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Gästebetten zur Ferienvermietung auf Mallorca: Jetzt soll das Los entscheiden

Der Inselrat vergibt nur solche Plätze neu, die an die Institution zurückgefallen sind. Ein erstes Verfahren im vergangenen Jahr war wegen Informatikpannen gescheitert. Nun gibt es einen neuen Anlauf.

01. April 2026
Lizenzen zur Ferienvermietung auf Mallorca

Nach Informatikpannen beim Verfahren im vergangenen Jahr will der Inselrat von Mallorca (Consell de Mallorca) jetzt per Los über Anträge für eine begrenzte Zahl zur Verfügung stehender Gästebetten in der Ferienvermietung entscheiden. Entscheidend werde nicht mehr die Reihenfolge des Eingangs der Einträge sein. “Stattdessen wird eine Reihenfolge der Bearbeitung und Zuteilung durch die Vergabe von Ordnungsnummern festgelegt, die im Rahmen einer Auslosung vor einer öffentlichen Amtsperson bestimmt werden”, heißt es in einer Pressemitteilung des Consell de Mallorca vom 6. März. 

Höchstgrenzen für Gästebetten

Die Zahl der Gästebetten in allen Arten touristischer Unterkünfte auf Mallorca ist gesetzlich gedeckelt, so auch in der Ferienvermietung. Seitdem die linke Vorgängerregierung vor vier Jahren ein Moratorium beschlossen hatte, nimmt der für die Ferienvermietung zuständige Inselrat prinzipiell keine neuen Anträge an. Um darüber hinaus die Zahl der Gästebetten langfristig zu reduzieren, sollten zudem Gästebetten, die zurückgegeben werden oder deren Gültigkeit ausläuft, nicht wieder neu verteilt werden – so der ursprüngliche Plan. 

Unter der jetzigen konservativen Inselregierung wurde – neben der verstärkten Verfolgung illegaler Angebote – ein neuer Kurs eingeschlagen: Während die Frage eines neuen Oberlimits für die Gästebetten und ein mögliches Ende für das Moratorium weiter diskutiert wird, sollen bislang zurückgefallene Gästebetten neu verteilt werden, wie ein im Frühjahr 2025 verabschiedetes Dekret vorsieht (Decreto ley 4/2025). Um diese Gästebetten geht es beim jetzt angekündigten Losverfahren. In keinem Fall würden neue Plätze geschaffen, betont die Institution. 

Warum das erste Verfahren scheiterte

Die Informatikprobleme bei der eigentlich bereits für September vergangenen Jahres angesetzten Ausschreibung der Gästebetten beschreibt der Inselrat mit aufgetretenen technischen Problemen. “Diese verhinderten, dass mit voller Rechtssicherheit die tatsächliche Reihenfolge der elektronisch eingereichten Anträge bestimmt werden konnte. Dieser Umstand wurde durch einen technischen Bericht des Registrierungssystems bestätigt. Dadurch war es unmöglich, das Verfahren abzuschließen, und es entstand die Notwendigkeit, ein alternatives Zuteilungssystem zu schaffen, das die Grundsätze der Rechtssicherheit, Gleichheit, Objektivität, Transparenz und des Wettbewerbs gewährleistet.”

Beschließen will der Inselrat das neue Verfahren offiziell in einer Sitzung am 11. März, danach dürften Einzelheiten dazu bekannt werden. In jedem Fall werde man die Auslosung öffentlich abhalten und zur Gewährleistung der Transparenz über die “öffentlichen Kanäle des Consell” übertragen, heißt es in der Pressemitteilung des Inselrats. Darüber hinaus werde man eine Warteliste mit einer Dauer von sechs Monaten einführen: Innerhalb dieser Frist könnten alle weiteren Gästebetten zugeteilt werden, die während dieses Zeitraums an den Inselrat zurückfallen.

Die bisherigen Regeln

Das Konsortium, das die Gästebetten verwaltet – Consorcio Bolsa de Alojamientos Turísticos, kurz CBAT – hatte für das Verfahren des vergangenen Jahres ansonsten folgende Bedingungen festgelegt: 

  • Pro natürlicher oder juristischer Person ist nur ein Antrag zulässig. 

  • Wenn eine Nachforderung von Unterlagen notwendig wird, muss nachgewiesen werden, dass diese bereits zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung vorlagen. Eine Fristverlängerung für die Nachreichung ist ausgeschlossen.

  • Die erworbenen Plätze können erst nach Ablauf von fünf Jahren an Dritte übertragen werden.

  • Die eigenverantwortliche Erklärung zur Aufnahme der touristischen Tätigkeit (DRIAT) muss innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung der Bescheinigung über den Erwerb der Plätze vorgelegt werden.

  • Apartments in Mehrfamilienhäusern sind prinzipiell vom Sondervergabeverfahren ausgeschlossen. 

Was sonst zu beachten ist

Davon abgesehen muss eine ganze Reihe weiterer schon bislang geltender Auflagen berücksichtigt werden, von der Vorlage einer Wohnbarkeitsbescheinigung bis hin zum Nachweis, dass sich die Immobilie in einem Gebiet auf Mallorca befindet, in dem die Ferienvermietung zulässig ist. 

Beachten müssen Ferienvermieter darüber hinaus die Auflagen zur Abführung der Touristensteuer auf den Balearen sowie die Registrierung im spanischen Zentralregister zur Ferienvermietung

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