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Elektronische Abrechnungssysteme in Spanien: Regierung gewährt ein Jahr mehr Zeit für Umsetzung

Neue Vorschriften treten erst ab 2027 in Kraft. Sie sollen garantieren, dass nachverfolgbar und betrugssicher abgerechnet wird.

03. Dezember 2025
Key-Visual zur Einführung der neuen elektronischen Abrechnungsvorschriften in Spanien ab Januar 2026.

Einen Monat vor dem angekündigten Stichtag gewährt die spanische Regierung mehr Zeit für die Umsetzung: Unternehmer und Freiberufler müssen erst ab 2027 sicherstellen, dass ihre elektronischen Abrechnungssysteme den neuen Anforderungen der spanischen Steuerverwaltung entsprechen (VERI*FACTU). Die neuen Regeln gelten – in Abhängigkeit von der Unternehmensform – erst ab 1. Januar 2027 oder 1. Juli 2027, jeweils ein Jahr später als geplant. Das hat die spanische Regierung am 2. Dezember beschlossen (Spanisches Gesetzesblatt BOE, externer Link). 

Es ist bereits das zweite Mal, dass der Termin zur Umsetzung verschoben wird. Eine Entscheidung, die in der spanischen Wirtschaft auf ein geteiltes Echo stößt. Während sich speziell Vertreter von selbständigen Unternehmern erleichtert zeigen, dass mehr Zeit für die Umsetzung bleibt, werden auch Stimmen laut, die mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit vom Gesetzgeber fordern. 

Die verschobenen Vorschriften im Einzelnen

Die neuen Vorschriften, die nicht mit der E-Rechnung verwechselt werden dürfen, sollen die Integrität und Nachverfolgbarkeit der Rechnungsstellung gewährleisten und mögliche Betrugsfälle vermeiden. Hintergrund sind das Gesetz 11/2021 vom 9. Juli über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug, das Real Decreto 1007/2023 und die Ministerialverordnung HAC/1177/2024 vom 17. Oktober. 

Das Abrechnungssystem muss strenge Voraussetzungen erfüllen, die über die fortlaufende Nummerierung und chronologische Speicherung der Rechnungen hinausgehen. Prinzipiell lassen sich zwei Optionen unterscheiden:  

  • Option 1 – VERI*FACTU-Modus:
    Alle Rechnungen, die über das System erstellt werden, werden automatisch an die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) übermittelt. Diese Option muss während des gesamten Kalenderjahres beibehalten werden. Dazu muss man wissen: VERI*FACTU ist das von der spanischen Steuerverwaltung eingeführte, zertifizierte Kommunikationsprotokoll zwischen Unternehmen und der Steuerverwaltung. Es dient dazu, jede Rechnung manipulationssicher zu erfassen und direkt an die Steuerbehörde zu übermitteln. Jeder Datensatz einer Rechnung erhält eine digitale Signatur.

  • Option 2 – Nicht-VERI*FACTU-Modus:
    Die ausgestellten Rechnungen werden nicht automatisch an die Steuerbehörde übermittelt. Allerdings muss die Software ähnlich wie bei Verifactu die Unveränderbarkeit (inalterabilidad) der Dokumente gewährleisten. Die Rechnungen müssen aufbewahrt und der Steuerverwaltung jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vorschriften sollen für alle Unternehmer mit Sitz in Spanien gelten, die eine Abrechnungssoftware verwenden. Ausgenommen sind:

  • Unternehmer, die ohnehin an das System der sofortigen Informationsübermittlung (Suministro Inmediato de Información, SII) angeschlossen sind.

  • Personen, die einfache Rechnungen mit Textverarbeitungsprogrammen wie Word oder Tabellenkalkulationen wie Excel erstellen, einschließlich Summenfunktionen oder anderer Rechenregeln. Kommt jedoch eine Programmierung zum Einsatz, bei der ein Rechnungsregister generiert wird, gilt die Datei als Abrechnungssystem und muss die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

  • Regionen mit eigenen Systemen wie beispielsweise TicketBAI im Baskenland

Umstellung bei der PlattesGroup

Fristen hin oder her: Bei der PlattesGroup ist die Umstellung bereits seit Längerem komplett abgeschlossen. Mandanten können alle Vorteile des neuen Verfahrens im Buchungsportal PGate nutzen – einem Portal, das umfassend und einfach zu handhaben ist. Für Versand oder Ausstellung werden keine weiteren Zusatzprogramme benötigt - Rechnungen können heruntergeladen und via E-Mail an den Kunden versendet oder direkt als Download-Link geschickt werden. Die Buchhaltung erhält die Rechnung automatisch bei Ausstellung.

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