Probesterben – Die Essenz eines außergewöhnlichen Events

Am 2. Mai 2025 versammelte die PlattesGroup hochkarätige Referenten auf Mallorca zu einem außergewöhnlichen Event: „Einladung Probesterben – existenzielle Aspekte der Nachfolgeplanung“. Die Veranstaltung war nicht nur ein Fachforum, sondern ein intensiver Realitätscheck für Unternehmer, Investoren und vermögende Familien mit internationalem Hintergrund.
Im Anschluss an das Event haben wir als Podcast-Team der PlattesGroup mit ausgewählten Rednern gesprochen – kompakt, präzise, auf den Punkt. Jeder beantwortet eine zentrale Frage, die nachhallt: Was ist entscheidend, wenn die Vermögensnachfolge über Ländergrenzen hinweg gelingen soll?
Im Fokus stehen Themen wie Erbschaft- und Schenkungsteuer, Wegzugsteuer, internationale Mobilität, Stiftungsmodelle und steuerpolitische Risiken bei Auslandsbezug. Neben fundiertem Expertenwissen geben die Gespräche auch Einblick in die emotionale Dimension des Probesterbens – zwischen familiärem Zusammenhalt, finanzieller Weitsicht und unternehmerischer Verantwortung.
Mit dabei:
Jens Binding - Rechtsanwalt und Steuerberater - Grant Thornton
Dr. Marcus Helios - Rechtsanwalt und Steuerberater - Grant Thornton
Marie Rinke - Steuerberaterin, Partnerin MÖHRLE HAPP LUTHER
Dr. Morten Dibbert - Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner MÖHRLE HAPP LUTHER
Dr. Ulrich Möhrle - Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner MÖHRLE HAPP LUTHER
Carina Hasenpusch - Rechtsanwältin – PlattesGroup
Dietmar Arzner LL.M., TEP - Bereichsleiter LGT Bank AG in Liechtenstein
Gabriele Witte - Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Witte Stb. Ges.
Prof. Dr. Martin Wenz - Akademischer Leiter Liechtenstein Executive School
Prof. Dr. Jens Schönfeld - Partner Flick Gocke Schaumburg
Timothea Imionidou
Hallo und herzlich willkommen zu unserem heutigen Podcast. Mein Name ist Timothea Imionidou, ich bin Podcast-Producerin bei der PlattesGroup. Heute haben wir gleich zwei Besonderheiten: Zum einen nehmen wir nicht wie gewohnt im Studio auf, sondern direkt vom Event „Einladung zum Probesterben“ im Club Diario de Mallorca in Palma. Zum anderen kommen heute gleich mehrere Experten zu Wort, die sich mit zentralen Aspekten der Nachfolgeplanung befassen. Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen rund um Mobilität, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Wegzugsbesteuerung. Einige der Referenten hole ich mir jetzt direkt ans Mikrofon – und vor die Kamera.
Timothea Imionidou
Los geht’s – Willipedia Podcast! Alles, was Sie über Wirtschaft, Steuern und Recht wissen müssen. Und zwar nicht nur auf Mallorca, sondern weltweit. Wir sprechen mit echten Experten über echte Themen – von aktuellen Trends bis zu praxisnahen Insights. Bei mir ist jetzt Jens Binding, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Grant Thornton. Hallo!
Jens Binding
Hallo!
Timothea Imionidou
Herr Binding, was raten Sie Mandanten, die konkret darüber nachdenken, in ein anderes Steuersystem wie etwa das der USA zu wechseln?
Jens Binding
Die USA sind ein gutes Beispiel, denn sie sind steuerlich ähnlich komplex wie Deutschland. Wichtig ist: In den USA gibt es zwei Steuerebenen – die Bundessteuer und die sogenannte State Tax. Letztere ist teils sogar belastender als die deutsche Gewerbesteuer. Je nach Bundesstaat – ob Kalifornien oder Florida – unterscheiden sich die Regelungen erheblich. Deshalb gilt: Der steuerliche Exit aus Deutschland muss gut beraten sein. Und genauso wichtig ist eine fundierte steuerliche Planung beim Einstieg im neuen Land – in diesem Fall den USA.
Timothea Imionidou
Was ist der größte Unterschied, auf den man vorbereitet sein sollte?
Jens Binding
Vor allem der Umgang mit ausländischen Investments. Bestimmte Fondsstrukturen können aus Sicht der US-Steuergesetzgebung zu sehr hohen Steuerlasten führen – mitunter bis zu 50 %. Und auch innerhalb der USA gibt es große Unterschiede: In Kalifornien gibt es etwa Steuerbefreiungen für selbst aufgebaute Unternehmensanteile – in Florida nicht. Dafür ist Kalifornien bei bestimmten Hinzurechnungen strikter. Jeder Bundesstaat ist ein eigenes Steuerterritorium.
Timothea Imionidou
Jetzt bei mir: Dr. Marcus Helios, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Grant Thornton. Was ist aus Ihrer Sicht das häufigste Missverständnis deutscher Unternehmer beim Wegzug in Drittstaaten wie etwa Dubai?
Dr. Marcus Helios
Vielen ist nicht bewusst, dass Einkünfte aus deutschen Quellen auch bei Wohnsitzverlagerung – etwa nach Dubai – weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein können. Es gibt die sogenannte „erweiterte beschränkte Steuerpflicht“, die je nach Einkunftsart greift – zum Beispiel bei Tagesgeldkonten ohne Immobilienbesicherung. Auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann noch bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug in Deutschland relevant sein – ein Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben.
Timothea Imionidou
Dubai scheint gerade in der Influencerwelt sehr beliebt. Wie ist das bei Unternehmern?
Dr. Marcus Helios
Dubai ist nicht nur touristisch attraktiv, sondern zunehmend auch für Unternehmen – insbesondere Start-ups im Energiesektor, Immobilieninvestoren und die Tourismusbranche. Unternehmer schätzen die geringe Bürokratie, die Sicherheit und die geopolitische Stabilität. Viele Mandanten orientieren sich derzeit in Richtung Vereinigte Arabische Emirate – das ist ein klarer Trend.
Timothea Imionidou
Bei mir ist nun Marie Rinke, Steuerberaterin und Partnerin bei Möhrle Happ Luther. Sie haben gerade einen spannenden Vortrag zum Thema Krypto und Erbschaft gehalten. Was ist beim Vererben von Kryptovermögen besonders zu beachten?
Marie Rinke
Zwei Dinge sind entscheidend: Erstens – „No keys, no coins“. Wer seinen privaten Schlüssel nicht dokumentiert, verliert den Zugang zum Vermögen. Gerade bei Cold Wallets ist es wichtig, dass Erben den sogenannten Seed Phrase kennen – sonst kommen sie nicht an das Vermögen heran. Zweitens: keine ungewollten Schenkungen. Wenn Eltern Kindern Krypto zum Investieren überlassen, sollte das klar dokumentiert sein – sonst kann es steuerlich zu unerwünschten Konsequenzen kommen.
Timothea Imionidou
Mein nächster Gast ist Dr. Morten Dibbert, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Möhrle Happ Luther. Herr Dr. Dibbert, was passiert, wenn ein Kind wirklich enterbt wird?
Dr. Morten Dibbert
Enterbung bedeutet nicht, dass jemand leer ausgeht. In Deutschland besteht ein Pflichtteilsanspruch – das sind 50 % des gesetzlichen Erbteils – als sofort fälliger Geldanspruch gegen die Erben. Das kann schnell zu Liquiditätsengpässen führen, wenn nicht ausreichend vorgesorgt wurde. Gerade in Unternehmensnachfolgen ist Enterbung ein bewusstes Instrument, das aber sorgfältig geplant sein muss.
Timothea Imionidou
Jetzt bei mir: Dr. Ulrich Möhrle, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht bei Möhrle Happ Luther. Wenn ich Unternehmerin bin – wie beginne ich überhaupt mit der Nachfolgeplanung?
Dr. Ulrich Möhrle
Zuerst: Überwinden Sie die Scheu, sich mit dem eigenen Ableben auseinanderzusetzen. Dann analysieren Sie Ihre Vermögensstruktur: Wer soll was erhalten? Will ich bereits zu Lebzeiten übertragen? Wie sieht die steuerliche Optimierung aus? Mein Rat: Fangen Sie an – lieber 80 % erledigen als 100 % aufschieben. Und denken Sie daran: Regelungen lassen sich jederzeit anpassen.
Timothea Imionidou
Bei mir ist nun Carina Hasenpusch, Rechtsanwältin bei der PlattesGroup. Ihr arbeitet mit einem digitalen Tool namens Power BI – wo und wie setzt ihr das ein?
Carina Hasenpusch
Wir nutzen Power BI in der Steuer- und Rechtsberatung, insbesondere zur Visualisierung von Vermögensstrukturen – etwa Einkommen, Unternehmen oder Immobilien. Es dient in allen Phasen der Mandatsbetreuung: von der Datenerfassung über die Zieldefinition bis hin zur Umsetzung.
Timothea Imionidou
Jetzt bei mir: Dietmar Arzner, Bereichsleiter Wealth Planning bei der LGT Bank in Liechtenstein. Herr Arzner, welche Vorteile bietet eine Stiftung für Vermögensanlage und Vermögensschutz?
Dietmar Arzner
Eine Stiftung – insbesondere eine Familienstiftung – ist langfristig ausgerichtet, stirbt nicht und muss kein Vermögen vererben. Sie ist stabil, zentralisiert und schützt Vermögen nachhaltig. Zudem ist sie immobil – das heißt, sie verlagert ihren Sitz nicht ins Ausland und verursacht keine unerwünschten steuerlichen Folgen. Eine Stiftung bietet somit Kontinuität, Schutz und Planungssicherheit.
Timothea Imionidou
Jetzt bei mir: Gabriele Witte, Steuerberaterin und Fachberaterin für internationales Steuerrecht. Sie haben ein digitales Tool zur Berechnung der Erbschaftsteuer vorgestellt. Worum geht es dabei?
Gabriele Witte
Das Tool wurde speziell für die PlattesGroup entwickelt und ermöglicht eine anschauliche Darstellung der steuerlichen Belastung bei Erbschaften – basierend auf den mit Power BI erfassten Vermögenswerten. Es erlaubt Mandanten, verschiedene Szenarien durchzuspielen und fundierte Entscheidungen zu treffen – trotz der komplexen Bewertungs- und Befreiungsvorschriften im deutschen Erbschaftsteuerrecht.
Timothea Imionidou
Nun bei mir: Prof. Dr. Martin Wenz, Professor für internationales und liechtensteinisches Steuerrecht. Welche Rolle spielt eine Stiftung im Kontext von Mobilität und Wegzugsbesteuerung?
Prof. Dr. Martin Wenz
Die Stiftung – etwa die liechtensteinische – kann sowohl Wegzugsbesteuerung auslösen als auch verhindern. Sie fungiert als Bindeglied bei der Vermögensmobilität und kann so gestaltet werden, dass nach einer Übertragung keine weiteren steuerlichen Belastungen entstehen – ein spannendes Instrument in der internationalen Vermögensplanung.
Timothea Imionidou
Zum Abschluss: Prof. Dr. Jens Schönfeld, Partner bei Flick Gocke Schaumburg. Warum wird die Wegzugssteuer Ihrer Meinung nach häufig übersehen?
Prof. Dr. Jens Schönfeld
Sie wird oft nicht bewusst ignoriert, sondern schlicht nicht wahrgenommen – etwa wenn Kinder zum Studium ins Ausland ziehen. Auch denken viele nicht daran, dass der Tod Anteile verlagern kann, was ebenfalls Wegzugsbesteuerung auslösen kann. Wichtig ist, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und Mandanten nicht zu fragen, wie sie Steuern sparen möchten, sondern was sie wirklich tun wollen. Daraus ergibt sich dann die passende steuerliche Lösung.
Timothea Imionidou
Noch mehr Infos und weitere Folgen finden Sie online auf willipedia.plattes.net – Willipedia: Auf Mallorca verankert, weltweit vernetzt.
Autorin: Timothea Imionidou/Mitarbeit: Nils Gießler, Klaus Brandt, Claudia Schittelkopp
Podcastfolgen zum Thema
Weiterführende Informationen zum Thema
-
Wie globale Mobilität ohne fiskalische Kollateralschäden gelingen kann
Während Leistungsträger zunehmend global agieren, schotten sich die Steuersysteme immer stärker voneinander ab. Eine Analyse von CEO Willi Plattes über grenzüberschreitende Strategien zur Verhinderung eines finanziellen Großschadensereignisses.
News - 03. März 2025
...mehr -
Einladung zum Probesterben: "Nachfolge ist ein Prozess, keine Hau-Ruck-Aktion"
Dr. Ulrich Möhrle, einer der Experten bei unserem Event am 2. Mai, über Fallstricke in der Praxis der Nachfolgeplanung, die Vorteile von Schenkungen zu Lebzeiten oder Regelungen über das Nießbrauchrecht und was er sich von der neuen Bundesregierung erwartet.
News - 24. März 2025
...mehr -
Einladung zum Probesterben: "Die Erbschaftsteuer wird bei Wegzügen ins Ausland oft vergessen"
Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Marcus Helios, einer der Experten bei unserem Event am 2. Mai, über verbreitete Irrtümer bei der Wegzugsbesteuerung, die Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und seine Erwartungen an die neue Bundesregierung.
News - 03. April 2025
...mehr