Stichtag 2. März: neue Meldepflicht für Ferienvermieter auf Mallorca
01. Februar 2026
Immobilienbesitzer, die an Mallorca-Urlauber vermieten, müssen sich mit neuen Verwaltungsvorschriften auseinandersetzen. So gilt laut einem Beschluss der spanischen Regierung von Ende vergangenen Jahres ab sofort eine jährliche Meldepflicht über anonymisierte An- und Abreisedaten der Vermietungsgäste. Erster Stichtag für die Abgabe ist der 2. März.
Mehr Transparenz
Hintergrund der neuen Vorschrift sind die von der Europäischen Union vor zwei Jahren initiierten Auflagen im Bereich der Kurzzeitvermietung. Die spanische Regierung hatte bereits im Sommer vergangenen Jahres das für alle Mitgliedstaaten vorgeschriebene zentrale Melderegister eingeführt, das für mehr Transparenz im überhitzten Mietmarkt sorgen und Kontrollen sowie Sanktionen erleichtern soll.
Seit Juli 2025 muss auf sämtlichen Vermittlungsplattformen die erteilte Registrierungsnummer (NRU oder auch NRUA) angegeben werden. Diese ist nicht zu verwechseln mit der vom Inselrat vergebenen Lizenz zur Ferienvermietung (eigenverantwortliche Erklärung zur Aufnahme der touristischen Tätigkeit, DRIAT). Darüber hinaus gibt es auch die Vorschrift, innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft die Daten der Gäste den Polizeibehörden zu melden.
Was jetzt neu ist
In Folge des Beschlusses vom 23. Dezember 2025 ist nun vorgeschrieben, jedes Jahr ein Informationsformular für Kurzzeitvermietungen einzureichen. Dieses umfasst Datum von Ankunft und Abreise, Zahl der Gäste sowie Zweck des Aufenthalts (in der Regel Tourismus). Die Einreichung ist ab dem 1. Februar möglich, die Frist endet am 2. März. Für das Jahr 2025 müssen erst ab dem Zeitpunkt Daten gemeldet werden, ab dem eine NRA zugeteilt wurde.
Das Verfahren ist auf zwei Arten möglich - digital über das Portal (Sede Electrónica) des spanischen Verbands der Grundbuchführer (Colegio de Registradores de la Propiedad) oder persönlich am Schalter des Grundbuchamts, wobei das Formular zuvor über die Sede Electrónica heruntergeladen und ausgefüllt werden muss. Mandanten der PlattesGroup können die Abwicklung auch unkompliziert in Auftrag geben.
Die Nichtabgabe dieses Formulars kann zur Entziehung der Registriernummer für die Kurzzeitvermietung führen. Infolge der Wohnungsnot stehen die Behörden unter Druck, konsequenter die Branche der Ferienvermietung zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Auf Mallorca besteht inzwischen eine Kooperation zwischen dem Inselrat und dem Portal Airbnb, um gegen Angebote von Ferienwohnungen vorzugehen, die nicht offiziell registriert sind.