Umweltzone in Palma: Stadt vergibt Kurzgenehmigungen für ausländische Kennzeichen
25. März 2026
Das Rathaus von Palma hat die Vorgaben für die städtische Umweltzone angepasst. So dürfen nun auch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen von Urlaubern und Nichtresidenten in die “Zona de Bajas Emisiones” fahren, wenn sie die festgelegten Umweltanforderungen erfüllen. Allerdings ist dafür eine Sondergenehmigung notwendig, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt vom 24. März und in der Veröffentlichung vom 25. März im Amtsblatt der Balearen (BOIB) heißt.
Die Registrierung erfolgt über ein Formular auf der Website mobipalma.mobi. Hierfür sind verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter Ausweisdokument wie zum Beispiel NIE, Führerschein, Fahrzeugpapiere sowie ein Eigentumsnachweis und ein Nachweis über die Einreise auf die Insel wie Fähr- oder Flugticket. Bei Leasing- oder Mietfahrzeugen ist zusätzlich eine Kopie des Vertrags auf den Namen des Nutzers vorzulegen. Der Antrag muss mindestens fünf Kalendertage im Voraus gestellt werden. Nach Erteilung ist die Genehmigung 30 Kalendertage ab dem beantragten Zeitpunkt gültig. Die Stadt weist darauf hin, dass Fahrten mit ausländischen Kennzeichen in der Umweltzone ohne diese Erlaubnis auch weiterhin nicht gestattet sind.
Umweltplakette heißt nicht automatisch freie Fahrt
In den vergangenen Wochen hatte es massive Beschwerden von Urlaubern und Nichtresidenten gegeben, nachdem diese zwar ohne spanisches Kennzeichen, aber mit ausländischer Umweltplakette in die Umweltzone gefahren waren und im Anschluss Strafzettel von der Stadt erhalten hatten. Dabei sind laut einer Klarstellung der spanischen Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, DGT) Umweltplaketten zwischen europäischen Ländern, insbesondere Spanien, Deutschland, Österreich, Frankreich sowie Dänemark als gleichwertig anzuerkennen. Die Behörde weist jedoch darauf hin, dass diese Gleichwertigkeit nicht automatisch ein freies Befahren aller Städte erlaube. Vor diesem Hintergrund wird nun die jetzt angekündigte Kurzzeitgenehmigung eingeführt.
Sprich: Wer mit ausländischem Kennzeichen in die Innenstadt von Palma fahren möchte, braucht neben einer Umweltplakette auch eine Genehmigung. Für Bewohner, die innerhalb der Umweltzone gemeldet sind, sowie für Eigentümer von Geschäften, Garagen und Immobilien innerhalb dieser Zone besteht seit Inkrafttreten der Regelung die Möglichkeit, eine Genehmigung für bis zu sechs Monate zu beantragen. Neu kommt nun hinzu, dass auch alle anderen Fahrer, die mit ausländischem Kennzeichen auf Mallorca unterwegs sind, eine Kurzzeit-Genehmigung von 30 Tagen beantragen können. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Fahrzeuge den EURO-Emissionsstandards entsprechen.
Die Umweltzone in Palma trat am 1. Januar 2025 in Kraft, seit Juli 2025 werden Strafzettel bei Vergehen ausgestellt. Bis 31. Dezember 2026 dürfen Fahrzeuge mit den Umweltplaketten B, C, ECO und 0 sowie Motorräder in die “Zona de Bajas Emisiones” einfahren. Von Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 ist dies nur noch Fahrzeugen mit den Plaketten C, ECO und 0 gestattet. Ab 1. Januar 2030 haben nur noch Pkw mit den Plaketten ECO und 0 freie Fahrt.