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Wie globale Mobilität ohne fiskalische Kollateralschäden gelingen kann

Während Leistungsträger zunehmend global agieren, schotten sich die Steuersysteme immer stärker voneinander ab. Eine Analyse von CEO Willi Plattes über grenzüberschreitende Strategien zur Verhinderung eines finanziellen Großschadensereignisses.

03. März 2025
Unternehmerfamilien denken global.

In einer Welt, in der Wettbewerb, Innovation und Zukunftsfähigkeit Hand in Hand gehen, gilt das Marktprinzip nicht nur für Produkte und Dienstleistungen – auch Volkswirtschaften und politische Rahmenbedingungen unterliegen diesem Dynamikprinzip. Ein Kunde, der mit der Leistung seines Dienstleisters unzufrieden ist, sucht nach Alternativen und wechselt den Anbieter. Übertragen auf die Politik heißt das: Zunehmende Unzufriedenheit mit den politischen Entwicklungen führt vermehrt zu Überlegungen, den „politischen Dienstleister“ zu wechseln – sprich, in Form von Auswanderung.

Gleichzeitig vollzieht sich ein tiefgreifender Wandel in unserem westlich-liberalen Gesellschaftsmodell. Die marktwirtschaftliche Dynamik, der Rechtsstaat sowie die aktive Zivilgesellschaft bilden eigentlich das ideale Fundament für internationale Zusammenarbeit bei der Bewältigung politischer, gesellschaftlicher und technischer Herausforderungen. Doch während dieses Modell seine Stärken ausspielen sollte, rücken alternative Systemvarianten ins Rampenlicht.

Unternehmer, die den derzeitigen Service ihres aktuellen politischen Dienstleisters als nicht mehr zeitgemäß empfinden und einen Standortwechsel erwägen, stoßen in Deutschland auf eine massive steuerliche Hürde – wir nennen das „Steuer-Mauer". Konkret heißt das: Verlässt ein Unternehmen Deutschland, wird eine Wegzugssteuer fällig. Steuerlich wird dieser Schritt wie ein fiktiver Verkauf der Gesellschaftsanteile behandelt, auch ohne tatsächlichen Liquiditätszufluss. Dabei werden stille Reserven herangezogen – jene Werte, die nicht in der Bilanz erscheinen, aber den wahren Unternehmenswert widerspiegeln. Das nachfolgende Beispiel illustriert eindrucksvoll das potenzielle und existentielle Risiko.

1. Wegzug des Anteilseigners oder Firmeninhabers

Bezeichnung

Basis

%

Steuerbetrag

Verkehrswert der GmbH-Anteile

110.000.000 €

  
Anschaffungs - und Gründungskosten

⁒ 10.000.000 € 

  
Steuerpflichtiger Gewinn

100.000.000 €

26,375

26.375.000 €

Mit der Verlagerung des Standorts der Geschäftsleitung wandert oftmals auch die Ansässigkeit der Gesellschaft ins Ausland. In diesem Kontext greift die sogenannte finale Besteuerung: Mittels einer fiktiven Veräußerung der Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert wird der steuerpflichtige Gewinn ermittelt – immer dann, wenn das deutsche Finanzamt den aus der Veräußerung oder Nutzung resultierenden Gewinn nicht berücksichtigt. Das bedeutet, es wird letztlich der Erlös besteuert, der bei einem regulären Verkauf erzielt worden wäre. Im Mittelpunkt stehen dabei der Verkehrswert und der Einzelveräußerungspreis, welche steuerlich den realistischen Marktwert widerspiegeln sollen.

2. Wechsel des Ortes der Gesellschaft

Bezeichnung

Basis

%

Steuerbetrag

Wert der Firma

100.000.000 €

ca. 30

30.000.000 €

Auch im Erbfall können sich gravierende steuerliche Herausforderungen ergeben – insbesondere, wenn Auswanderung im Spiel ist. Leben die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland, erfolgt formell ein Übergang der Kapitalgesellschaftsanteile von einem Inländer auf einen Ausländer. Dadurch verliert Deutschland das Besteuerungsrecht an den Anteilen – sprich, am Gewinn, der bei einem regulären Verkauf erzielt worden wäre – und es wird die Wegzugsbesteuerung fällig.

Angesichts eines zunehmend globalisierten Umfelds, in dem Führungskräfte und Gesellschafter von Familienunternehmen international agieren, ist dieses Szenario von besonderer Relevanz. Es ist inzwischen kaum noch die Ausnahme, dass Kinder im Ausland zur Schule gehen oder studieren. Schon ein Auslandsstudium der Nachkommen kann im plötzlichen Erbfall zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen.

3. Mögliche Belastung durch die Erbschaftsteuer

Bezeichnung

Basis

%

Steuerbetrag

Verkehrswert der GmbH-Anteile

110.000.000 €

 

 

Einkommensteuer bereichungsmindernd

⁒ 26.375.000 €

 

 

 

83.625.000 €

ca. 30

30.000.000 €

Zur fröstelnden Kenntnisnahme: Die oben zusammengefassten und stark vereinfachten Beispielszenarien machen die potenziellen Größenordnungen deutlich.

Mögliche und damit existentielle Gesamtsteuerbelastung

Bezeichnung

%

Steuerbetrag

Mögliches steuerliches Großschadensereignis

ca. 81

81.462.500 €

Wir weisen darauf hin, dass auch Personengesellschaften unter bestimmten Umständen von einer Sonderregelung der Wegzugsbesteuerung – der sogenannten Entstrickung – betroffen sein können. Dies greift insbesondere, wenn die Gesellschaft nicht primär als operativer Gewerbebetrieb agiert, sondern lediglich gewerblichen Einflüssen unterliegt. Gleiches gilt für Fälle, in denen die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft nicht eindeutig dem aktiven unternehmerischen Bereich zugeordnet werden können. Besonders betroffen sind in diesem Zusammenhang vermögensverwaltende Personen- oder Holdinggesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft.

FAZIT
Die internationale Ausrichtung von Leistungsträgern und Gesellschaftern in Familienunternehmen schreitet kontinuierlich voran. Kinder besuchen zunehmend ausländische Schulen und Universitäten, Mitarbeiter sammeln Erfahrungen im Homeoffice – selbst an entlegenen Standorten – und viele wünschen sich nach der aktiven Berufslaufbahn den Ruhestand in sonnigen Ländern. Diese globale Mobilität zählt heute zu einem der zentralen Themenfelder, da sie vielfältige private, wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragestellungen aufwirft.

Für uns ist es sowohl Verantwortung als auch Pflicht, gemeinsam mit Ihnen diese Herausforderungen eingehend zu beleuchten. Durch unsere langjährigen Erfahrungen kennen wir nicht nur die steuerlichen und zivilrechtlichen Herausforderungen. Durch eine Vielzahl von umgesetzten Strukturierungen verfügen wir über erhebliche praktische Erfahrungen. Mit den Kenntnissen dieses „Rütteltest der Praxis“ begleiten wir Sie dabei, die Auswanderung erfolgreich zu gestalten und einen möglichst barrierefreien Neuanfang im Ausland zu ermöglichen. 

Welche Aspekte speziell bei der Nachfolgeplanung im internationalen Kontext beachtet werden müssen, ist auch Thema unseres Events Einladung zum Probesterben am 2. Mai. 

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