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Erbschaftsteuer, Ferienvermietung & Umweltzone: diese Neuerung stehen auf Mallorca an

Was sich auf der schönsten Insel der Welt jetzt ändert: Neue Steuererleichterungen bei Erbschaften in der weiteren Verwandtschaft, Registrierungspflicht für Ferienvermieter und Bußgelder in Palmas Umweltzone.

In dieser kompakten und hochaktuellen Willi-pedia-Podcast-Folge besprechen Nils Gießler und Claudia Schittelkopp von der PlattesGroup in einem Mallorca-Special drei Themen, die auf der schönsten Insel der Welt gerade heiß diskutiert werden.

  • Entlastung bei der Erbschaftsteuer auf Mallorca
    Die Balearen-Regierung hat steuerliche Erleichterungen für die weitere Verwandtschaft beschlossen – also für Nichten, Neffen, Schwiegersöhn sowie -töchter oder Stiefkinder. Besonders relevant: Auch Nachfolgepakte sind betroffen und unter bestimmten Voraussetzungen profitieren sogar Nichtresidenten von den Reduzierungen der Erbschaftsteuer.
  • Ferienvermietung: Neue Registrierungspflicht gilt seit Juli
    Wer Ferienunterkünfte auf Mallorca vermietet, muss im spanienweiten Zentralregister erfasst sein. Ohne gültige Identifikationsnummer droht die Löschung auf Buchungsplattformen – und es kann teuer werden.
  • Umweltzone Palma: Bußgelder sind jetzt Realität
    Seit 1. Juli 2025 wird kontrolliert und wer ohne Umweltplakette in die Altstadt von Palma fährt, riskiert empfindliche Strafen. Auch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind betroffen.
16. Juli 2025

Nils Gießler
Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge unseres Willi-pedia-Podcasts. Mein Name ist Nils Gießler und ich vertrete heute unsere Podcast-Producerin, die liebe Timothea Imionidou. Gemeinsam mit meiner Kollegin Claudia Schittelkopp sprechen wir heute über drei Themen, die vor allem Mallorca-Residenten betreffen.
Es gibt also ein kleines Mallorca-Special.

Unsere Themen heute:

  1. Erbschaftsteuer auf Mallorca – mit Entlastungen für die sogenannte Verwandtschaftsgruppe III, also Nichten, Schwiegersöhne und Onkel.

  2. Ferienvermietung – sind Sie schon im spanischen Zentralregister eingetragen?

  3. Umweltzone in Palmas Innenstadt – mit welchen Konsequenzen müssen Autofahrer ohne gültige Plakette ab sofort rechnen?

Nils Gießler
Claudia, wir starten mit dem Thema Erbschaftsteuer. Auf Mallorca gibt es jetzt Entlastungen für Nichten, Neffen und Co., also für die sogenannte Verwandtschaftsgruppe III. Was genau steckt dahinter?

Claudia Schittelkopp
Die Balearenregierung hat nun auch für entferntere Verwandte steuerliche Erleichterungen beschlossen. Nachdem es bereits Vergünstigungen für enge Verwandte wie Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel gibt, gelten diese jetzt auch für die sogenannte Verwandtschaftsgruppe III. Dazu zählen unter anderem Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Stiefkinder sowie Schwieger- und Schwiegertöchter.

Nils Gießler
Also eine Erweiterung des begünstigten Personenkreises. Was bedeutet das konkret für die Steuerpflicht?

Claudia Schittelkopp
Die Steuerentlastung bei der Erbschaftsteuer fällt nun höher aus, wenn es keine direkten Nachkommen gibt. Ein Beispiel: Wenn ein Onkel ohne Kinder seinem Neffen etwas vererbt, reduziert sich die Steuerlast um rund 60 % – zuvor waren es nur 50 %. Wenn es direkte Nachkommen gibt – also etwa wenn der Onkel Kinder hat, aber trotzdem seinem Neffen etwas hinterlassen möchte – liegt die Steuerentlastung bei 35 % statt wie bisher bei 25 %.

Nils Gießler
Gilt das auch für Erbschaften zu Lebzeiten, also für sogenannte Schenkungen?

Claudia Schittelkopp
Ja, das gilt auch für sogenannte Nachfolgepakte, die auf den Balearen rechtlich zulässig sind. Wichtig ist: Die Änderungen wurden zusammen mit dem Haushaltsplan am 9. Juli beschlossen und treten erst in Kraft, sobald das entsprechende Gesetzespaket im Gesetzesblatt veröffentlicht wird. Damit ist aber in den kommenden Tagen zu rechnen.

Nils Gießler
Und wie sieht es bei Nicht-Residenten aus – also Menschen mit Wohnsitz außerhalb Spaniens?

Claudia Schittelkopp
Auch Nicht-Residenten können unter bestimmten Voraussetzungen von diesen Steuererleichterungen profitieren – vor allem, wenn sich ein großer Teil des Nachlasses auf den Balearen befindet, zum Beispiel Immobilien. Aber Vorsicht: Die Regelungen sind komplex, und es muss auch berücksichtigt werden, was mit der Immobilie geschehen soll – etwa, ob ein Verkauf geplant ist. Eine individuelle Beratung ist in solchen Fällen auf jeden Fall zu empfehlen.

Nils Gießler
Kommen wir zum zweiten Thema: Ferienvermietung. Seit Juli brauchen Ferienunterkünfte eine neue Registrierungsnummer. Claudia, was steckt genau dahinter?

Claudia Schittelkopp
Seit dem 1. Juli dürfen Plattformen wie Airbnb oder Booking nur noch Ferienunterkünfte anzeigen, die im zentralen Register eingetragen sind – mit einer spanienweit einheitlichen Identifikationsnummer. Anbieter müssen diese neue Nummer angeben, sonst dürfen die Portale die Objekte gar nicht mehr listen.

Nils Gießler
Und was passiert, wenn man diese Nummer nicht hat?

Claudia Schittelkopp
Dann wird das Angebot von der Plattform gelöscht. Die Frist zur Eintragung lief am 1. Juli ab. Auf den Balearen haben sich bislang aber nur 11.700 von über 24.000 Ferienunterkünften registrieren lassen – also nicht einmal die Hälfte. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Nils Gießler
Wahnsinn. Und was passiert, wenn man sich nicht einträgt?

Claudia Schittelkopp
Die Plattformen sind verpflichtet, die Daten zu überprüfen. Gleichzeitig erhalten die spanischen Behörden Zugriff auf Informationen über die Vermietaktivitäten.
Das ist ein großer Schritt in Richtung Transparenz – und wer nicht registriert ist, riskiert hohe Bußgelder.

Nils Gießler
Die Regierung erhofft sich dadurch ja auch eine Dämpfung der Miet- und Immobilienpreise. Mal sehen, ob das gelingt.

Claudia Schittelkopp
Das wird sich zeigen …

Nils Gießler
Kommen wir zu Thema Nummer drei: der Umweltzone in Palma. Seit Juli wird hier strenger kontrolliert. Autofahrer müssen mit Bußgeldern rechnen. Worum geht es?

Claudia Schittelkopp
Seit Anfang des Jahres ist die Altstadt von Palma eine sogenannte Umweltzone – konkret der Bereich innerhalb der Avenidas, also innerhalb des ersten Rings.
Bislang wurde das zwar nicht sanktioniert, aber seit dem 1. Juli wird nun kontrolliert. Wer ohne die entsprechende Plakette in die Umweltzone fährt, riskiert Bußgelder bis zu 200 Euro.

Nils Gießler
Und welche Fahrzeuge dürfen noch rein?

Claudia Schittelkopp
Das hängt von der Plakette ab. Die Umstellung erfolgt schrittweise:

  • Seit dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Plaketten B, C, ECO oder 0 in die Umweltzone fahren.

  • Ab 2027 nur noch Fahrzeuge mit C, ECO oder 0.

  • Und ab 2030 ausschließlich Fahrzeuge mit ECO oder 0 – also vor allem Hybrid- oder Elektrofahrzeuge.

Nils Gießler
Ich fahre einen Dreier-BMW, Baujahr 2018 – wie finde ich heraus, welche Plakette mein Auto bekommt?

Claudia Schittelkopp
Dafür können Sie sich auf der Website der spanischen Verkehrsbehörde DGT informieren. Den Link stellen wir in die Shownotes. Dort geben Sie einfach Ihr Kennzeichen ein, und das System zeigt Ihnen an, welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt wird. Die Plaketten erhalten Sie dann in autorisierten Werkstätten, bei der Post oder sogar in manchen Tabakläden.

Nils Gießler
Und was ist mit Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen – zum Beispiel mit deutschem?

Claudia Schittelkopp
Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen erhalten keine spanische Plakette. Wer aber regelmäßig in die Umweltzone fahren muss – zum Beispiel als Resident – kann sich beim Bürgeramt Palma registrieren lassen. In bestimmten Fällen ist dort auch eine Ausnahmegenehmigung für sechs Monate möglich.
Wichtig: Einige ausländische Umweltplaketten – etwa die deutsche – werden in Spanien äquivalent anerkannt.

Nils Gießler
Claudia, vielen lieben Dank – das hat mir wieder viel Spaß gemacht. Danke für deine wie immer klaren und informativen Einordnungen.
Das war’s mit unserem Willi-pedia-Podcast – wieder drei spannende Themen. Vielen Dank fürs Zuhören und Zuschauen. Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, abonnieren Sie gern unseren Willi-pedia-Podcast und unseren Newsletter, die Mandantendepesche.

Autor: Nils Gießler / Mitarbeit: C. Schittelkopp

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