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"Die Familienstiftung" - Erfolgreiches Event der PlattesGroup

Die Navy-Seals des internationalen Steuerrechts über Gestaltungsmodelle in der DACHLie-Region

Vor rund 180 interessierten Gästen informierten und diskutierten die absoluten Experten des internationalen Steuerrechts über das Gestaltungsmodell "Die Familienstiftung" als generationenübergreifende Sicherung des Vermögens über Landesgrenzen hinweg. 

DDr. Babette Prechtl-Aigner (Österreich), Prof. Dr. Andrea Opel(Schweiz), Mag. Reinhard Leitner(Österreich), Prof. Dr. Jan Bron (Deutschland), Stifter Thomas Meyer (Deutschland), Moderator Prof. Dr. Martin Wenz (Liechtenstein) und Willi Plattes (CEO der PlattesGroup) widmeten sich im Club de Diario de Mallorca u.a. den Fragen aus dem Publikum und standen auch am Podcast-Mikrofon Rede und Antwort.

Jörg Jung 
Am vergangenen Freitag war es so weit. Im Club des Diario de Mallorca gab es ein sehr interessantes Networking-Event zum Thema "Die Familienstiftung". Es diskutierten die besten Navy-Seals des Steuerrechts und Stifter über Stiftungen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, der Schweiz. Und in dieser Folge wollen wir mal länderübergreifend vorstellen und haben dann eben auch die ReferentInnen des Freitags hier ins Studio geladen. Eine der Referentinnen haben wir jetzt hier, nämlich Babette Prechtl-Aigner von "LeitnerLaw", also aus Österreich. Ja, schön, dass Sie da sind. Gute Anreise gehabt?

DDr. Babette Prechtl-Aigner 
Hervorragend! Danke sehr.

Jörg Jung 
Gab es in Österreich keine Streiks?

DDr. Babette Prechtl-Aigner 
Nein, es gab keine Streiks und wir haben auch sogar schönes Wetter gehabt. Wettermäßig habe ich mich gar nicht so verbessert heute.

Jörg Jung 
Österreich war jetzt das Stichwort, denn das Stiftungsrecht in Österreich, wir wollen das ja alles ein wenig zusammenfassen, was da am vergangenen Freitag passiert ist hier im Auditorium des Diario de Mallorca. Was sind so die Besonderheiten des Stiftungsrechts in Österreich?

DDr. Babette Prechtl-Aigner 
Dem Grunde nach haben wir auch ein Stiftungsrecht, das mittlerweile schon länger gibt. Also unsere Stiftungen gibt es seit 1995. Wir haben allerdings ein Stiftungsrecht, das wahrscheinlich nicht so flexibel ist wie das liechtensteinische Stiftungsrecht. Nichtsdestotrotz werden österreichische Stiftungen nach wie vor verwendet, auch als Vermögensgefäß zur Nachfolgeplanung, zur Versorgung der Familie, auch für die Unternehmensweitergabe zum Teil. Und da haben sich Stiftungen da eigentlich gut etabliert. Ja, das muss man schon sagen, auch zur Mobilitätssicherung beispielsweise. Ob im Einzelfall wirklich eine Stiftung das probate Mittel ist, das muss man sich wirklich dann immer im Detail anschauen. Nicht für jeden ist eine Stiftung geeignet, weil das österreichische Stiftungsrecht natürlich schon gewisse Restriktionen beinhaltet, die einem Vermögensträger im ersten Schritt wahrscheinlich nicht so gut gefallen wie zum Beispiel, dass man das Vermögen tatsächlich weggeben muss. Es ist zum Teil wirklich weg.

Jörg Jung 
In Deutschland ist es ja ähnlich. Vermögen ist weg.

DDr. Babette Prechtl-Aigner 
Das ist weg. Ja, aber man kann natürlich Mechanismen schaffen, wo man zumindest die unternehmerische Entscheidungsgewalt trotzdem noch behalten kann. Also es ist nicht so, dass man alles weggeben muss. Man kann sich sehr wohl zum Beispiel über Golden-Share Regelungen hier eine gewisse unternehmerische Entscheidungsfunktion zurückbehalten und die auch dann tatsächlich nutzen. Also man muss jetzt nicht alles aus der Hand geben.

Jörg Jung 
Danke für diese kleine Zusammenfassung. Wir machen natürlich einen Bonus daraus, denn HIER haben wir natürlich Ihre Kontaktdaten damit drin. Wir verlinken direkt, wenn das erlaubt wäre.

DDr. Babette Prechtl-Aigner 
Freut mich sehr.

Jörg Jung 
Und dann können Sie die ganze Kompetenz dann auch noch mal im persönlichen Gespräch abgreifen. Ich bedanke mich recht herzlich.

DDr. Babette Prechtl-Aigner 
Ebenfalls.

Jörg Jung 
Auch einer der Redner am vergangenen Freitag und Experte im österreichischen Steuerrecht ist Reinhard Leitner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. Was muss ich überhaupt in Österreich tun, was muss ich mitbringen, was sind die Grundbedingungen dessen, dass ich in Österreich überhaupt eine Stiftung gründen kann?

Mag. Reinhard Leitner 
Technisch ist das Ganze sehr einfach. Der Stifter muss sich im Klaren sein, dass er das will. Eine Stiftungsserklärung, Stiftungsstatuten entwerfen. Die müssen vor dem Notar unterzeichnet werden und dann muss er 70.000 € Mindestvermögen einbezahlen in bar und dann kann er den Antrag an das Firmenbuch-Gericht stellen, dass die Stiftung eingetragen wird. Schwieriger ist die Personalentscheidung, weil für eine österreichische Stiftung braucht es drei Vorstandsmitglieder. Und diese Vorstandsmitglieder dürfen nicht verwandt oder bis zur zweiten Seitenlinie nicht verwandt sein mit Begünstigten oder mit deren Angehörigen. Und trotzdem sollen es Leute sein, zu denen man Vertrauen hat, und die sollen auch zusammenpassen. Also die Personalentscheidung ist schon mal ziemlich schwierig und an der scheitern viele potenzielle Stifter, weil sie gar nicht so viele vertrauenswürdige Menschen kennen, nämlich weniger als drei.

Jörg Jung 
Sagen wir mal, okay, Personalentscheidung ist so weit gefällt man, ist d´accord, ist es, eine Stiftung zu gründen was für Ungeduldige oder für sehr Geduldige. Also wie lange dauert denn so ein Prozedere?

Mag. Reinhard Leitner 
10 bis 14 Tage, wenn man die Stiftungsvorstände und die 70.000 € beisammen hat, in 10 bis 14 Tagen ist die Sache erledigt.

Jörg Jung 
Wir können das natürlich alles nur in dieser Folge kurz fassen. Wir machen es aber mit der Erlaubnis von Herrn Leitner so, dass wir HIER gerne Ihre Kontaktdaten hinterlegen. Und dann kann man sich bei Ihnen persönlich noch informieren. Das machen wir an dieser Stelle. Ich bedanke mich.

Mag. Reinhard Leitner 
Danke sehr. Danke.

Jörg Jung 
Hier jetzt bei uns im Eventstudio übrigens Prof. Dr. Jan Bron aus Frankfurt, Steuerberater bei FGS. Ja, schönen guten Tag. Aus Frankfurt, also im Prinzip die Finanzmetropole Deutschlands schlechthin. Und auch da geht es natürlich oft um Stiftungsrecht. Allerdings nicht das schweizerische, das österreichische, Liechtenstein, sondern das deutsche Stiftungsrecht. Und da ist der Herr Bron absoluter Experte. Und wir haben uns jetzt gerade im Vorgespräch kurz abgemacht, dass wir aus Sicht des deutschen Stiftungsrecht mal einfach ein Fallbeispiel herausnehmen. Was wäre das, Herr Bron?

Prof. Dr. Jan Bron 
Ja, also der Stiftungseinsatz ist in der Praxis mannigfaltig. Die Stiftung werden eingesetzt, um gemeinnützige Zwecke zu verfolgen oder eben auch, um als Familiengesellschaftsersatz quasi das Vermögen zu bündeln, aber umgekehrt auch die Familie vor dem Vermögen zu schützen. Also wenn Sie beispielsweise eine streitige Familiensituation haben, beispielsweise eine Patchworksituation mit Kindern aus erster Ehe und aus zweiter Ehe, wo die aus der ersten Ehe deutlich älter sind, dann haben die Eltern vielleicht Sorge, dass die älteren Kinder die jüngeren drangsalieren oder beeinflussen, wenn sie noch in relativ jungem Stadium gemeinsam Gesellschafter eines Familienunternehmens werden. Und da bietet es sich ja vielleicht dann an, als Alternative die Stiftung zu wählen, wo kein Kind direkt die Anteile hält, sondern wo die Kinder lediglich Begünstigte einer Stiftung sind und die Aufgabe des Anteilseigner übernimmt.

Jörg Jung 
Bei der Stiftung, aber auch im deutschen Stiftungsrecht muss man eines sagen: Stiftung bedeutet immer, das Vermögen als solches ist weg.

Prof. Dr. Jan Bron 
Genau. Aus deutscher Sicht kann die Familie noch im Stiftungsvorstand aktiv sein. Der Stifter kann auch selbst Begünstigter sein. Vielfach wird die Stiftung aber auch vor dem Hintergrund der internationalen Mobilität der Gesellschafter gegründet. Dass man sagt, der Gesellschafter, die natürliche Person, die soll die Freiheit bekommen, ins Ausland zu ziehen, ohne mit der Wegzugbesteuerung konfrontiert zu sein. Deshalb die Idee, man überträgt die Anteile vorher auf eine Stiftung, dann ist die natürliche Person frei, weil die Anteile in der Stiftung bleiben.

Jörg Jung 
Vielen Dank (Kontakt zu Prof. Dr. Jan Bron

Jetzt bei uns in diesem kleinen, mobilen, schönen Studio im Club de Diario de Mallorca ist Prof. Dr. Andrea Opel (Kontakt zu Prof. Dr. Andrea Opel). Sie ist absolute Expertin im Schweizer Steuerrecht. Sie ist Ordinaria für Steuerrecht. Sie ist auch Juristin. Frau Opel, wir haben eben schon mal in dieser Paneldiskussion so ein bisschen was gehört von der Schweiz, was Stiftungsrecht angeht. Klang für mich ein bisschen tricky, so als als Laie. Also was macht das Stiftungsrecht bei Ihnen im Lande überhaupt so aus oder auch nicht?

Prof. Dr. Andrea Opel 
Ja, also wenn man den Philanthropie-Sektor anschaut, die gemeinnützigen Stiftungen, da ist die Schweiz glaube ich weltweit ein sehr beliebter, ein sehr bekannter und ein guter Standort. Wir haben ja etwa sechsmal so viele Stiftungen pro Kopf wie in Deutschland oder den USA. Für philanthropische ausgerichtete Stiftungen ist die Schweiz wirklich ein guter Standort. Wenn wir jetzt aber über die Familienstiftung sprechen, ist es so, wir haben zwar eine Familienstiftung, aber die ist nur für sehr beschränkte Zwecke verfügbar. Was nicht möglich ist, ist eine sogenannte Unterhaltsstiftung. Also man kann nicht über eine Familienstiftung den Unterhalt der Familienangehörigen absichern.

Jörg Jung 
Das heißt also auf gut Deutsch, wir haben ja auch die Nachbarn jetzt alle gehört, wenn eine Schweizerin oder ein Schweizer zu Ihnen kommt und sagt, ihm möchte Familienstiftung, wohin und wie verweisen Sie dann? Also was wäre der Weg?

Prof. Dr. Andrea Opel 
Wenn man eine Familienstiftung verwirklichen will und dafür gibt es ja legitime Gründe, dosierte Weitergabe des Familienvermögens, eben Absicherung der Familie über Generationen hinweg. Dann empfiehlt sich tatsächlich, nach Liechtenstein zu gehen oder auch nach Österreich. Also das ist der Weg, den es zu beschreiten gilt. Und vor allem Liechtenstein ist sehr bewährt in meiner Erfahrung. Oder Liechtenstein liegt sehr nahe an der Schweiz, Österreich auch. Also das wäre der Weg.

Jörg Jung 
Jetzt haben Sie Deutschland ganz außen vor gelassen. Ist es dann für Schweizer Sicht relativ unattraktiv in dem Moment?

Prof. Dr. Andrea Opel 
Genau. Man muss klarerweise sagen, aus der Schweiz heraus ist die Liechtensteinische Familienstiftung das Mittel, das man in der Regel wählt, wenn man eben eine Familienstiftung errichten möchte. Wir haben ein sehr enges Verhältnis mit Liechtenstein, wir arbeiten gut zusammen, man kennt sich. Das führt alles dazu, dass das naheliegt.

Jörg Jung 
Da müssen wir jetzt gleich mal mit dem Herrn Wenz reden, der absolute Liechtenstein-Experte, wenn es um Steuerrecht geht und wenn es natürlich um Stiftung in Liechtenstein geht. Prof. Dr. Wenz, einen wunderschönen guten Tag.

Prof. Dr. Martin Wenz 
Guten Tag. Hallo!

Jörg Jung 
Wir suchen ja diese einzelnen Stiftungsmodelle Deutschland natürlich, Österreich, Schweiz, aber auch Liechtenstein so ein bisschen mal darzustellen. Was sind so die Hauptcharakteristika, wenn es um Stiftungen in Liechtenstein geht?

Prof. Dr. Martin Wenz 
Nun, Liechtenstein ist sicherlich zu nennen als die Heimat der Privatstiftung, das heißt der Familienstiftung, der eher privat ausgerichteten Stiftung. Man kann sagen, dass es in Liechtenstein eine Vielfalt von Stiftungsarten letzten Endes gibt. Die einen sind aber alle zusammenzufassen unter dem Bereich Privat- oder Familienstiftung, privatnützige Stiftung und auf der anderen Seite natürlich auch gemeinnützige Stiftungen, ganz ähnlich wie wir es auch in Deutschland oder in Österreich kennen, also diese unterschiedlichen Ausprägungen, die es auch in Liechtenstein eben gibt.

Jörg Jung 
Also es ist ein generationenübergreifendes Projekt und ein ein "Generationen-Sicherungstool, wenn man mal so modern sagen will.

Prof. Dr. Martin Wenz 
Das ist eine der klassischen Zielsetzungen bei der Errichtung einer Stiftung. Und es ist natürlich dann wichtig, auch in den Statuten klar herauszustellen, einerseits wofür soll die Stiftung insbesondere angedacht werden, Nachfolgelösungen, das Vermögen auch vielleicht schützen vor Zersplitterung, viele andere Überlegungen sind sind da wichtig. Einerseits. Andererseits natürlich auch den handelnden Personen, dem Stiftungsrat auch über längere Zeit hinweg auch eine gewisse Möglichkeit zur Adaption des Vermögens, zur Investitionen des Vermögens zu bringen, um sozusagen nicht nur erstarrt zu sein in einmal guten Statuten und Überlegungen, sondern das natürlich auch über Generationen hinweg und über diese lange Laufzeit hinweg, in die jeweilige Moderne, so würde ich das vielleicht formulieren, auch übertragen zu können.

Jörg Jung 
Ich bitte Sie natürlich auch um Erlaubnis, wir mussten das ja nur jetzt kurz anreißen, wir werden HIER natürlich gerne Ihre Kontaktdaten mit verlinken und dann kommt man mit einem Klick direkt auf Sie und kann sich dann über das Stiftungsrecht Liechtenstein noch mal im Detail informieren. Ist das ein Deal?

Prof. Dr. Martin Wenz 
Alles bestens, alles Deal.

Jörg Jung 
Professor Dr. Wenz, ich bedanke mich recht herzlich. Das Fazit dieses Tages "Familienstiftung" das obliegt natürlich dem Gastgeber Willi Plattes, CEO der PlattesGroup. Kleines Fazit: Es war eine sehr erfolgreiche Veranstaltung, oder?

Willi Plattes 
Ich denke schon. Das was für uns natürlich immer unheimlich wichtig ist, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer, dass die wirklich einen Mehrwert mitbekommen. Und dieser Mehrwert ist heute schon aufgrund einer unheimlich komplexen Situation, denn Familienstiftung, ob in Deutschland, ob in Österreich oder ob in Liechtenstein, das ist eine komplexe Materie. Und ich glaube, es ist uns gelungen, diese Komplexität darzustellen und dass man trotzdem, obwohl es komplex ist, Lösungen erarbeiten kann, die für die gesamte Familie vielleicht zu einer enkelfähigen Übertragung führen können.

Jörg Jung 
Wir haben ja unser kleines Studio hier auch jetzt mal aufgebaut. Wir waren am Mittwoch noch in Berlin, hatten dort unser Mittelstandstag-Studio, jetzt haben wir hier unser Studio im Club de Diario de Mallorca zu diesem Stiftungsevent, zu dieser wunderbaren Thematik Familienstiftung, es gibt ja verschiedene und du hast es am Ende und das möchte ich gerade noch mal für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer jetzt gerade noch einmal darlegen, du hast das passende Schlusswort gefunden, weil eine Zuschauerin sehr interessiert gefragt hat und hat gesagt, man geht doch nicht gleich zu den entsprechenden Beratern oder in die entsprechenden Verträge hinein und sagt, ich gründe eine Stiftung, wie kommt man denn darauf? Und ich glaube, du hast das mit einem Stichwort perfekt erklärt, das ist Probe-Sterben.

Willi Plattes 
Es ist ja die große Frage. Die meisten Menschen können ja mit den Möglichkeiten, die man über eine Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung, ob transparent oder intransparent, aber du siehst, das ist schon komplex, das überhaupt darzustellen. Was kann man erreichen? Und dann braucht es eine Initialzündung. Und wir machen das mit dem Instrument Probe-Sterben so, dass man überhaupt mal in der heutigen Situation weiß, nach den heutigen Gesetzen, was geschieht, wenn der Erbfall eintritt. Und meine Damen und Herren und Jörg, ich kann dir garantieren, der tritt ein so, er tritt aber leider immer ungeplant ein und das ist etwas, was teilweise, wenn man sich über die Konsequenzen nicht bewusst ist, was geschieht, das kann zu einem steuerlichen Großschadensereignis führen.

Jörg Jung 
Und genau. Deswegen sind diese Gestaltungsmöglichkeiten da, über die man heute geredet hat. Mein Vater hat immer gesagt, Sterben kann dir den ganzen Tag versauen, aber man muss gucken, dass es danach noch weitergeht für die anderen. Und insofern ist das perfekt. Meine Damen und Herren, es war eine tolle Veranstaltung für alle, die nicht dabei waren oder vielleicht zuhören und jetzt dabei waren am vergangenen Freitag. Wir haben alle Infos, alle Kontaktdaten zu allen Referenten, auch in den Shownotes verlinkt. Uns von der PlattesGroup erreichen Sie eh immer, dann sind Sie auf jeden Fall und man kann das ganz sicher sagen, auf der sicheren Seite.

Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp

19. März 2024

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