Modelo 210: Neue Fristen bringen Entlastung bei Immobilienerklärungen für Nichtresidenten in Spanien
26. Juni 2026
Das spanische Finanzamt hat die Vorgaben für die Erklärung bestimmter Einkünfte von Nichtresidenten angepasst. Mit den Vorgaben vom 12. Juni (Orden HAC/623/2026) werden sowohl die Erklärungsformulare - konkret geht es um das Modelo 210 - als auch die Fristen geändert. Besonders relevant sind die Neuerungen der Agencia Tributaria für Immobilieneigentümer in Spanien, die ihre Immobilie selbst nutzen oder vermieten.
Die wichtigste Änderung betrifft die Fristen. Bisher mussten Erklärungen zu Mieteinkünften mit jährlicher Zusammenfassung innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters im Januar vorbereitet und eingereicht werden. In der Praxis bedeutete das: hoher Zeitdruck und erheblicher Abstimmungsaufwand während eines Zeitraums, in dem viele Mandanten im Urlaub sind und keinen direkten Zugriff auf ihre Unterlagen haben.
Die neuen Fristen im Detail
Künftig verschiebt sich diese Frist deutlich. Für Mieteinkünfte aus Immobilien, die im Modelo 210 jährlich zusammengefasst erklärt werden, ist die Einreichung ab dem Steuerjahr 2026 grundsätzlich vom 1. April bis zum 15. April des Folgejahres vorgesehen. Zum Vergleich: Für Erklärungen des Jahres 2025 umfasste die Frist wie bislang den Zeitraum vom 1. bis 20. Januar.
Für die Eigennutzung von Immobilien - erklärt werden müssen die sogenannten fiktiven Einkünfte - ändern sich ebenfalls die Fristen. Die elektronische Erklärung für das Jahr 2026 wird voraussichtlich vom 1. April 2027 bis zum 23. Dezember 2027 möglich sein. Das Zeitfenster wird somit de facto kürzer, weil der Start vom 1. Januar auf den 1. April verlegt wird, während das Ende gleich bleibt.
Die Änderungen stellen in der Praxis eine erhebliche Entlastung für Kanzlei und Mandant dar. Denn gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen Einnahmen, Kosten, Belege und steuerliche Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, bleibt mehr Zeit, alle nötigen Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen.
Detailliertere Angaben bei den Ausgaben
Gleichzeitig steigen die inhaltlichen Anforderungen: Das spanische Finanzamt verlangt künftig eine genauere Aufschlüsselung der erklärten Ausgaben. So wird das Modelo 210 um neue Felder erweitert, mit denen abzugsfähige Kosten im Zusammenhang mit Immobilieneinkünften detaillierter angegeben werden müssen.
In der Praxis sei dies aber gut handhabbar, betont Christian Plattes, Leiter der Abteilung Wohn- und Ferienimmobilien bei der PlattesGroup. “Da wir bereits mit einer akribischen Buchhaltung und einer strukturierten Dokumentation arbeiten, können wir die neuen Anforderungen ohne grundlegende Umstellung erfüllen.” Entscheidend sei weiterhin, dass Einnahmen und Ausgaben frühzeitig, vollständig und nachvollziehbar aufbereitet werden.