Grunderwerbsteuer der Balearen – Steuertabelle
Die Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) ist eine spanische Verkehrsteuer, die bei der entgeltlichen Übertragung von Bestandsimmobilien anfällt. Aufkommen für die Abgabe muss die kaufende Partei. Auch diese Steuer wird nicht automatisch vom spanischen Finanzamt berechnet, vielmehr muss sie der Käufer selbst erklären und zahlen, und zwar mittels des Modelo 600.
Wann fällt die ITP an?
- Beim Kauf einer Bestandsimmobilie (Haus, Wohnung, Grundstück)
- Bei der Abtretung von Gesellschaftsanteilen, wenn Immobilienbesitz betroffen ist
- Bei bestimmten Einbringungsvorgängen
Für den Erwerb einer neuen Immobilie direkt vom Bauträger fällt statt der ITP die Mehrwertsteuer (IVA) an, zuzüglich der Stempelsteuer (AJD).
Steuerpflichtig ist immer der Käufer. Das gilt auch bei einem Kauf durch eine ausländische natürliche oder juristische Person wie zum Beispiel im Fall eines deutschen Unternehmers, einer Holding oder einer vermögenden Privatperson.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Höhe der ITP ist regional unterschiedlich – auf den Balearen gilt seit 2023 die folgende Steuertabelle:
Balearische Grunderwerbsteuertabelle (gültig seit Januar 2023)
Gesamtwert der Immobilie (Euro) | Steuerbetrag seit 2023 (Euro) | Überschießender Betrag bis (Euro) | Steuersatz seit 2023 (%) |
---|---|---|---|
0,00 | 0,00 | 400.000,00 | 8 |
400.000,00 | 32.000,00 | 200.000,00 | 9 |
600.000,00 | 50.000,00 | 400.000,00 | 10 |
1.000.000,00 | 90.000,00 | 2.000.000,00 | 12 |
2.000.000,00 | 210.000,00 | darüber hinaus... | 13 |
Für bestimmte Käufergruppen und bis zu einer bestimmten Höhe des Kaufpreises wird die Steuer auf den Balearen reduziert, zum Teil ganz erlassen. Dies betrifft etwa den Erwerb des ersten Wohnsitzes für Personen unter 30 Jahren und Menschen mit Behinderung.
Was ist das Modelo 600?
Das Modelo 600 ist das offizielle Formular zur Selbsterklärung der ITP. Es muss beim balearischen Finanzamt (Agencia Tributaria de las Illes Balears, ATIB) eingereicht werden.
Inhalt des Formulars:
- Persönliche Daten des Käufers und Verkäufers
- Art der Übertragung (Kauf, Tausch etc.)
- Adresse und Beschreibung der Immobilie
- Kaufpreis (Bemessungsgrundlage)
- Berechnung der Steuer
- Zahlungsnachweis
Wann und wie wird die Steuer gezahlt?
Frist: Innerhalb von 30 Werktagen ab Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde (Escritura Pública)
Einreichung:
- Digital über das Portal der ATIB (in der Regel durch einen Steuerberater oder Gestor)
- Alternativ in Papierform mit Zahlung bei der Bank
- Beleg: Die bezahlte ITP und das gestempelte Modelo 600 sind Voraussetzung für die Eintragung der Immobilie ins Grundbuch (Registro de la Propiedad)
Warum ist das so wichtig?
Ohne korrekt abgewickelte ITP-Erklärung über das Modelo 600 kann:
- die Eigentumsübertragung nicht abgeschlossen werden.
- die Eintragung ins Grundbuch blockiert bleiben.
- es zu Säumniszuschlägen, Bußgeldern oder Zinsen kommen.
Zudem prüft die Behörde zunehmend, ob der angegebene Kaufpreis realistisch ist – bei „zu niedrigen“ Preisen wird ein sogenannter „Wertcheck“ (valor de referencia) angesetzt, der zur Nachforderung führen kann.
Beispielsrechnung für einen Kaufpreis von 500.000 Euro
Die Steuerlast ist progressiv. Bis zu einem Kaufpreis 400.000 Euro fallen 8 Prozent Grunderwerbsteuer an (= 32.000 Euro). Der überschießende Betrag von 100.000 Euro (Betrag, der bis zu 500.000 Euro fehlt) wird mit 9 Prozent besteuert (= 9.000 Euro). Somit ergibt sich beim Kauf einer Ferienimmobilie im Wert von 500.000 Euro eine Grunderwerbsteuer von 41.000 Euro (32.000 Euro plus 9.000 Euro).
Über unseren Steuerrechner können Sie Ihre Grunderwerbsteuer ganz einfach selbst berechnen.
(Stand: April 2025, ff)
Weiterführende Informationen zum Thema
-
EuGH | Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof ( EuGH ) ist das Rechtsprechungsorgan der…
Enzyklopädie - Allgemein
...mehr -
ITP | Grunderwerbsteuer
Die Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) ist eine spanische…
Enzyklopädie - Allgemein
...mehr