Umzug nach Mallorca: Andere Länder, andere Sitten, andere Steuermodelle!
Ein Umzug nach Mallorca bedeutet nicht nur komplett neues Terrain mit neuem Bekanntenkreis und anderer Kultur. Auch steuerlich gibt es große Unterschiede zur Heimat, sei es Deutschland, Österreich oder die Schweiz. "Man kann nicht hier in Spanien ankommen und mit verschränkten Armen warten, bis sich die Steuerbehörde meldet. Anders als in Deutschland ist der Steuerpflichtige selber dafür verantwortlich herauszufinden, welche Steuererklärungen er wie wann einreichen muss", mahnt Thomas Fitzner, Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup...
Jörg Jung
Viele haben es schon getan, andere planen es und wollen es tun: Umziehen, ausreisen nach Spanien. Aber was ist da gerade steuerlich zu beachten? Wir reden darüber. Wieder einmal mit Thomas Fitzner, dem Leiter der Abteilung Residenten bei der PlattesGroup. Hallöchen, Thomas.
Thomas Fitzner
Hallo, Jörg!
Jörg Jung
Wir gewöhnen uns langsam schon aneinander.
Thomas Fitzner
Ja, absolut. Also ich kann fast nicht mehr ohne dich.
Jörg Jung
Gleichfalls. Wir haben aber auch tatsächlich sehr, sehr viele wichtige Themen zu besprechen, gerade jetzt zum Anfang des Jahres. Zum Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass es wieder sehr viele Menschen aus der DACh-Region gibt, die die Entscheidung treffen: Jetzt in dem Jahr ist Spanien dran. Wir wandern aus, offiziell Umzug mit allem Drum und Dran. Aber da warten natürlich auch, wie immer, steuerliche Themen, die es zu beachten gilt.
Thomas Fitzner
Also zunächst mal DACh-Region bedeutet Deutschland, Österreich, Schweiz, also die deutschsprachigen Länder. Wenn wir Mandanten beraten über einen geplanten Wegzug, beginnen wir gar nicht in Spanien, sondern schon im Ursprungsland. Vor allen Dingen in Deutschland gibt es ein paar Themen, die da zunächst mal zu betrachten sind und die vielfach auf die Planung eines Wohnsitzwechsels großen Einfluss haben. Das heißt, grundsätzlich die steuerlichen Folgen des Wegzugs im Ursprungsland, die muss man betrachten. In Deutschland hätten wir da zum Beispiel die Wegzugssteuer, die grundsätzlich für Personen anfällt, die Anteile einer Kapitalgesellschaft haben, die aber auch für Selbstständige fällig werden kann. Dann gibt es so Themen wie Funktionsverlagerung. Also zum Beispiel, wenn ein wichtiger Funktionsträger eines Unternehmens ins Ausland wechselt, das heißt, eine Funktion des Unternehmens ins Ausland wechselt, das kann auch steuerliche Folgen in Deutschland haben. Und wenn ich in Deutschland von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht überwechsle, kann das auch den Verlust bestimmter Steuervorteile bedeuten. Beispiel: Wenn ich in Deutschland vermiete, dann habe ich als Resident in Deutschland eine günstigere Besteuerung als Nichtresidenten. Es gibt auch Wege, dass man auch nach einem Wegzug dieses Privileg behalten kann. Aber das ist ein Thema im Detail für den deutschen Steuerberater. Und man muss sich im Klaren sein, dass es für bestimmte Steuern eine nachlaufende unbeschränkte Steuerpflicht gibt. Das deutsche Finanzamt ist gerade was Erbschaft und Schenkung betrifft sehr anhänglich.
Jörg Jung
Ganz kurze Frage, aus dem Leben gegriffen. Jemand ist Resident in Spanien, offiziell gemeldet mit allem Drum und Dran. Hat in Deutschland aber zum Beispiel noch eine Bank mit Kredit, mit Verbindlichkeiten, mit allem was man da beachten muss. Wie wirkt sich das auf die spanische Steuer, auf den spanischen Staat aus?
Thomas Fitzner
Naja, es gibt ja das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, das Konfliktfälle regelt, in denen beide Länder grundsätzlichen ein Besteuerungsrecht haben. Und abhängig davon, um welche Art Einkommen es sich handelt, wird dann entweder über die Anrechnungs- oder die Freistellungsmethode verhindert, dass beide Länder den armen Steuerpflichtigen zur Kasse bitten. Dafür ist es aber wichtig, dass man in Deutschland zum Beispiel der Bank Bescheid sagt: Liebe Freunde, ich bin jetzt nicht mehr in Deutschland ansässig, sondern in einem anderen Land, und dieses Land auch benennt. Denn diese Bank muss dann gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zum Beispiel die Einbehalte bei Kapitalerträgen anpassen. Zum Beispiel im Fall von Spanien dürfte das deutsche Finanzamt nur noch 15 Prozent Besteuerung auf Dividenden umsetzen oder zum Beispiel Zinsen gar nicht mehr besteuern. Das heißt, in jedem Fall in Deutschland bei den entsprechenden Stellen Bescheid sagen.
Jörg Jung
Ich gehe mal eben zur älteren Generation, weil mich das auch noch kurz interessiert, bzw. auch die Hörerinnen und Hörer. Es liegt auf Mallorca ja nahe, jemand ist deutscher Rentner und ist jetzt offiziell in Spanien gemeldet. Wie geht das mit der Rente? Geht die weiter aufs deutsche Konto? Wird das denn deutsch besteuert? Oder geht das dann alles über Spanien?
Thomas Fitzner
Vom Grundsatz her bist du ja in Spanien mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, und das Doppelbesteuerungsabkommen schränkt diese Berechtigung Spaniens, auf deutsches Einkommen Steuern zu erheben, ein. Und je nachdem welche Art Ruhestandsbezug es sich handelt, legt das Doppelbestellungsabkommen fest, in welcher Weise Spanien darauf zugreifen darf.
Jörg Jung
Jetzt haben wir die ganze Zeit über die DAChregionen gesprochen, also Deutschland, Österreich, Schweiz, haben aber nur über Deutschland geredet. Gibt es denn in den weiteren deutschsprachigen Ländern zu Deutschland gravierende Unterschiede beim Umzug nach Spanien?
Thomas Fitzner
Ja, gerade bei der Wegzugsteuer. Also in Österreich gibt es eine anders geartete Wegzugssteuer, wo aber nach meiner Kenntnis noch eine Stundung vorliegt, wenn man in ein EU-Land umzieht. Und in der Schweiz ist das Wegzugssteuer-Thema auch weniger rabiat als in Deutschland momentan.
Jörg Jung
Und wenn man mal ehrlich ist, es ist ja nicht nur das rein steuerliche Thema bei so einem Umzug, bei so einer Auswanderung. Da hängt ja noch viel dran.
Thomas Fitzner
Auf jeden Fall. Wenn man diesen Wohnsitzwechsel dann vornimmt, also man zieht von Deutschland nach Spanien, da muss sich grundsätzlich vor Augen halten, dass man fremdes Territorium betritt. Da gibt es also nicht nur eine Sprachbarriere in den meisten Fällen. Dazu kommt auch, dass man nicht das zu Hause gewohnte Netzwerk hat. Man weiß noch nicht, welchen Dienstleistern, welchen Beratern kann man trauen, und man hat es mit einem anderen behördlichen System zu tun. Das Finanzamt in Spanien tickt anders als das deutsche und hat auch ein ganz anderes Veranlagungssystem. Das heißt, man kann nicht hier in Spanien ankommen und mit verschränkten Armen warten, bis sich die Steuerbehörde meldet. Sondern anders als in Deutschland ist hier in Spanien der Steuerpflichtige selber dafür verantwortlich herauszufinden, welche Steuererklärungen er wie und wann einreichen muss. Und in diesem Selbstveranlagungssystem ist er auch selbst dafür verantwortlich, die Steuern zu deklarieren und zu bezahlen. Die Fristen sind wesentlich kürzer. Das heißt, Deutsche sind ja aus spanischer Sicht mit extrem großzügigen Fristen für zum Beispiel die Einkommensteuererklärung verwöhnt. In Spanien ist Ende Juni des Folgejahres die Einkommensteuer- und Vermögensteuererklärung für das vorhergehende Kalenderjahr fällig. Dann gibt es neue Verpflichtungen, die man aus Deutschland gar nicht kennt. Also zum Beispiel eine Informationserklärung an die Nationalbank, eine Auslandsvermögenserklärung, eine Vermögensteuererklärung. Und auch bei bekannten Steuererklärungen gibt es Elemente, die einem Deutschen, Österreicher, Schweizer nicht bekannt sind, zum Beispiel bei der Einkommensteuer, das zugerechnete Einkommen eines Zweitwohnsitzes. Das heißt, ich werde für einen Zweitwohnsitz immer steuerpflichtig, sei es für eine fiktive Miete oder eine tatsächliche Miete. Und die ganz große Steuerfalle beim Wegzug ist, wenn ich in Deutschland noch eine Immobilie habe, die ich dann irgendwann verkaufen möchte. Ich ziehe jetzt nach Spanien, bin dann schon hier Resident, verkaufe die Immobilie und denke mir: Okay, da habe ich in Deutschland einen steuerfreien Verkauf, weil es entweder eine selbstgenutzte Immobilie ist oder weil ich schon aus der Zehnjahresfest raus bin. Und dann das böse Erwachen: Dieser Immobilienverkauf ist in Spanien Länge mal Breite steuerpflichtig, seit sich das Doppelbestellungsabkommen im Jahr 2013 geändert hat. Es gibt also eine Menge solcher Punkte, die natürlich je nach individueller Situation anders sind. Das ist auch der Inhalt unserer Beratungen. Wir versuchen, möglichst umfangreich über die Lebensrealität, über die Situation unserer Mandanten viele Informationen einzuholen, um dann punktgenau beraten zu können, welche Steuerthemen relevant sind. Dann noch etwas, ganz wichtig: Es ist nicht egal, ob ich von Deutschland auf die Balearen ziehe oder nach Katalonien oder nach Andalusien oder in eine andere Region, weil hier für viele Steuerthemen die Regionen eigene Kompetenzen haben und es, was zum Beispiel Vermögensteuer, Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer betrifft, erhebliche Unterschiede zwischen den Regionen gibt. Das heißt, um sich schlau zu machen, welche steuerlichen Folgen auf mich zukommen, muss man dann tatsächlich schon genau wissen, wohin die Reise eigentlich geht.
Jörg Jung
Sehr interessant. Und dann gibt es ja auch noch "nach Spanien ziehen zur Probe". Das ist ja ein ganz neues Regime quasi.
Thomas Fitzner
Naja, dieser Schnupperwegzug hat einerseits zu tun mit der Ansässigkeitsregelung. Das heißt, aufgrund der Verknüpfung der Ansässigkeit mit dem Kalenderjahr kann ich mich tatsächlich über viele Monate hier in Spanien aufhalten, ohne dass ich steuerlich ansässig werde. Also zum Beispiel, wenn ich in der zweiten Jahreshälfte hier ankomme, eines gegebenen Jahres, und noch in der ersten Jahreshälfte des folgenden Jahres wieder abreise und in keinem dieser beiden Jahre die 183-Tage-Marke reiße, kann ich acht, zehn, elf Monate tatsächlich am Stück hier verbringen und werde für das spanische Finanzamt nicht ansässig. Und eine andere Möglichkeit ist, dass ich mit dem Sonderregime Lex Beckham hier ankomme und einfach so eine Art Schnupperwegzug zu mache. Das heißt, ich werde weiter als Nichtresident besteuert, obwohl ich hier lebe. Das funktioniert maximal sechs Jahre, dann läuft das ab, und dann kann ich darüber entscheiden: Bleibe ich hier oder gehe ich wieder zurück nach Deutschland? Aber über Lex Beckham, so sind wir verblieben, machen wir ja noch mal einen eigenen Podcast.
Jörg Jung
Ja, eine der nächsten Folgen, die wir mit Thomas Fitzner haben, geht es dann um Lex Beckham. Ich bedanke mich für den Moment mal wieder, lieber Thomas.
Thomas Fitzner
Es war mir ein Vergnügen.
Autor: Jörg Jung/ Mitarbeit: ff