Neue Registernummer mit Siegel: So erkennen Sie qualifizierte Immobilienmakler auf Mallorca
22. Januar 2025Wie können sich Immobilienkäufer auf Mallorca sicher sein, dass sie es mit einem qualifizierten Immobilienmakler zu tun haben? Die Antwort darauf ist jetzt einfacher denn je: So erkennen Sie qualifizierte Immobilienmakler auf Mallorca – indem Sie sich vergewissern, dass der Makler oder seine Firma im neu geschaffenen Register für die Branche auf den Balearen eingetragen ist. Alle Anbieter, welche die in einem Landesgesetz vom Mai 2024 (externer Link) festgelegten professionellen und ethischen Kriterien erfüllen, werden auf Antrag registriert und erhalten daraufhin das Recht, ein Siegel zur Identifizierung mit der dazugehörigen Identifikationsnummer zu führen.
Das Gesetz gewährt eine Frist von sechs Monaten, womit der Registereintrag bereits seit November 2024 verpflichtend ist. Wichtig: Das Siegel ist kein optionales Qualitätszeichen, sondern muss Teil der Unternehmenskommunikation sein, wie es im Gesetzestext heißt: “Das Abzeichen und die Nummer der Eintragung in das amtliche Register müssen gut sichtbar angebracht werden. Immobilienmakler müssen bei jeder Werbung für ihre Tätigkeit ihre Identifikationsnummer angeben.” Übergangsweise werde auch die Angabe der beim Antragseingang vergebenen Nummer akzeptiert.
In Zukunft soll es auch möglich sein, dass Kunden direkt online Einsicht in das Register haben und sich so vergewissern, dass ihr Makler darin eingeschrieben. Ein solches Tool ist aber derzeit noch in Vorbereitung. Bis dahin müssen Kunden auf das Siegel und die Nummer achten, die der Makler oder das Unternehmen angibt.
Kein eingängiger Name für das Siegel
Viele werden sich allerdings noch an den etwas sperrigen Namen gewöhnen müssen: Das Register heißt Registre oficial d’agents immobiliaris de les Illes Balears, und auch die Abkürzung ist nicht viel eingängiger: ROAIIB. Im Logo aus roten und grauen Lettern wird das O als stilisierter Schlüssel gezeigt. Darunter muss die Registernummer eingetragen sein:
Versicherung, Qualifikation, Anerkennung
Zu den Auflagen gehört, dass die Makler eine Haftpflicht- und Kautionsversicherung abschließen müssen, um die Sicherheit der Transaktionen zu erhöhen. Des Weiteren ist der Nachweis der nötigen Qualifikation vorgeschrieben, sei es durch einen Universitätsabschluss in für die Immobilienwirtschaft relevanten Fächern oder durch Weiterbildungskurse und mehrjährige Praxiserfahrung. Kein unwichtiges Detail: Studium oder Weiterbildung müssen auf Spanisch absolviert worden oder in Spanien anerkannt sein. Die Erfüllung dieser Standards müssen Makler darüber hinaus auch durch eine rechtlich bindende Erklärung (declaración responsable) bestätigen.
Eingetragen in das Register werden sowohl physische als auch juristische Personen, also selbstständige Makler sowie Immobilienfirmen. Anbietern, die diese Auflagen nicht erfüllen, droht nicht nur der Ausschluss aus dem Register. Das Gesetz sieht vor, dass Geldstrafen verhängt werden, die von 3.000 bis 30.000 Euro reichen können.
Reaktion auf unseriöse Anbieter
Mit der Regulierung reagieren Politik und Branche auf Praktiken unseriöser Anbieter, die in der Vergangenheit das Vertrauen von Käufern und Verkäufern bei Immobilientransaktionen auf Mallorca untergruben – die Rede ist beispielsweise von “Handy-Maklern” ohne Postadresse oder allgemein “Glücksrittern”, die von der großen Nachfrage in einem rechtlich komplexen Umfeld profitieren wollten.
Eine aktive Rolle bei der Einführung des neuen Siegels hat die 2020 gegründete balearische Vereinigung der nationalen und internationalen Immobilienmakler (ABINI) gespielt, in der sich mehr als 30 Anbieter mit insgesamt mehr als 450 Maklern zusammengeschlossen haben und deren Vorsitzender Hans Lenz (Engel & Völkers) ist. Der Verband sieht in dem Register einen entscheidenden Schritt zur Professionalisierung der Branche auf den Balearen und der Verbesserung der Sicherheit der Kunden. Alle Mitglieder des Verbands haben nach Angaben von ABINI vom November rechtzeitig die Registrierung vorgenommen.
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