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Spanien: Keine Vermögensteuer für Kommanditisten einer deutschen Kommanditgesellschaft

IStR - Internationales Steuerrecht - Das langerwartete Ergebnis der verbindlichen Auskunft liegt vor

02. Mai 2019
iStR 9/19

Nach einer von European Accounting erlangten verbindlichen Auskunft hat die spanische Steuerverwaltung bestätigt, dass die sog. 5O %-Regel auch für eine gewerbliche deutsche GmbH & Co. KG mit spanischem Immobilieneigentum gilt und damit bei anderem Aktivvermögen von mehr als 5O % keine spanische Vermögensteuer anfällt.

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