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NEU! WEGWEISER „Wohnungsbau“ über Steuerprivileg für Unternehmer

Das Sonderregime für Immobiliengesellschaften senkt die Körperschaftsteuerlast von 25 auf 3,75 Prozent

31. März 2021

Das spanische Sonderregime für Immobiliengesellschaften senkt die Körperschaftsteuerlast von 25 auf 3,75 Prozent und öffnet die Tür zu weiteren substanziellen Steuervorteilen. In unserem neuen WEGWEISER „Wohnungsbau“ vergleichen wir die normale mit der bevorzugten Besteuerung von Mieteinnahmen in Spanien und erläutern die Voraussetzungen für die Nutzung des Sonderregimes.

Sie können das Dossier HIER kostenlos abrufen.

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