Steuervorteile, Zuschüsse, Konditionen: Was sich beim E-Auto-Kauf in Spanien 2026 ändert
05. Dezember 2025
Wer in den vergangenen Jahren ein E-Auto in Spanien erworben hat, konnte neben steuerlichen Vergünstigungen zwar auf umfangreiche staatliche Hilfen hoffen, musste sich aber gleichzeitig auf eine lange Wartezeit bis zur Auszahlung dieser Hilfen einstellen. Das soll sich nun ändern: Die spanische Regierung legt das Subventionsprogramm Moves III für das kommende Jahr unter neuen Vorzeichen neu auf.
Ein neuer Name soll diesen Impuls nach außen hin signalisieren: Aus dem Programm Moves wird zum Jahreswechsel der Plan Auto Plus. Nach Gesprächen der Zentralregierung mit Vertretern der Autobranche umfasst es nicht nur die Subventionierung des Fahrzeugkaufs, sondern auch die Infrastruktur der Ladestationen sowie die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der spanischen Hersteller.
Was sich ändert
Konkret sollen 2026 insgesamt 400 Millionen Euro für die Subventionierung von Neufahrzeugen zur Verfügung stehen. Im Unterschied zum bisherigen Programm will die spanische Zentralregierung die Hilfen direkt verwalten statt die Vergabe den Regionalregierungen zu überlassen. Dort stapeln sich weiterhin Unmengen Anträge zur Auszahlung, die abgearbeitet werden müssen. Die zentrale Verwaltung soll die Verfahren nun beschleunigen und vereinheitlichen.
Als Probleme hat die Regierung zudem den bürokratischen Aufwand und die fehlende Koordination bei der Installation von Ladestationen eingeräumt. Die Lizenzvergabe soll nun vereinfacht werden, alle Ladestationen sollen zudem in einem zentralen, einheitlichen System erfasst werden.
Weitere wichtige Neuerung: Die vorgesehenen Direkthelfen werden direkt beim Autohändler angewandt - eine Verbesserung, die die Branche schon seit Jahren forderte. Auf diese Weise muss der Käufer den Förderbetrag nicht vorstrecken und auch nicht monatelang auf die Erstattung warten. Nach Angaben von Dienstleistern warten derzeit Antragssteller in einigen Regionen bis zu zwei Jahre auf ihre Zuschüsse.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm werden voraussichtlich in ähnlicher Form wie bei Moves III beibehalten, wobei die Direkthilfen je nach Fahrzeugtyp und sonstigen Konditionen - Stichwort Abwrackprämie - bislang bei 4.000 bis 7.000 Euro lagen. Es soll weiterhin eine Preisobergrenze geben, um zu verhindern, dass Luxusfahrzeuge subventioniert werden. Das neue Fahrzeug muss ein Plug-in-Modell sein und für eine Mindestzeit gehalten werden, um Spekulationen zu vermeiden.
So können Privatpersonen profitieren
Für Privatpersonen ist der Kauf eines E-Autos nicht nur wegen der Direktsubventionen attraktiv: Zunächst entfällt die Erstzulassungssteuer (IEDMT) vollständig, sofern das Fahrzeug einen CO₂-Ausstoß von maximal 120 Gramm pro Kilometer aufweist. Zwar muss der Käufer das entsprechende Modelo 576 einreichen, jedoch keine Zahlung leisten.
Auch bei der jährlichen Kfz-Steuer sind Einsparungen möglich. Zahlreiche Gemeinden – darunter Palma, Calvià und Andratx – gewähren Nachlässe von bis zu 75 Prozent für Fahrzeuge mit der Umweltplakette 0.
Ein weiterer steuerlicher Vorteil betrifft die Einkommensteuer (IRPF). Privatpersonen, die ein neues Elektrofahrzeug erwerben, können bislang eine Steuerermäßigung von 15 Prozent auf den Kaufpreis geltend machen, wenn das Fahrzeug noch im alten Jahr zugelassen wurde. Voraussetzung ist, dass das Modell in der offiziellen Liste des Energieinstituts IDAE aufgeführt ist und das Auto nicht als Firmenwagen genutzt wird. Die Bemessungsgrenze liegt bei 20.000 Euro.
Investment in E-Mobilität lohnt sich auch für Unternehmen
Auch Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte modernisieren, können von den Vergünstigungen und Zuschüssen profitieren. So entfällt die Erstzulassungssteuer und die Kfz-Steuer reduziert sich je nach Gemeinde um bis zu 75 Prozent.
Der wohl bedeutendste Anreiz für Unternehmen liegt in der steuerlichen Abschreibung. Laut dem Körperschaftsteuergesetz können Investitionen in neue E-Autos, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden, frei abgeschrieben werden. Sprich: Anschaffungskosten können sofort und in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können.
Zudem können auch Unternehmen die staatlichen Zuschüsse beantragen. Förderfähig sind sowohl Käufe als auch Leasingverträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahre. Der Zuschuss fällt höher aus, wenn neben der Anschaffung auch ein altes Fahrzeug stillgelegt wird – ähnlich einer Abwrackprämie. Wichtig ist, dass im Gegensatz zu Privatpersonen der Antrag vor dem Kauf oder Vertragsabschluss gestellt werden muss.
Noch im Detail geklärt werden muss, was mit den Kunden geschieht, die noch auf Mittel aus dem Programm MOVES III warten, dessen Gültigkeit am 31. Dezember endet. Für das Programm wurden - rückwirkend für 2025 - insgesamt 400 Millionen Euro bereitgestellt.