte postalisch zugestellt werden müssen.
Aber die zentrale Steuer- und Verwaltungskammer, die TEAC, entschied eindeutig:
Juristische Personen und nicht rechtsfähige Organisationen – egal ob spanisch oder ausländisch – müssen elektronisch mit der Steuerverwaltung kommunizieren.
Sobald die Mitteilung in der digitalen Postbox eingeht, gilt sie als rechtswirksam zugestellt, auch wenn niemand sie öffnet.
Timothea Imionidou
Das heißt also: Wer die elektronische Postbox nicht regelmäßig prüft, riskiert, wichtige Fristen zu verpassen?
Claudia Schittelkopp
Ganz genau. Und das kann teuer werden – Fristversäumnisse, Nachzahlungen, sogar Bußgelder.
Gerade ausländische Gesellschaften mit Immobilien in Spanien verlassen sich oft noch auf Papierpost – und stehen dann plötzlich auf verlorenem Posten.
Timothea Imionidou
Was wäre also Ihre Empfehlung?
Claudia Schittelkopp
Ganz klar: Ein digitales Postfach bei der Steuerverwaltung AEAT einrichten und regelmäßig überwachen.
Am besten durch einen steuerlichen Vertreter oder eine Kanzlei, die Fristen und Zustellungen im Blick behält.
Denn nur so bleibt man handlungsfähig und vermeidet böse Überraschungen.
Timothea Imionidou
Ein wichtiger Hinweis – besonders für internationale Eigentümer auf Mallorca.
Vielen Dank, Claudia!
Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit: C. Schittelkopp