Ferienvermietung auf Mallorca: Noch nicht im spanischen Zentralregister eingetragen?
02. Juli 2025
Die Frist ist abgelaufen, ohne dass die Mehrheit der Ferienvermieter auf Mallorca reagiert hat: Seit Jahresbeginn sind nur für knapp 11.700 der mehr als 24.000 offiziellen Ferienunterkünfte auf den Balearen Anträge zur Eintragung im neuen spanischen Zentralregister eingegangen. Spanienweit waren es bis Ende Juni gut 215.000 Anträge, wie das spanische Wohnungsministerium vermeldet (externer Link).
Der Antrag ist nötig, um eine spanienweit einheitliche Identifikationsnummer zu erhalten, die seit 1. Juli auf sämtlichen Vermittlungsplattformen angegeben werden muss. Ziel des Regelwerks, das insbesondere auch die großen Buchungsportale in die Verantwortung nimmt, ist mehr Transparenz im vielerorts in Spanien überhitzten Mietmarkt sowie mehr Handhabe gegen illegale Anbieter.
Für Ferienvermieter auf Mallorca wichtig zu wissen: Der Inselrat ist sich vor Kurzem mit Airbnb darüber einig geworden, dass das Buchungsportal künftig Angebote ohne Identifikationsnummer offline nimmt. In der Vergangenheit hatte das Portal jede Verantwortung für eine Überprüfung der Angebote von sich gewiesen und sich gerichtlich gegen Auflagen gewehrt.
Zentrales Portal für Anträge
Konkret sieht das am 2. Januar in Kraft getretene Gesetzesdekret (externer Link) vor, dass alle Angebote zur Kurzzeitvermietung mit Stichtag 1. Juli in das zentrale Register eingetragen sein müssen. Wichtig: Diese Vorgabe der spanischen Zentralregierung ergänzt das bisher vorgeschriebene Registrierungs- und Genehmigungsverfahren für die Ferienvermietung auf Mallorca (DRIAT), für das weiterhin der Inselrat zuständig ist.
Um das Verfahren zu vereinfachen, hat die spanische Regierung ein zentrales Portal eingerichtet, die “Ventanilla Única Digital” (externer Link). Hier können Anträge auf Registrierung online eingereicht werden. Die Gebühr beläuft sich auf 27,05 Euro zuzüglich Steuern pro Identifikationsnummer.
Von den bis Ende Juni spanienweit eingegangenen Anträgen wurden rund 200.000 bewilligt, knapp 103.000 davon zunächst provisorisch. Weitere gut 15.000 Anträge wurden abgelehnt.
Vorschriften für die gesamte EU
Die zugrunde liegende EU-Richtlinie hatte das Europäische Parlament im Februar 2024 verabschiedet. Seit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Mai haben die Mitgliedstaaten nun maximal zwei Jahre Zeit, das neue Regelwerk umzusetzen, wobei Spanien seine Hausaufgaben im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten bereits erledigt hat.
Das für die gesamte EU verbindliche Regelwerk basiert dabei auf drei Pfeilern:
Zum einen müssen sich die Anbieter von Kurzzeitmietobjekten online registrieren. Dies soll den Behörden die Identifizierung von Gastgebern und die Überprüfung ihrer Angaben erleichtern.
Die Ferienvermietungsgäste wiederum können auf mehr Verlässlichkeit der Informationen auf den Portalen hoffen: Die Online-Plattformen wie Airbnb, Booking, Trivago oder Expedia werden verpflichtet, die Vollständigkeit und Gültigkeit der Immobilienangaben zu überprüfen und hierfür auch stichprobenartige Kontrollen auszuführen.
Ein dritter Pfeiler schließlich nimmt die Portale auch hinsichtlich der Transparenz in die Pflicht. Das neue Regelwerk sieht hierfür einen umfassenden Datenaustausch vor: Über einen digitalen Zugangspunkt erhalten die lokalen Behörden Daten von den Plattformen über Gastgeberaktivitäten, mit denen sie die Mietaktivitäten besser verstehen können.
Inspektoren bislang auf verlorenem Posten
Bislang fehlten den Behörden solche Informationen bei Inspektionen. Um die genaue Adresse eines Inserats zu ermitteln, blieb den Inspektoren bisweilen nichts anderes übrig, als selbst eine Reservierung zu tätigen oder zu versuchen, Feriengäste nach Anzeigen von Nachbarn „auf frischer Tat“ zu ertappen. Gleichzeitig zeigten sich die Portale mitunter wenig kooperativ bei der Überprüfung der Frage, ob Gastgeber auch wirklich eine Lizenz zur Vermietung haben.
Für die Ferienvermieter bedeutet die neue Registrierungspflicht zusätzliche Verwaltungsarbeit sowie auch ein höheres Risiko, im Fall von Verstößen ins Visier der Inspektoren des Inselrats zu geraten. Angesichts der politischen Debatte um die Wohnungsnot auf den Balearen stehen diese unter immer größerem Druck, Erfolge im Kampf gegen die illegale Ferienvermietung vorzuweisen.
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