Abgabe im Januar: Wenige kennen diese Erklärungspflicht
04. November 2025 
				
		
Wie stand es um die Kapitalbewegungen spanischer Unternehmen im Ausland nach der Finanzkrise 2008? Welche Dimensionen hatte der Kapitalabfluss aus Spanien zwischen 2020 und 2025? Und wie wirkte sich die Pandemie auf die Direktinvestitionen aus?
Bei der Beantwortung all dieser Fragen kommen Daten zum Einsatz, die die spanische Nationalbank mit Hilfe des Steuerformulars ETE wieder ab 1. Januar erhebt. Im Gegensatz zu anderen Modelos dient es nicht zur Festlegung der zu zahlenden Steuern, sondern hat rein statistische Zwecke, ist aber dennoch verpflichtend. Die „Umfrage über Auslandstransaktionen“ (Encuesta de Transacciones Exteriores) hilft dabei,
- externe Finanzströme, Direktinvestitionen und Kapitalbewegungen zu überwachen, 
- Ungleichgewichte zwischen Inlands- und Auslandskapital zu erkennen, 
- Risiken für die Finanzstabilität wie zum Beispiel eine hohe Auslandsverschuldung des Privatsektors zu identifizieren. 
Wer deklarieren muss
Die Erklärung wird nicht beim Finanzamt eingereicht, sondern bei der Nationalbank (Banco de España). Aber auch, wenn es sich um eine Informationserklärung mit ausschließlich statistischen Zielsetzungen und ohne steuerliche Implikationen handelt, sollten die Angaben mit denen in der Einkommen- und Vermögensteuererklärung übereinstimmen.
Die ETE ist ausschließlich individuell einzureichen und wird sowohl für juristische wie auch natürliche Personen mit Ansässigkeit in Spanien fällig, deren Auslandssaldo im betreffenden Kalenderjahr eine Million Euro übersteigt oder die Transaktionen mit dem Ausland in mindestens derselben Höhe vorgenommen haben.
Ab 50 Millionen Euro Auslandvermögen ist eine detaillierte Erklärung verpflichtend, ab 100 Millionen muss quartalsmäßig gemeldet werden.
Fristen und Formalitäten
Je nach Höhe der anzugebenden Werte gibt es zwei verschiedene Fristen zur Einreichung. Liegt der Auslandssaldo oder die Auslandstransaktionen unter einer Schwelle von 100 Millionen Euro, muss das Formular zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Ab einem Wert von 100 Millionen Euro läuft die Frist vom 1. bis 20. des Folgemonats nach jedem Quartal.
Im Konkreten sind zu erklären:
- Transaktionen jeglicher Art mit Nichtresidenten und unabhängig von der Art und Weise der Abrechnung. Das sind zum Beispiel Überweisungen, Gutschriften, Abbuchungen oder Gegenverrechnungen. 
- Salden sowie Saldenveränderungen von Aktiv- oder Passivpositionen mit dem Ausland, unabhängig von der Art und Weise, wie sie gestaltet sind oder zustande kommen. Das betrifft Bankkonten, Salden zwischen Unternehmen, Bareinlagen, Wertpapiere, Kapitalbeteiligungen, Schuldinstrumente, Finanzderivate oder Immobilien. 
Bearbeitung bei der PlattesGroup
Die Erklärung ETE für juristische Personen ist Bestandteil der routinemäßigen Bearbeitung aller Gesellschaften, die bei der PlattesGroup in Betreuung stehen.
Die natürlichen Personen der Mandantschaft werden hingegen für diese Zwecke gesondert angeschrieben, um zu sondieren, welche Mitglieder einer Familie für ein Jahr erklärungspflichtig werden können. In manchen Fällen ist das kurz und rasch beantwortet, in anderen empfiehlt sich eine detaillierte Prüfung.
In vielerlei Hinsicht bietet diese Bearbeitung die Gelegenheit, frühzeitig Dokumente und Informationen einzuholen, die für die später fälligen Jahreserklärungen ans Finanzamt nützlich sind. Dabei wird eine vollständige Aufstellung des Vermögens im Ausland einschließlich möglicher Negativpositionen sowie der mit dem Ausland getätigten Transaktionen erarbeitet. Dies bietet unter anderem die Möglichkeit, steuerlich kritische Sachverhalte frühzeitig zu identifizieren, sofern sie vom Mandanten bis dahin nicht mitgeteilt wurden.
Viele der Unterlagen, die für die Ermittlung der anzugebenden Salden benötigt werden – Vermögensaufstellungen, Wertpapierdepots, Bankauszüge – werden später auch für die Auslandsvermögenserklärung Modelo 720 sowie die Vermögensteuererklärung Modelo 714/718 benötigt. Ein Teil der Arbeitsergebnisse kann später genutzt werden, verringert den Bearbeitungsaufwand und somit auch die Kosten.
Drohende Strafen und Besonderheiten
Zwar werden Verfehlungen wie Nichterklärung oder falsche Angaben bis zu sechs Millionen Euro Erklärungssumme als „leichte Verfehlung“ eingestuft. Doch kann - zumindest theoretisch - selbst eine solche mit mindestens 3.000 Euro bis hin zu einem Viertel des finanziellen Gehalts der nicht oder falsch gemeldeten Transaktion oder Salden geahndet werden.
In dieser Kategorie verjährt die Verfehlung jedoch schon nach einem Jahr, und Erklärungen außerhalb der Frist werden mit relativ moderaten Strafen von 150 bis 600 Euro geahndet.
Ein wesentlich schärfer gestalteter Strafrahmen sowie eine längere Verjährungsfrist sind für Erklärungen ab sechs Millionen Euro Erklärungssumme vorgesehen.
Außerdem zu beachten:
- Für die Einreichung ist eine persönliche elektronische Unterschrift des Erklärungspflichtigen erforderlich. Anders als im Fall der Jahreserklärungen ans Finanzamt kann diese Erklärung nicht mit der elektronischen Unterschrift des Steuerberaters eingereicht werden. 
- Eine Herausforderung ist der frühe Abgabetermin spätestens bis zum 20. Januar. Aufgrund des nötigen Vorlaufs für die Bearbeitung können manche erforderlichen Informationen nicht zeitgerecht eruiert werden. Erfahrungsgemäß handhabt die Nationalbank Verspätungen und Nachbesserungen kulant. Trotzdem sollte auf eine fristgerechte Einreichung hingearbeitet werden, notfalls mit provisorischen Zahlen. 
Für die Zwecke der Ermittlung des Auslandssaldos und somit der Erklärungspflicht werden Aktiva und Passiva summiert. Beispiel: Eine Auslandsimmobilie von 600.000 Euro mit einem Verbindlichkeitssaldo im Ausland von 500.000 Euro ergibt einen gesamten Auslandssaldo von 1,1 Millionen Euro. Somit entsteht eine Erklärungspflicht, obwohl der Nettosaldo lediglich 100.000 Euro beträgt.
Sollten Sie Interesse an einer Beratung durch unsere Kanzlei haben, vereinbaren wir gerne einen Beratungstermin – ein Formular und Infos zu unseren Honoraren finden Sie am Ende dieser Website.
 
            
                 
					 
																	 
     
   
 
 
 
 
 
