Von IRPF bis IVA - welche Steuern für den Umgang mit Kryptowährungen fällig werden
05. Februar 2025So dynamisch sich der Sektor der Kryptowährungen entwickelt, so träge ist bislang die staatliche Gesetzgebung, die den steuerlichen Rahmen für die digitalen Zahlungsmittel festlegen muss. So gibt es in Spanien kein spezifisches Gesetz für die criptomonedas, mal abgesehen von der Informationspflicht über das Auslandsvermögen von Steuerresidenten (Modelo 721), soweit es in diesem Bereich die Summe von 50.000 Euro überschreitet. Den Rahmen für die Regeln haben die Steuerbehörden vielmehr mittels verbindlicher Auskünfte abgesteckt.
Während Kryptowährungen immer stärker an Akzeptanz gewinnen, ist das Bewusstsein über die steuerliche Relevanz der criptomonedas noch weniger ausgeprägt. Berücksichtigt werden müssen Kryptowährungen prinzipiell bei der Einkommensteuer (IRPF), bei der Vermögensteuer, bei der Körperschaftsteuer, bei der Mehrwertsteuer, bei Erbschafts- und Schenkungssteuer, unter Umständen auch bei der Grunderwerbsteuer (ITP) oder der Gewerbesteuer (IAE). Wer Dienstleistungen in diesem Bereich anbietet, muss zudem prüfen, inwieweit die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit (autónomo) notwendig ist.
Auch gerade vor dem Hintergrund, dass die steuerliche Regulierung auf verbindlichen Konsultationen beruht und Interpretationsspielraum bleibt, spielt eine vollständige Buchführung über Transaktionen mit Kryptowährungen sowie insbesondere Veräußerungen eine fundamentale Rolle. Eine lückenlose und einfache Dokumentation kann im Fall einer Überprüfung verhindern, dass Gewinne unter Umständen zum Nachteil des Steuerzahlers interpretiert und hohe Strafen gezahlt werden müssen. Hilfreich hierfür sind Anwendungen wie zum Beispiel Cointracking, die mit dem Wallet des Investors verbunden werden oder eine Datei im CSV-Format als Grundlage für Berechnungen nehmen können.
Einkommensteuer (IRPF)
Steuerresidenten in Spanien im Besitz von Kryptowährungen müssen berücksichtigen, dass Transaktionen in diesem Bereich relevant für die Einkommensteuererklärung sind:
Unterschieden werden muss, ob es sich beim Kauf und Verkauf um eine professionelle Dienstleistung handelt - in diesem Fall ist dafür wie bei jeder anderen wirtschaftlichen Tätigkeit die Einkommensteuer abzuführen -, oder ob die Transaktionen auf eigene Rechnung erfolgen.
Die Operationen müssen klassifiziert und richtig zugeordnet werden: Ergeben sich Gewinne oder Verluste aus einer Transaktion, Staking oder Liquidity Pools, fallen diese in der Einkommensteuererklärung unter die Besteuerungsgrundlage von Erspartem (Base imponible del ahorro). Einnahmen aus Marketingstrategien (Airdrops) oder Prämien sowie Verluste infolge von Betrugsfällen oder Hackerangriffen müssen für die generelle Besteuerungsgrundlage (Base imponible general) berücksichtigt werden.
Auch die Zahlung mit Kryptowährung ist hinsichtlich der Einkommensteuer relevant, da für jede Operation Gewinne und Verluste zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs und des Zahlungsvorgangs deklariert werden müssen.
Nichtresidentensteuer (IRNR)
Da Kryptowährungen meist außerhalb Spaniens verortet werden, besteht für Nichtresidenten in Spanien in der Regel in diesem Bereich keine Deklarationspflicht.
Anders ist die Situation im Fall von Dienstleistern, die Kryptowährungen in Spanien verwahren und verwalten. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden bestehende internationale Abkommen berücksichtigt.
Vermögensteuer
Kryptowährungen sind fiskalisch gesehen ein Vermögenswert wie etwa Bankguthaben, Aktien oder Beteiligungen. Inwiefern für ihren Besitz Vermögensteuer (Impuesto sobre Patrimonio) gezahlt werden muss, hängt unter anderem von den Regelungen der jeweiligen Region in Spanien ab. Gibt es in ihr keine oder nur eine geringe Belastung, greift die 2022 spanienweit eingeführte "Solidaritätssteuer für große Vermögen“ (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas).
Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Wert zum 31. Dezember.
Erb- und Schenkungsteuer
Auch im Erb- oder Schenkungsfall werden Kryptowährungen wie andere Vermögenswerte behandelt. Ausschlaggebend ist deren Marktwert zum Zeitpunkt des Erb- oder Schenkungsfalls.
Bei der Schenkung von Kryptowährungen muss die schenkende Person - sofern sie Steuerresident in Spanien ist - zusätzlich in der Einkommensteuer die Differenz zwischen dem Wert der Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Erwerbs und dem Zeitpunkt der Schenkung angeben und veranlagen.
Gewerbesteuer (IAE)
Selbständige oder juristische Personen, die Dienstleistungen im Bereich der Kryptowährungen erbringen, müssen die Gewerbesteuer abführen, wenn die Gesellschaften einen Wert von einer Million Euro überschreiten und keine Ausnahmeregelungen greifen, wie sie etwa am Anfang einer selbständigen Tätigkeit gelten.
Die wirtschaftliche Tätigkeit muss bei der Erklärung in der Kategorie “Otros servicios financieros NCOP (831.9)” angegeben werden.
Grunderwerbsteuer (ITP)
Für Operationen mit Kryptowährungen fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an.
Weniger klar ist die Interpretation im Fall von NFT (Non-Fungible Token), die im Gegensatz zu Kryptowährungen einmalig und nicht teilbar sind. Die spanischen Steuerbehörden haben sich bislang zu diesen Fällen nicht explizit geäußert.
Mehrwertsteuer (IVA)
Für Dienstleistungen im Bereich von Kryptowährungen fällt ähnlich wie im Bereich des Devisenhandels keine Mehrwertsteuer an. Dies gilt auch für Verwahrungsdienstleistungen, da sie mit traditionellen Einlagen vergleichbar sind.
Auch das Mining von Kryptowährungen ist laut einer Auskunft der Steuerbehörde von der Mehrwertsteuer befreit.