HOLA RESIDENCIA! Unsere Experten der Residenten-Abteilung über den Wohnsitzwechsel nach Mallorca
Spanien belegt nach Österreich und der Schweiz Platz drei bei den beliebten Zielen für deutsche Auswanderer – der mediterrane Lebensstil lockt in den Süden. Der Schritt ins Ausland hat nicht nur emotionale, sondern vor allem steuerliche Konsequenzen. Wann gilt man in Spanien als steuerlich ansässig? Was bedeutet die 183-Tage-Regel wirklich? Und welche Fallstricke lauern bei einem unbedachten Wegzug aus Deutschland?
In dieser Podcast-Folge sprechen Thomas Fitzner, Leiter der Residenten-Abteilung der PlattesGroup, und sein Stellvertreter Asesor fiscal David Nadrowski über ihre Erfahrungen aus der Beratung von Mandanten, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen oder bereits hier leben. Die beiden begleiten Privatpersonen und Unternehmer bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung ihres Lebens- und Unternehmensstandorts zwischen Deutschland und Spanien.
Gemeinsam geben sie Einblicke in reale Beratungssituationen – von der ersten Idee, nach Spanien zu ziehen, bis zu den steuerlichen Folgen für Einkommen, Vermögen und Erbschaften.
In dieser Podcast-Folge wird klar, warum frühzeitige und ganzheitliche Beratung entscheidend ist und welche Unterschiede es zwischen der deutschen und der spanischen Steuerlogik gibt.
Ein Podcast für alle, die Spanien nicht nur als Urlaubsland sehen, sondern hier wirklich leben wollen – mit klarem Blick auf steuerliche Realität und Gestaltungsmöglichkeiten.
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Thomas Fitzner
Hallo, ich bin Thomas Fitzner, Leiter der Residenten-Abteilung bei der PlattesGroup. Neben mir sitzt mein Stellvertreter, David Nadrowski. Wir möchten heute über unsere Erfahrungen bei der Beratung zu Wohnsitzwechsel, Ansässigkeit und Wegzug aus Spanien sprechen.
Unser Thema: Was erleben wir in der Praxis, wenn wir Personen beraten, die aus dem Ausland – meist aus Deutschland – nach Spanien ziehen oder bereits hier leben und wissen möchten, wie ihre steuerliche Situation tatsächlich aussieht.
David Nadrowski
Danke, Thomas. Ein sehr spannendes Thema. In der Praxis ist es tatsächlich einer der ersten Punkte, die man mit dem Mandanten bespricht – noch bevor es an die eigentliche steuerliche Beratung geht.
Thomas Fitzner
Die Frage lautet: Wer wird Resident – und wie funktioniert die Ansässigkeit überhaupt? Grundsätzlich begegnen uns drei typische Fälle.
Erstens: Der klassische Deutsche, der sich hier eine Ferienimmobilie kauft, sich von Jahr zu Jahr wohler fühlt und immer länger bleibt. Vielleicht geht er in den Ruhestand oder zieht berufsbedingt nach Spanien. Aus der Ferienimmobilie wird dann der Hauptwohnsitz.
Zweitens: Unternehmer, die in Spanien Projekte starten und zunehmend mehr Zeit hier verbringen, um diese zu betreuen.
Drittens: Familien, die bewusst den Entschluss fassen, nach Spanien zu ziehen – manchmal für ein Probejahr, manchmal dauerhaft. Wer das gut plant, lässt sich frühzeitig beraten.
Der erste Kardinalfehler vieler Interessenten: Sie suchen die Beratung zu spät. Wenn Spanien als möglicher Wohnsitz am Horizont auftaucht, sollte man sich sofort informieren – und zwar nicht nur in Spanien, sondern auch im Herkunftsland. Denn auch dort kann der Wohnsitzwechsel erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
David Nadrowski
Vor kurzem hat mich ein Kunde kontaktiert. Er meinte: „Wir haben uns bei der Gemeinde angemeldet, bitte melden Sie uns beim Finanzamt an.“ Auf die Frage, wie lange er schon auf der Insel sei, antwortete er: „Eigentlich seit zwei Jahren durchgehend.“
Das ist ein gutes Beispiel für den häufigen Irrtum: Anmeldung ist nicht gleich Ansässigkeit.
Thomas Fitzner
Genau. Viele denken: „Solange ich mich nicht anmelde, bin ich hier kein Resident.“ Das stimmt aber nicht. Die Anmeldung ist wichtig, aber entscheidend ist die Realität. Wenn jemand faktisch die Voraussetzungen erfüllt, kann er auch ohne Anmeldung als in Spanien ansässig gelten.
Spanien definiert die steuerliche Ansässigkeit zudem anders als Deutschland. Wer längere Zeiträume hier verbringt und keine fachkundige Beratung einholt, kann ungewollt steuerlich resident werden – mit allen Konsequenzen, sowohl in Spanien als auch in Deutschland.
Bei jeder Wegzugs- oder Ansässigkeitsberatung stellen wir deshalb zuerst die Frage: Wie ist die Situation im Herkunftsland?
Gerade Unternehmer müssen wissen, welche steuerlichen Themen in Deutschland vor einem Wegzug geklärt werden sollten. Oft verschiebt sich dadurch der Plan oder wird ganz aufgegeben, weil sich der Wegzug steuerlich gar nicht sinnvoll umsetzen lässt.
Manchmal werden wir sogar zu „Wegzugsvermeidungsberatern“ – also nicht, um den Wegzug zu gestalten, sondern um ihn aus steuerlicher Sicht zu vermeiden. Dafür muss man aber genau verstehen, wann Ansässigkeit in Spanien tatsächlich eintritt.
David Nadrowski
Genau. Jeder hat schon von der 183-Tage-Regel gehört – aber man muss aufpassen: Auch kurze Abwesenheiten können Spanien zugerechnet werden.
Thomas Fitzner
Das heißt: Wer in Drittländern reist, kann die 183-Tage-Schwelle reißen, ohne physisch so lange in Spanien gewesen zu sein. Außerdem gibt es Fälle, in denen jemand auch ohne diese 183 Tage als ansässig gilt.
David Nadrowski
Die zweite Voraussetzung für Ansässigkeit ist der wirtschaftliche Mittelpunkt. Dieser kann aus verschiedenen Gründen entstehen.
Thomas Fitzner
Richtig. Beispiel: Ein deutscher Unternehmer entdeckt Spanien als Standort, seine Tätigkeiten hier nehmen zu, und er erzielt in Spanien mehr Umsatz und Einkommen als in Deutschland. Dann kann Spanien ihn als ansässig einstufen – selbst wenn er keine 183 Tage hier verbringt.
Ein anderer Fall: Jemand lebt offiziell in Österreich, arbeitet aber überwiegend in Spanien. Dann vergleicht das Finanzamt Spanien mit Österreich – und wenn die wirtschaftliche Substanz hier größer ist, wird Spanien als steuerlicher Ansässigkeitsstaat angenommen.
Und dann gibt es noch die sogenannte Annahme des spanischen Finanzamts: Wenn Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien leben, gilt grundsätzlich auch der andere Elternteil als ansässig. Diese Annahme kann man zwar widerlegen, aber das ist oft komplex.
David Nadrowski
Du hast vorhin erwähnt, dass Deutschland und Spanien unterschiedliche Definitionen der Ansässigkeit haben.
Thomas Fitzner
Ja. In Deutschland knüpft man an den Wohnsitz an, in Spanien an die tatsächlichen Lebensverhältnisse. Dadurch kann es passieren, dass man zeitweise in keinem Land oder in beiden Ländern gleichzeitig ansässig ist – ein klassischer Fall für die Wegzugsberatung.
David Nadrowski
Und was empfehlen wir dann?
Thomas Fitzner
Ganz einfach: In dieser Übergangszeit besser keine steuerlich relevanten Handlungen vornehmen. Und im Streitfall entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen anhand einer sogenannten „Tiebreaker-Liste“, welchem Land die unbeschränkte Steuerpflicht zugeordnet wird.
David Nadrowski
Angenommen, das Kind ist in den Brunnen gefallen – jemand lebt seit Jahren in Spanien, hat in Deutschland keine Wohnung mehr und ist eindeutig hier ansässig. Was kann passieren?
Thomas Fitzner
Ein wichtiges Thema ist die Vermögenssteuer, die es in Deutschland in dieser Form nicht gibt. Auch Fristen sind hier enger. Ein deutscher Steuerberater hat rund 20 Monate mehr Zeit für die Einkommensteuererklärung – in Spanien ist das deutlich kürzer. Darüber sprechen wir aber ausführlich im nächsten Podcast, wenn es um die laufende Betreuung geht.
Jetzt noch kurz: Wer feststellt, dass er eigentlich schon seit Jahren in Spanien steuerlich ansässig ist, muss häufig rückwirkend Einkommen und Vermögen erklären. Und bei Verkäufen, etwa von Immobilien in Deutschland, drohen steuerliche Überraschungen.
In Deutschland oft steuerfrei, in Spanien meist nicht – und seit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen darf Spanien auch deutsche Immobilienverkäufe besteuern.
Das zeigt, wie wichtig rechtzeitige Beratung ist, um solche Folgen zu vermeiden oder zu gestalten – etwa indem man vor dem Umzug Vermögen neu strukturiert oder Transaktionen zeitlich anpasst.
David Nadrowski
Und dann sind da noch die Themen Wegzugssteuer, Funktionsverlagerung oder Erbschaftsteuer.
Thomas Fitzner
Richtig. Wenn zum Beispiel ein Kind einer Unternehmerfamilie nach Spanien zieht, dort studiert und plötzlich der Erbfall eintritt, kann es zur doppelten Belastung kommen – durch Wegzugssteuer und Erbschaftsteuer. Seit der Reform vor drei Jahren ist das noch gravierender geworden.
David Nadrowski
Ja, und wer in Spanien ansässig ist, unterliegt der unbeschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht. Auf den Balearen gilt zwar inzwischen ein Nullsteuersatz für enge Verwandte, aber in Deutschland bleibt die erweiterte Steuerpflicht noch fünf Jahre nach dem Wegzug bestehen. Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, kann es also tatsächlich zu doppelter Besteuerung kommen.
Thomas Fitzner
Genau. Auch das muss man vor dem Wohnsitzwechsel analysieren. Viele sind überrascht, wenn sie hören, dass sie mit dem Umzug nach Spanien nicht automatisch aus der deutschen Steuerpflicht herausfallen. Das deutsche Finanzamt bleibt oft „anhänglich“.
David Nadrowski
Bei österreichischen oder Schweizer Kunden ergeben sich wiederum andere Fragestellungen. Aber das Prinzip bleibt: Wer rechtzeitig plant, hat Gestaltungsspielraum.
Thomas Fitzner
Deshalb: Frühzeitig beraten lassen – und zwar in beiden Ländern. Am besten durch jemanden, der die steuerlichen Auswirkungen in Deutschland und in Spanien kennt und mit den Beratern im Herkunftsland zusammenarbeitet.
Zudem empfehlen wir, vor dem Umzug eine Simulationsrechnung zu machen: Wir tun so, als ob der Mandant bereits in Spanien ansässig wäre, und erstellen eine fiktive Einkommen- und Vermögenssteuererklärung. So erkennt man potenzielle Risiken und kann frühzeitig gegensteuern.
David Nadrowski
Genau. Viele Kunden sind dann überrascht, dass es oft gar nicht so schlimm ist, wie sie befürchten. Manche Horrorgeschichten über Wegzugs- oder Vermögenssteuer stimmen zwar, aber häufig gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten.
Thomas Fitzner
Richtig. Gerade bei der Vermögenssteuer gibt es zahlreiche legale Wege, die Belastung zu reduzieren – oft hängt sie schlicht von der Eigentumsstruktur ab. Wer sich frühzeitig beraten lässt, kann erhebliche Erleichterungen erreichen.
Wenn man erst hier ist, ist der Handlungsspielraum begrenzt, weil jede Umstrukturierung bereits steuerliche Folgen haben kann.
Fazit dieser ersten Folge:
Frühzeitig beraten lassen – umfassend, grenzüberschreitend und vorausschauend.
In der nächsten Folge sprechen wir über unsere Erfahrungen aus der laufenden Betreuung: Welche Themen tauchen regelmäßig auf, welche Probleme entstehen, und welche Lösungen gibt es?
Und im dritten Teil geht es dann darum, wie man Spanien wieder steuerlich verlässt – denn das ist keineswegs so einfach, wie ins Flugzeug zu steigen und den Möbelwagen zu rufen.
Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.
David Nadrowski
Vielen Dank, Thomas.
Autorin: Timothea Imionidou / Mitarbeit: C. Schittelkopp