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Mehr Transparenz beim Lohn, Transaktionen im Ausland & PlattesGroup bei WhatsApp

Aktuelle Entwicklungen zu Arbeitsrecht, Meldepflichten und digitalen Informationen – verständlich und kompakt erklärt.

In dieser Podcastfolge mit Timothea Imionidou und Claudia Schittelkopp geht es um drei zentrale Themen, die Unternehmen, Unternehmer und internationale Privatinvestoren auf Mallorca betreffen: die EU-Lohntransparenzrichtlinie, die spanische ETE-Erklärung sowie den neuen WhatsApp-Kanal der PlattesGroup.

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen ab 2026 zu deutlich mehr Offenheit in ihren Vergütungsstrukturen. Dazu gehören verpflichtende Gehaltsspannen in Stellenanzeigen und das Verbot von Fragen zum vorherigen Gehalt und das Auskunftsrecht über Durchschnittsgehälter vergleichbarer Positionen. Unternehmen müssen Vergütungssysteme prüfen und je nach Betriebsgröße umfassende Berichte erstellen.

Ein weiteres Thema ist die ETE-Erklärung: eine statistische Meldung an die spanische Nationalbank für Auslandsbewegungen und -salden von mehr als einer Million Euro. Sie hat keine steuerliche Wirkung, ist aber verpflichtend und muss bereits im Januar abgegeben werden. Besonders relevant ist sie für vermögende Privatpersonen und Unternehmen mit internationalen Vermögensstrukturen.

Zum Abschluss: Die PlattesGroup hat einen neuen eigenen WhatsApp-Kanal, mit wöchentlichen Updates zu Wirtschaft, Steuern, Recht, Podcasts und Analysen – werbefrei und direkt aufs Smartphone. Zur Anmeldung: link.plattes.net/whatsapp

PlattesGroup auf Social Media

  • Die PlattesGroup ist auf LinkedIn vertreten. Außerdem posten wir aktuelle News sowie Reels und Shorts auf Instagram und Youtube Shorts.

  • Über unseren WhatsApp-Kanal bekommen Sie Updates zu Wirtschaft, Steuern und Recht direkt aufs Handy.

  • Darüber hinaus sind wir mit unseren Podcasts auf allen gängigen Plattformen zu finden, wie Spotify und Apple Podcasts.

  • Unsere Podcasts gibt es nicht aber nur zum Anhören, sondern auch zum Ansehen, und zwar auf unserem Youtube-Kanal.

  • Zusammenfassende Informationen erhalten Sie darüber hinaus im Zwei-Wochen-Rhythmus in unserem kostenlosen Newsletter, der Mandantendepesche.

12. November 2025

Timothea Imionidou
Hallo und herzlich willkommen zu unserem Podcast. Drei Themen haben wir heute dabei: Erstens die EU-Lohntransparenzrichtlinie und was sie genau bedeutet. Zweitens die ETE-Erklärung – was das ist und für wen sie wichtig ist. Und drittens unser neuer WhatsApp-Kanal. Schön, dass ihr wieder dabei seid. Claudia, schön, dass du auch wieder da bist.

Claudia Schittelkopp
Hallo, guten Morgen! Dann starten wir gleich mit dem ersten Thema: der EU-Lohntransparenzrichtlinie.

Timothea Imionidou
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, künftig deutlich mehr Einblicke in ihre Gehaltsstrukturen zu geben. Claudia, was sind die wichtigsten Punkte aus Unternehmenssicht?

Claudia Schittelkopp
Ziel ist es, die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Dafür sollen die Vergütungsstrukturen transparenter werden. Unternehmen müssen künftig unter anderem Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen angeben. In Bewerbungsgesprächen dürfen keine Fragen mehr zum bisherigen Gehalt gestellt werden. Mitarbeitende haben zudem das Recht, das Durchschnittsgehalt vergleichbarer Positionen zu erfahren – anonymisiert und getrennt nach Männern und Frauen.
Auch wichtig: In Arbeitsverträgen dürfen keine Verschwiegenheitsklauseln über Gehälter stehen. Mitarbeitende dürfen offen über ihr Gehalt sprechen.

Timothea Imionidou
Das ist spannend, weil über Geld zu sprechen gerade in Deutschland ja immer noch ein Tabuthema ist. In Spanien wird das viel offener gehandhabt.

Claudia Schittelkopp
Genau. Hier spricht man vor Gehaltsverhandlungen oft mit Kollegen. In Deutschland ist das eher ungewöhnlich.

Timothea Imionidou
Die neuen Pflichten können je nach Unternehmensgröße ganz schön umfangreich werden.

Claudia Schittelkopp
Ja. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen regelmäßige Gehaltsberichte erstellen. Liegt der Gender Pay Gap über 5 Prozent, muss dieser begründet oder korrigiert werden. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Außerdem müssen objektive Kriterien für Beförderungen und Vergütungssysteme geschaffen werden.

Timothea Imionidou
Das sind keine kleinen Anpassungen – das ist ein echtes Großprojekt.

Claudia Schittelkopp
Absolut. Wir raten deshalb zu einer frühzeitigen Vorbereitung: bestehende Vergütungsstrukturen prüfen, Arbeitsverträge anpassen und ein Datenmanagement- sowie Reporting-System einführen.

Timothea Imionidou
Ab wann gilt die Richtlinie?

Claudia Schittelkopp
Ab Juni 2026.

Timothea Imionidou
Also ist noch etwas Zeit – aber klar ist: Aufschieben lohnt sich nicht.
Kommen wir zum zweiten Thema: der ETE-Erklärung. Viele kennen sie gar nicht. Claudia, worum geht es dabei?

Claudia Schittelkopp
Die ETE-Erklärung ist eine statistische Meldung an die spanische Nationalbank – keine Steuererklärung. Sie erfasst Auslandsschulden und Kapitalbewegungen von mehr als einer Million Euro pro Jahr.

Timothea Imionidou
Wer muss sie einreichen?

Claudia Schittelkopp
Residenten in Spanien, die solche Kapitalbewegungen oder Auslandsvermögen haben. Bei Vermögen über 50 Millionen Euro müssen detailliertere Angaben gemacht werden. Ab 100 Millionen Euro ist die Meldung sogar quartalsweise fällig.

Timothea Imionidou
Der Abgabetermin ist ja relativ früh im Jahr.

Claudia Schittelkopp
Ja. Jährliche Meldungen müssen zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Quartalsmeldungen jeweils zwischen dem 1. und 20. des Folgemonats. Wichtig: Die Erklärung muss mit elektronischer Unterschrift eingereicht werden – und sie kann nicht vom Steuerberater übermittelt werden.

Timothea Imionidou
Also muss man selbst einreichen. Aber es kann auch ein Vorteil sein, weil die Aufstellungen später für andere Erklärungen genutzt werden können.

Claudia Schittelkopp
Genau. Wer die ETE vorbereitet, hat Daten für das Modelo 720 oder die Vermögensteuererklärungen oft schon parat. Außerdem erkennt man frühzeitig steuerlich relevante Bewegungen.

Timothea Imionidou
Gibt es Sanktionen?

Claudia Schittelkopp
Ja. Es drohen Strafen zwischen 150 und 6.100 Euro. Bei extrem hohen Summen können sie etwas höher ausfallen. Trotzdem sollte man unbedingt fristgerecht einreichen – auch wenn man nur vorläufige Zahlen hat.

Timothea Imionidou
Also: Vorbereitung ist alles. Am besten schon im Dezember prüfen, ob eine Erklärungspflicht besteht.
Zum Abschluss noch etwas Erfreuliches aus dem eigenen Haus: Wir haben seit Kurzem einen WhatsApp-Kanal, über den ihr News direkt aufs Smartphone bekommt. Claudia, was erwartet die Abonnenten?

Claudia Schittelkopp
Es gibt Updates zu Wirtschaft, Steuern und Recht aus Spanien – News, Podcasts und Essays, alles kostenlos und werbefrei. Wir schicken etwa drei bis fünf Mitteilungen pro Woche. Der Kanal ist datenschutzfreundlich, kein Chat, sondern ein reiner Infokanal.

Timothea Imionidou
Wie abonniert man den Kanal?

Claudia Schittelkopp
Über den QR-Code auf unserer Website oder über den Link plattes.net/WhatsApp. Danach einfach „Folgen“ drücken. In WhatsApp findet man den Kanal im Reiter „Aktuelles“. Wer möchte, kann die Glocke aktivieren und erhält dann Push-Mitteilungen.

Manchmal öffnen Social-Media-Links WhatsApp nicht automatisch. Dann oben rechts auf die drei Punkte klicken, „Im externen Browser öffnen“, und dann funktioniert es.

Timothea Imionidou
Wir sind außerdem auf LinkedIn, Instagram, allen Podcast-Plattformen und natürlich YouTube aktiv. Und unsere Mandanten-Depesche erscheint zweimal im Monat.

Claudia Schittelkopp
Genau.

Timothea Imionidou
Alle Links findet ihr in der Videobeschreibung oder den Shownotes. Vielen Dank, dass ihr dabei wart.

Claudia Schittelkopp
Danke – es hat wieder Spaß gemacht.

Timothea Imionidou
Wir hören uns in zwei Wochen wieder. Tschüss!

Claudia Schittelkopp
Tschüss!

 

Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit:

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