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Spanien ruft zur Steuererklärung: Was Mallorca-Residenten jetzt wissen müssen

Pflichten, Fristen und Formulare: Das erwartet in Spanien ansässige Ausländer ab Januar 2026.

31. Oktober 2025
Illustration eine Steuerberater sitz an ihrem Schreibtisch mit Blick auf die Kathedrale von Palma und bearbeitet Steuererklärungen

Wer seinen Lebensmittelpunkt auf Mallorca hat, muss sich in den kommenden Monaten intensiv mit einem Thema beschäftigen: den persönlichen Jahreserklärungen in Spanien. Bei den anstehenden Pflichten handelt es sich einerseits um bloße Informationserklärungen, die keine Steuerzahlungen bedingen, und andererseits um Steuererklärungen, aus denen sich entweder eine zahlungsfällige Steuerlast oder das Recht auf eine Rückerstattung ergibt.

Beide Erklärungspflichten können Strafzahlungen auslösen, wenn sie nicht erfüllt werden: 

  • Bei Steuererklärungen ist die nicht oder spät eingezahlte Steuersumme das Strafmaß. Mit einer freiwilligen Nacherklärung kommt der Steuerpflichtige vergleichsweise glimpflich davon, wenn er selbst die Situation korrigiert, bevor das Finanzamt ein Verfahren einleitet. Andernfalls kann es teuer oder sogar strafrechtlich relevant werden.
  • Auch bei Informationserklärungen können empfindliche Strafen anfallen, wenn nicht der Erklärungspflichtige, sondern das Finanzamt die Initiative ergreift.

Die modelos, wie die Formulare auf Spanisch heißen, werden allesamt in der ersten Jahreshälfte fällig und sind online als Datensätze ohne Dokumente einzureichen. Jeder spanische Steuerbürger ist selbst für die Erfüllung seiner Steuerpflichten verantwortlich – das Stichwort heißt Selbstveranlagung. Weitere Dokumente oder Belege sind erst vorzulegen, wenn das Finanzamt eine Erklärung überprüft. Dies geschieht nach dem Stichprobenprinzip oder aber wenn die Behörde Auffälligkeiten oder Abweichungen von vorliegenden Daten feststellt.

Spanische Strenge vs. deutsche Geduld

Da eine tatsächliche Harmonisierung der europäischen Steuersysteme noch Zukunftsmusik ist, stellt ausländisches Einkommen für spanische Steuerbürger eine Herausforderung dar. Die spanischen Fristen sind knapp und erbarmungslos, zumal zwar unter bestimmten Bedingungen die Zahlung von Steuern, nicht aber die Einreichung von Erklärungen ohne Maßregelung aufgeschoben werden kann. Zum Vergleich: In Deutschland hat der Steuerberater für die Einkommensteuererklärung 20 Monate mehr Zeit als in Spanien.

Hinzu kommt: Während in Spanien mit der Abgabe die Steuer als erklärt und bezahlt gilt und jegliche Nachbesserung entweder eine Nacherklärung - womöglich mit Säumniszuschlägen und -zinsen – oder ein Verfahren des Finanzamtes zur Folge hat, ist der Vorgang in Deutschland mit der Einreichung nicht beendet. Denn hierzu ist noch der Bescheid der Behörde erforderlich. Dies kann zur Folge haben, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung in Spanien noch kein Bescheid in Deutschland vorliegt, der eine formale Voraussetzung für die Anrechnung deutscher Steuern in Spanien ist.

Zuweilen kann der deutsche Steuerberater bis Ende der spanischen Frist noch nicht einmal die vollständigen Daten vorlegen, die auch in Spanien für eine ordnungsgemäße Aufbereitung und Selbstveranlagung notwendig wären. Mieterträge etwa müssen sowohl in Deutschland wie auch in Spanien veranlagt werden, und in jedem der beiden Länder nach den jeweiligen nationalen Regelungen, die zum Teil identisch, zum Teil nur ähnlich, zum Teil aber auch ganz anders sind.

Länderübergreifende Kompetenz und Erfahrung nötig

Insbesondere im Verhältnis mit Deutschland erfordert die Bearbeitung eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Herausforderungen, die länderübergreifende Steuerthemen auch in der Bearbeitung persönlicher Jahreserklärungen zur Folge haben. Für fast jedes Dilemma hat die PlattesGroup im Laufe der Jahre eine praxisnahe und getestete Lösung erarbeitet. Eine reibungslose Kommunikation mit deutschen Steuerberatern ist entscheidend, um Fristen einzuhalten und Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Diese “Modelos” stehen an

Den Startschuss für die persönlichen Jahreserklärungen macht das Modelo ETE – die Umfrage über Auslandstransaktionen –, das wir in dieser News ausführlich erklären. Über die weiteren Deklarationspflichten berichten wir in den kommenden Wochen und Monaten. Betroffene Mandanten der PlattesGroup erhalten darüber hinaus eine Übersicht für eine vertiefende Orientierung, nicht zuletzt, um auch die Aufgaben der Sachbearbeiter zu erklären. 

Angesichts zahlreicher Ausnahmeregelungen sowie der Interpretationen in verbindlichen Auskünften und Gerichtsurteilen ist in jedem Fall eine individuelle Prüfung der jeweiligen Erklärungspflichten unabdingbar.

Alle Menschen sind klug.
Die einen vorher, die anderen nachher.

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