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Erbschaftsteuer auf Mallorca: Nun auch Entlastungen für Nichten, Neffen & Co.

Die balearische Landesregierung hat eine Reform beschlossen, die Reduktionen der Steuerlast in der weiteren Verwandtschaft vorsieht, also unter anderem für Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Stiefkinder sowie Schwiegersöhne und -töchter.

11. Juli 2025
Symbolbild Ausweitung Erbschaftsteuer

Nach der weitgehenden Abschaffung der Erbschaftsteuer auf Mallorca für direkte Verwandte vor zwei Jahren hat die balearische Landesregierung jetzt Erleichterungen für die weitere Verwandtschaft beschlossen. Konkret betrifft dies Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer für die Verwandtschaftsgruppe III. Diese umfasst unter anderem Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, Stiefkinder sowie Schwiegersöhne und -töchter.

Enthalten ist der Beschluss im Haushaltspaket, welches das Balearen-Parlament am 9. Juli mit den Stimmen der konservativen Volkspartei (PP) und der Rechtspartei Vox verabschiedet hat. Die PP stellt zwar die Regierung, hat aber keine absolute Mehrheit im Parlament. Um dennoch handlungsfähig zu sein und die nötigen Stimmen für die Verabschiedung des neuen Haushalts zusammenzubekommen, hatte die PP gegenüber Vox in den vergangenen Monaten immer wieder Zugeständnisse gemacht – zuletzt auch bei der Erbschaftsteuer. In Kraft treten sollen die Neuerungen einen Tag nach Veröffentlichung im balearischen Gesetzesblatt (BOIB), womit in den kommenden Tagen gerechnet wird.

Die Neuerungen im Detail

Konkret steigt die Reduktion der Erbschaftsteuer (Impuesto de Sucesiones) bei Verwandtengruppe III von 50 auf 60 Prozent hinsichtlich der berichtigten Bruttosteuerschuld, falls keine direkten Nachfahren oder Adoptivkinder des Verstorbenen existieren. Gibt es hingegen Nachkommen, steigt die Entlastung von bisher 25 auf dann 35 Prozent. Die Vergünstigungen gelten auch für Erbschaften zu Lebzeiten, bekannt als Nachfolgepakt (pacto sucesorio)

Als die PP-Regierung vor zwei Jahren auf den Balearen angetreten war, hatte eine ihrer ersten Amtshandlung in der weitgehenden Abschaffung der Erbschaftsteuer bestanden. Für den Nachlass im Fall von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln und Ehepartnern – also Angehörige der Verwandtschaftsgruppen I und II – fallen keine Steuern an. Waren Nichtansässige laut dem ursprünglichen Gesetzestext zunächst von der Steuerreform ausgeschlossen, wurde dieser Fehler rückwirkend korrigiert. Die Gesamtersparnis für die Steuerzahler wurde für den Zeitraum des ersten Jahres nach Inkrafttreten mit rund 200 Millionen Euro beziffert. 

Kommt noch mehr Nachlass bei der Erbschaftsteuer?

Während andere Zugeständnisse an Vox in den vergangenen zwei Jahren für die PP politisch schwieriger zu akzeptieren waren – besonders bei der Zurückdrängung des Katalanischen aus der öffentlichen Verwaltung oder dem Umgang mit der Bewältigung der Franco-Vergangenheit –, ist das Thema Erbschaftsteuer für die Konservativen kein Problem. Im Gegenteil: Regierungssprecher Antoni Costa teilte mit, dass im kommenden Jahr weitere Erleichterungen bei der Besteuerung des Nachlasses denkbar seien. 

Die Oppositionsparteien übten deutliche Kritik an der Entscheidung. Während die Sozialisten vor einer sozialen Schieflage und weiteren Einnahmeverlusten der öffentlichen Hand warnten, forderte die Regionalpartei Més per Mallorca eine Differenzierung des Steuersatzes in Abhängigkeit von der Erbschaftsumme. 

Was Nichtresidenten wissen müssen

Im Fall von Nichtresidenten ist zu beachten: Waren bis 2014 die staatlichen spanischen Steuertabellen maßgeblich, können Nichtansässige seitdem unter bestimmten Voraussetzungen die Regelung auf den Balearen in Anspruch nehmen, wenn sich der größte Teil der geerbten Güter und Rechte hier befindet. 

In jedem Fall sollten sich Nichtresidenten schon vor einem Immobilienerwerb mit dem Thema beschäftigen: Welche Belastung im möglichen Erbfall entsteht, hängt auch von der Art des Erwerbs ab. Zudem ist bei der Wahl der Steuertabelle zu berücksichtigen, ob der Erbe kurz- oder mittelfristig einen Verkauf der Immobilie in Betracht zieht. Die PlattesGroup unterhält ein eigenes Kompetenzzentrum für die Beratung und Umsetzung in Sachen Vorsorge (Testament, Vollmachten) sowie Erben und Schenken.

Weiterlesen: Erben und Schenken im Detail

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