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Ferienvermietung auf Mallorca: Achtung, neues Zentralregister tritt in Kraft!

Vorgaben, Fristen, Zielsetzung: Die spanische Regierung hat die EU-Vorgaben für mehr Transparenz in der Kurzzeitvermietung umgesetzt.

08. Januar 2025
Illustration Ferienvermietung und neues Register für Immobilien in Kurzzeitvermietung

Die Europäische Kommission hat sie von langer Hand vorbereitet, jetzt setzt Spanien die neuen Regeln bei der Kurzzeitvermietung um: Ferienvermieter auch auf Mallorca müssen sich in ein spanienweites, einheitliches Register eintragen lassen. Ziel des Regelwerks, das insbesondere auch die großen Buchungsportale in die Verantwortung nimmt, ist mehr Transparenz im vielerorts in Spanien überhitzten Mietmarkt sowie mehr Handhabe gegen illegale Anbieter. Für Ferienvermieter bedeutet das Register zunächst einmal zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und das nicht nur einmalig. 

Konkret sieht das am 2. Januar in Kraft getretene Gesetzesdekret (externer Link) vor, dass alle Angebote zur Kurzzeitvermietung mit Stichtag 1. Juli in das zentrale Register eingetragen sein müssen. Wichtig: Diese Vorgabe der spanischen Zentralregierung ergänzt das bisher vorgeschriebene Registrierungs- und Genehmigungsverfahren für die Ferienvermietung auf Mallorca (DRIAT), für das weiterhin der Inselrat zuständig ist. Mit den neuen Vorgaben erhalten alle Mietobjekte zur Kurzzeitvermietung zusätzlich eine spanienweit eindeutige Identifikationsnummer.

Welche Daten abgefragt werden

Das Verfahren, das sich in den kommenden Wochen noch einspielen muss, sieht konkret vor, dass sich die Eigentümer der Objekte zur Kurzzeitvermietung bei den zuständigen Behörden registrieren lassen und dabei Unterlagen vorlegen (Art. 9). Auf der Website der spanischen Kammer der Registerführer (Colegio de Registradores) sind für die Online-Registrierung inzwischen Informationen und Formulare bereitgestellt (externer Link). Anzugeben sind insbesondere Daten, die zur eindeutigen Identifizierung und Ortung des vermieteten Objekts dienen - darunter CRU, Katasternummer oder auch geografische Koordinaten - aber auch ein Nachweis über die Lizenz zur touristischen Vermietung der lokalen Behörden, sprich des Inselrats. 

Die Kosten für die Registrierung werden mit 27 Euro pro Nummer zzgl. Steuern angegeben. Antragsteller müssen zur Akkreditierung über eine elektronische Unterschrift oder das System cl@ve verfügen. Auf der Website der Kammer ist zudem angekündigt, dass man Anträge auf Eintragung ins Register auch vor Ort entgegennehmen werde. 

Die neuen Vorschriften sehen des Weiteren vor, dass alle zwölf Monate ein Formular eingereicht wird, das in anonymisierter, aber umfassender Form Aufschluss über die erfolgten Mietverhältnisse gibt (Art. 10, Absatz 4). 

Vorschriften für die gesamte EU

Die zugrunde liegende EU-Richtlinie hatte das Europäische Parlament im Februar 2024 verabschiedet. Seit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Mai haben die Mitgliedstaaten nun maximal zwei Jahre Zeit, das neue Regelwerk umzusetzen, wobei Spanien seine Hausaufgaben im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten bereits erledigt hat. Das für die gesamte EU verbindliche Regelwerk basiert dabei auf drei Pfeilern: Zum einen müssen sich die Anbieter von Kurzzeitmietobjekten online registrieren. Dies soll den Behörden die Identifizierung von Gastgebern und die Überprüfung ihrer Angaben erleichtern. Die Ferienvermietungsgäste wiederum können auf mehr Verlässlichkeit der Informationen auf den Portalen hoffen: Die Online-Plattformen wie Airbnb, Booking, Trivago oder Expedia werden verpflichtet, die Vollständigkeit und Gültigkeit der Immobilienangaben zu überprüfen und hierfür auch stichprobenartige Kontrollen auszuführen. Ein dritter Pfeiler schließlich nimmt die Portale auch hinsichtlich der Transparenz in die Pflicht. Das neue Regelwerk sieht hierfür einen umfassenden Datenaustausch vor: Über einen digitalen Zugangspunkt erhalten die lokalen Behörden Daten von den Plattformen über Gastgeberaktivitäten, mit denen sie die Mietaktivitäten besser verstehen können. 

Inspektoren bislang auf verlorenem Posten

Bislang fehlten den Behörden solche Informationen bei Inspektionen. Um die genaue Adresse eines Inserats zu ermitteln, blieb den Inspektoren bisweilen nichts anderes übrig, als selbst eine Reservierung zu tätigen oder zu versuchen, Feriengäste nach Anzeigen von Nachbarn „auf frischer Tat“ zu ertappen. Gleichzeitig zeigten sich die Portale mitunter wenig kooperativ bei der Überprüfung der Frage, ob Gastgeber auch wirklich eine Lizenz zur Vermietung haben. 

Für die Ferienvermieter bedeutet die neue Registrierungspflicht zusätzliche Verwaltungsarbeit sowie auch ein höheres Risiko, im Fall von Verstößen ins Visier der Inspektoren des Inselrats zu geraten. Angesichts der politischen Debatte um die Wohnungsnot auf den Balearen stehen diese unter Druck, Erfolge im Kampf gegen die illegale Ferienvermietung vorzuweisen. 

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