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Höhere Investitionen, schärfere Auflagen: Das sieht der neue Wohnungsplan der spanischen Regierung vor

Für den Zeitraum 2026 bis 2030 stellt Madrid Gelder in Höhe von 7 Milliarden Euro zur Verfügung - knüpft an deren Verwendung durch die Regionen aber strikte Regeln und mehr Kontrolle.

28. April 2026
KI-Illustration Wohnungsbau auf Mallorca

Die spanische Regierung hat eine neue Initiative gegen die Wohnungsnot auf den Weg gebracht. Der “Plan Estatal de Vivienda”, der für den Zeitraum 2026 bis 2030 gemünzt ist und am 21. April verabschiedet wurde, stellt Gelder in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro bereit, um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum zu erweitern, bereits vorhandene Immobilien für den Mietmarkt zu mobilisieren sowie den Schutz von Bevölkerungsgruppen zu verbessern, die besonders große Schwierigkeiten beim Zugang zum Wohnungsmarkt haben. Das regierende Linksbündnis will zudem der Spekulation mit Wohnraum einen Riegel vorschieben.

Die Initiative hat vor allem langfristige, strukturelle Auswirkungen: Projektentwickler und Eigentümer können von staatlichen Zuschüssen profitieren, wenn sie sich auf geförderte oder preisgebundene Vermietungsmodelle einlassen. Vermieter müssen mit stärkerer Regulierung und Datentransparenz rechnen. Das Ferienimmobilien- und Luxussegment bleibt weitgehend unbeeinflusst, schließlich konzentrieren sich die Maßnahmen auf den Bereich bezahlbarer Mietwohnungen und staatlich geförderter Projekte.

Geld aus Madrid, Kompetenzen in den Regionen

Die spanische Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez steht bei ihren Vorhaben zur Linderung der Wohnungsnot insbesondere vor der Schwierigkeit, dass die Zuständigkeiten für die Wohnungsbaupolitik zum Teil bei den Regionalregierungen liegen und zentrale Strategien wie etwa eine seit einigen Jahren vorgesehene Mietpreisbremse für besonders angespannte Wohnungsmärkte von einigen Regionen nicht mitgetragen werden. 

Von den Konservativen geführte Landesregierungen lehnen derlei Konzepte als zu interventionistisch ab und setzen innerhalb ihrer Zuständigkeiten auf eigene Rezepte, so auch die balearische Landesregierung. Sie begrüßte zwar jetzt die zusätzlichen Mittel aus Madrid, kündigte aber an, im Rahmen der ohnehin anstehenden Verhandlungen zur konkreten Umsetzung auf zusätzliche Entscheidungsspielräume zu bestehen. 

Wohin die Gelder fließen

60 Prozent der von Madrid bereitgestellten Mittel stammen von der spanischen Zentralregierung, die verbleibenden 40 Prozent werden von den Regionen aufgebracht. Deren Mittel für wohnungspolitische Maßnahmen zur Sicherung bezahlbaren und dauerhaft geschützten Wohnraums werden damit verdreifacht.

Von den insgesamt 7 Milliarden Euro sind 40 Prozent für den Neubau vorgesehen, 30 Prozent für Sanierungsmaßnahmen und weitere 30 Prozent für Leistungen zugunsten sozial schwacher Familien. Nach Regionen erhält Andalusien mit 1,2 Milliarden Euro den größten Anteil, gefolgt von der Region Madrid mit 1,1 Milliarden Euro und Katalonien mit 1 Milliarde Euro. Die Balearen würden über insgesamt 168 Millionen Euro verfügen, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. 

Mehr Transparenz und Kontrolle geplant

Nach Angaben der Regierung enthält der neue Plan zudem Neuerungen in den Bereichen Kontrolle, Transparenz und Steuerung. So soll öffentlicher und geförderter Wohnraum dauerhaft vor spekulativer Nutzung geschützt werden. Eingeführt wird eine Antibetrugsklausel, wonach Wohnungen, die mit Mitteln des staatlichen Wohnungsplans gebaut oder erworben werden, nach objektiven und transparenten Kriterien vergeben werden müssen - eine Reaktion nicht zuletzt auf Skandale, die in jüngster Zeit bekannt geworden waren. Das spanische Wohnungsministerium soll die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen. 

Darüber hinaus werden die Regionen verpflichtet, Informationen über die in ihren Registern erfassten Mietverhältnisse zu übermitteln. Dadurch soll es künftig möglich sein, aktuelle Daten zu bestehenden Mietverträgen und deren Preisen in Echtzeit zu erhalten. Ziel ist es, diese Daten öffentlich zugänglich zu machen und so mehr Transparenz über die Situation am Mietmarkt zu schaffen. Bereits eingerichtet wurde in Spanien ein verpflichtendes Zentralregister für die Ferienvermietung

Die Zuschüsse im Einzelnen

Der Bau von Sozialwohnungen, der in Zusammenarbeit mit privaten Bauträgern vorangetrieben werden soll, wird mit bis zu 85.000 Euro pro Einheit gefördert. Die maximale Monatsmiete soll grundsätzlich 900 Euro betragen, wobei sie je nach Größe der Wohnung variieren kann. Diese Wohneinheiten sollen dauerhaft geschützt bleiben: Sozialwohnungen dürfen, anders als bisher, nicht nach Ablauf einer Frist auf dem freien Markt weiterverkauft werden - ein zentrales Problem bisheriger Initiativen. In vielen Fällen hatte die öffentliche Hand Immobilien an Fondsgesellschaften verscherbelt, um Haushaltslöcher zu stopfen. Spanien hat EU-weit eine der geringsten Quoten im sozialen Wohnungsbau. 

In Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Sozialwohnungen auch verkauft werden, behalten jedoch ihren Schutzstatus. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Erschließung von Baugrund gefördert, sofern mindestens 40 Prozent geförderter Wohnraum entsteht. Dafür sind 8.000 Euro pro Wohnung vorgesehen. 

Weitere Zuschüsse fließen, wenn private Eigentümer eine Wohnung der öffentlichen Hand zur Verfügung stellen, damit diese zu einer Monatsmiete von höchstens 600 Euro vermietet wird. Zusätzlich stehen bis zu 12.000 Euro für Renovierungsmaßnahmen an diesen Wohnungen zur Verfügung.

Der Wohnungsplan sieht außerdem Fördermittel für Renovierungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Energieeffizienz vor. Für strukturelle Maßnahmen sind bis zu 8.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen zur Barrierefreiheit bis zu 13.000 Euro. Energetische Sanierungen können je nach Größe und Energieverbrauch der Immobilie mit bis zu 20.500 Euro gefördert werden. Weitere 30.000 Euro können gewährt werden, wenn sich die Wohnung in einem historischen Stadtkern befindet oder unter Denkmalschutz steht.

Zusätzlich wird eine Finanzierung von bis zu 30.000 Euro für die Sanierung von Wohnungen bereitgestellt, die länger als zwei Jahre leer stehen, sofern sie anschließend mindestens fünf Jahre lang zu bezahlbaren Konditionen vermietet werden. Im ländlichen Raum kann diese Förderung auf bis zu 35.000 Euro steigen.

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