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Selbstanzeige zum Nulltarif - Die Strafrechtsreform in Steuersachen

Eine wichtige Neuerung des spanischen Strafrechts eröffnet die Möglichkeit einer „Selbstanzeige de luxe“

18. Juli 2013
Zeitungsausschnitt Selbstanzeige zum Nulltarif

Eine wichtige Neuerung des spanischen Strafrechts eröffnet die Möglichkeit einer „Selbstanzeige de luxe“ für Steuersünder. Während bisher die freiwillige Offenlegung von Steuertatbeständen nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen schützte, besteht seit dem 27. Dezember 2012 die Möglichkeit, zum strafrechtlichen Nulltarif mit dem Finanzamt ins Reine zu kommen. Doch die erwähnte Reform enthält auch einige Verschärfungen, wie etwa die Einführung eines besonders schweren Tatbestands mit einem erweiterten Strafrahmen sowie einer Verjährung von 10 Jahren, d.h. 5 Jahre über der ansonsten gültigen Verjährungsfrist. Der Artikel beschreibt die bedeutendsten Aspekte sowie den Hintergrund der Reform, verweist aber auch auf die Zweigleisigkeit des Strafregimes in Steuersachen: einerseits die Strafbestimmungen der Finanzbehörden, andererseits die zusätzlichen Konsequenzen, die im "Código Penal" vorgesehen sind.

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