Wann bin ich steuerlich auf Mallorca ansässig?
Ab wann wird man auf Mallorca steuerpflichtig? Welche Regeln gelten für Residenten und Nichtresidenten? Und wie prüft die spanische Steuerbehörde eigentlich, wer wirklich ansässig ist?
In dieser Podcast-Folge sprechen Jörg Jung und Thomas Fitzner, Leiter der Residentenabteilung der PlattesGroup, über die wichtigsten Kriterien der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien. Sie beleuchten Unterschiede zu Deutschland, erklären, welche Rolle die 183-Tage-Regel spielt und wie wirtschaftliche Faktoren zur Steuerpflicht führen können. Außerdem legen sie dar, welche Prüfmechanismen die Finanzbehörden nutzen, um mögliche Steuerpflichtige zu identifizieren.
Jörg Jung
Wann bin ich eigentlich ansässig? Also im Sinne von, ich wohne jetzt dort oder dort und der entsprechende Staat hat das dann auch im Blick. Wir reden darüber. Einmal mehr mit unseren Steuerexperten und dem Leiter der Residentenabteilung mit Thomas Fitzner und einmal mehr sage ich: Hallo lieber Thomas!
Thomas Fitzner
Hallo, lieber Jörg!
Jörg Jung
Abteilung Residenten, dann sind wir ja schon mal an der richtigen Stelle. Die Frage stellt sich ja immer wieder, wann sind wir überhaupt Spanien-Residenten? Also es gibt ja immer auch so, ich wohne in Deutschland, aber ein Dreivierteljahr mache ich mir es unter der Sonne gemütlich. Da fangen schon mal die ersten Probleme an. Wie funktioniert denn im allgemeinen Sinne: Ansässigkeit in Spanien zum Beispiel?
Thomas Fitzner
Da muss man zuerst mal unterscheiden zwischen der zivilrechtlichen und der steuerlichen Ansässigkeit. Zivilrechtlich kann man hier schon als ansässig gelten, wenn man mit der klaren Absicht eines dauernden Aufenthalts sich hier niederlässt. Dann ist man praktisch ab dem ersten Tag in Spanien ansässig zu zivilrechtlichen Zwecken. Das wäre zum Beispiel wichtig, wenn es darum geht, welches Erbrecht anzuwenden ist, im konkreten Fall das Deutsche oder das Spanische. Da ist ja laut EU-Erbrechtsverordnung die Ansässigkeit der primäre Faktor und nicht die Staatszugehörigkeit. Aber wir sprechen ja, so nehme ich jetzt mal an, eher um das Steuerliche, um die steuerlichen Themen und deswegen auch über die steuerliche Ansässigkeit. Hier muss man zunächst festhalten, dass, wenn wir konkret jetzt über Deutschland und Spanien sprechen, diese beiden Länder die steuerliche Ansässigkeit nicht gleich definieren. Das heißt, Deutschland hat eigene Regeln, wann man in Deutschland steuerlich ansässig ist und Spanien hat komplett andere. Ich fange mal mit Spanien an, weil das unter Anführungszeichen näher liegt. Es gibt in Spanien grundsätzlich laut Einkommenssteuergesetz drei Voraussetzungen, unter denen man hier als ansässig erkannt wird. Die erste Voraussetzung ist die allseits bekannte 183-Tage-Regel. Das heißt also, wenn ich in einem gegebenen Kalenderjahr mehr als die Hälfte mich auf spanischem Territorium aufhalte, dann bin ich hier ansässig. Und nachdem die steuerliche Ansässigkeit in Spanien anders als in Deutschland an das Kalenderjahr geknüpft ist, wäre ich also auch wenn ich jetzt zum Beispiel nur 10 oder 11 Monate hier in Spanien verbringe, tatsächlich mit meinem Welteinkommen und Weltvermögen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember hier unbeschränkt steuerpflichtig.
Jörg Jung
Darf ich dich mal kurz unterbrechen mit einer Zwischenfrage, Herr Kollege? Wie findet es der spanische Staat denn raus? Ich meine, wenn ich 185 Tage im Jahr hier bin, wer kann mir das denn am Ende nachweisen, sofern ich mich nicht eingetragen habe und hier und da und jenes. Also das klingt ja schon schwammig oder hat Spanien da so gewisse Vorgaben, wie man das rausfindet am Ende?
Thomas Fitzner
Da gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten, wie die Behörde einem Residenten, der sich nicht angemeldet hat und der seine Erklärungen nicht abgibt, auf die Schliche kommt. Ein ganz wichtiger Anknüpfungspunkt sind Kinder, die hier zur Schule gehen. Wir haben schon erlebt, dass eine Privatschule uns mitgeteilt hat, die Steuerbehörde hätte sich mit der Bitte zu die Identifizierungsdaten der Eltern gemeldet. Also ein Hinweis darauf, dass da möglicherweise durchgekämmt wird. Dann hat die elektronisch hochgerüstete spanische Steuerbehörde Zugriff auf Versorgungsträgerdaten und kann zum Beispiel feststellen, ob in einer Wohnung, die entweder gemietet ist oder sich im Eigentum befindet, ob da tote Hose oder Rambazamba ist. Das heißt, ob Strom- und Wasserverbrauch hier eine Nutzung durch Bewohnung nachweisen und würden dann eventuell auf den Inhaber oder auf den Mieter zukommen und fragen: Hier, was ist los mit dir? Bist du hier steuerlich ansässig? Bist du hier mehr als die Hälfte des Jahres in Spanien? Oder vermietest du die Wohnung und verschweigst uns die Mieteinkünfte. Das heißt Versorgungsträgerdaten, wichtiger Punkt. Wenn dann eine Ansässigkeitsprüfung in die Tiefe geht, das heißt, wenn die spanische Steuerbehörde sich einen Opfer ausgesucht hat, dann scheuen die keine Mühen, die Realität herauszufinden, bis hin zu Kreditkartendaten, Handydaten, was sie auch machen können, das haben wir auch schon erlebt, ist, wenn man hier in Spanien ein Konto hat, sich hier häufiger aufhält und sich zum Beispiel regelmäßig etwas überweisen lässt, zum Beispiel eine Rentenzahlung, dann kann das auch den Steuerbeamten auffallen. Und schließlich natürlich Reisebewegungen. Also bis vor kurzem hätte ich gesagt, aufgrund der Vielfalt der Fluglinien, der Schiffsgesellschaften, die hier Verbindungen zwischen Mallorca und dem Festland und dem Ausland herstellen, ist das für die Steuerbehörde relativ schwierig. Ich habe allerdings vor ungefähr einem halben Jahr gehört, dass diese Reisebewegungen auch immer besser überwacht werden können.
Die Tatsache ist, wir Bürger werden für die Behörden immer transparenter. Es gibt Big Data. Und für eine Behörde wie die Steuerbehörde gibt es auch keinen Datenschutz im eigentlichen Sinn. Das heißt, es gibt, das ist jetzt nur mal so ein Abriss, eine beispielhafte Aufzählung von Kontrollmöglichkeiten, die die Steuerbehörde hat. Aber kommen wir zurück zum ursprünglichen Thema. Unter welchen Voraussetzungen kann ich ansässig werden beziehungsweise von der Steuerbehörde als ansässig eingestuft werden? Also einmal durch bloße Anwesenheit in Spanien, unabhängig davon, ob ich hier ein Haus habe oder nicht habe und unabhängig davon auch, aus welchem Grund ich in Spanien bin. Es gibt ja die kuriose Geschichte von dem Ausländer, der hier etwas ausgefressen hat und in Untersuchungshaft genommen wurde und jetzt ganz unfreiwillig länger in Spanien geblieben ist, als er eigentlich vorhatte. Und das war aber der Steuerbehörde vollkommen egal. Die haben gesagt: Okay, du bist jetzt über 183 Tage hier, herzlich eingeladen, die Einkommenssteuerklärung auch hier abzugeben. Das ist mal das eine, also Anwesenheit in Spanien. Das zweite ist der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt. Das bedeutet, wo erziele ich den Großteil meiner Einkünfte? Wo habe ich den Großteil meines Vermögens? Da ist es also möglich, dass ich auch ohne, dass ich diese 183-Tage-Marke reiße, hier ansässig werde, einfach dadurch, dass ich hier meinen wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt habe. Daraus ergibt sich logischerweise, dass das keine kumulativen Voraussetzungen sind, sondern dass eine der Voraussetzungen reicht, damit ich nach den internen spanischen Regelungen hier als ansässig eingestuft werde. Dann gibt es noch eine Annahme, nämlich wenn sich meine Familie, also Ehepartner, Kinder hier in Spanien befinden, wenn die hier Resident sind, dann geht die Steuerbehörde grundsätzlich davon aus, dass die gesamte Familie zusammenlebt und würde dann sich bei dem Ehepartner, sich hier oder dem Elternteil, der sich hier nicht angemeldet hat, melden und sagen, Junge oder Mädchen, ist deine Einkommens- und Vermögensteuererklärung? Und dann müsste man antworten: Ne, ich wohne hier nicht.
Ich komme noch mal zurück, was ich zu Beginn dieses Teils gesagt habe, es ist eine Annahme. Das ist keine unbedingte Voraussetzung, sondern eine Annahme, die widerlegt werden kann. Das heißt, wenn ich dann, wenn ich dann auf Rückfrage des Finanzamtes nachweisen kann, dass ich wieder die erst genannte Bedingung, also die 183-Tage-Regeln noch die zweite, wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt, erfülle, sondern dass ich im Ausland meinen wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt habe und mich mehr Tage im anderen Ansässigkeitsstaat aufgehalten habe als in Spanien, dann akzeptiert die Steuerbehörde die getrennte Ansässigkeit einer Kernfamilie.
Jörg Jung
Und jetzt sieht Deutschland das Thema Ansässigkeit noch mal ganz anders. Das könnten wir gerne auch noch mal definieren, weil es ja wirklich komplett unterschiedlich ist.
Thomas Fitzner
Richtig. Das hat auch ganz kuriose Folgen. Also in Deutschland ist die Ansässigkeit an den Wohnsitz geknüpft und man kann auch über Teilzeiträume hier ansässig werden. Das heißt, wir haben hier nicht das Kalenderjahr, sondern ich kann hier zum Beispiel, was weiß ich, vom 18. Januar bis zum 12. Dezember oder zum 7. Juni hier in Deutschland ansässig sein und unbeschränkt steuerpflichtig sein und den Rest des Jahres nicht. Wie gesagt, in Spanien ist es ein Alles oder Nichts. Entweder bin ich im Jahr 2025 komplett hier oder ich bin komplett weg. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Da gibt sich natürlich automatisch die Frage, was passiert denn, wenn mich armen Knilch jetzt beide Länder als ansässig erkennen? Das ist ja durch die unterschiedliche Definition absolut möglich. Also ich bin nach deutscher Definition in Deutschland ansässig, nach spanischer in Spanien. Was passiert dann? Ja, da gibt es für diese Fälle ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen oder genau gesagt ein Abkommen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung, wo unter anderem geregelt ist, was denn in einem solchen Konfliktfall passiert.
Da gibt es eine Tie-Breaker-Liste, wo man dann Punkt für Punkt klärt. Es beginnt also mit, wo hat die Person einen ständigen Wohnsitz? Wenn sie in beiden Ländern einen ständigen Wohnsitz hat, wird die Frage gestellt, zu welchem Land hat die Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Wenn auch das keine Klärung gibt, stellt man sich die Frage, in welchem Land verbringt er mehr Zeit etc. Und wenn keine dieser Punkte eine Abklärung erbringen, müssen die das untereinander ausmachen und unter uns gesprochen, ist mehr oder weniger, da wird ein Würfel geworfen. Und so werden Konfliktfälle gelöst. Ein anderer interessanter Aspekt dieser unterschiedlichen Definition der steuerlichen Ansässigkeit ist der, dass wenn man jetzt nicht genau während des Silvesterfeuerwerks umzieht, das heißt also nicht genau Ende 31. Dezember, würde es sich automatisch ergeben, dass ich für einen bestimmten Zeitraum entweder in keinem der beiden Länder ansässig bin oder in beiden. Also nehmen wir mal an, ich ziehe irgendwann im März von Deutschland nach Spanien bleibe dann in Spanien, da bin ich also in Spanien vom 1. Januar bis zum 31. Dezember steuerlich ansässig, unbeschränkt steuerpflichtig und in Deutschland wäre ich es aber bis März, weil da ja ein Teilzeitraum möglich ist. Das heißt, ich habe eine Überlappung von zwei unbeschränkten Steuerpflichten, Ansässigkeit in beiden Ländern. Und unsere Empfehlung lautet mal grundsätzlich, dass man in solchen Zeiträumen, für die das nicht genau definiert werden kann, weil ich entweder in keinem, also laut nationaler Regelung, entweder in keinem oder in beiden Ländern gleichzeitig ansässig bin, dass ich da keine steuerlich relevanten Vorgänge anleiere, die stark unterschiedlich behandelt werden, hier keinen Konflikt zu provozieren.
Jörg Jung
Na gut, Shakira hat uns nicht nur halbgute Musik gebracht, sondern auch die Erkenntnis, dass das ganz schön schief gehen kann.
Thomas Fitzner
Ja, absolut. Wichtig auch noch dazu. Wir sprechen jetzt gerade über die steuerliche Ansässigkeit zu zweckenden Einkommen- und Vermögensteuer. Bei einem Wohnsitzwechsel ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass ich bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer ein anderes Kriterium habe. Das heißt, ich habe eigentlich dasselbe, nur dass der Stichtag in den seltensten Fällen genau der 31. Dezember ist. Das heißt, bei der Erbschaft- und bei der Schenkungssteuer, da geht es nicht nach dem Kalenderjahr, sondern da geht es nach den 365 Tagen, die dem Stichtag, also dem Tag des Erbfalls oder der Schenkung vorausgehen. Das hatten wir aber in unserem Podcast zur Erbschaft- und Schenkungssteuer, glaube ich, auch kurz erwähnt schon.
Jörg Jung
Genau diese Podcast-Folge werden wir sowieso dann auch nochmal verlinken. Wie ich es gerade erwähnte. Da kann man nochmal reinhören, was mit Shakira so passiert ist. Jetzt muss ich trotzdem nochmal die Frage stellen, kann ich länger als 183 Tage, meinetwegen 184 Tage in Spanien sein, aber bin trotzdem Nichtresident?
Thomas Fitzner
Diese Möglichkeit gibt es tatsächlich. Es gibt einen Sonderregime in der Einkommenssteuer. Das wird Lex Beckham genannt, volkstümlich. Das ist ein Nichtresidentenregime für einen Residenten. Das heißt, kann für einen beschränkten Zeitraum, nämlich maximal sechs Jahre, kann ich unter bestimmten Voraussetzungen hier in Spanien leben und arbeiten, ohne dass ich mein Welteinkommen und mein Weltvermögen versteuern muss.
Jörg Jung
Ich würde sagen, reden wir auch in einer getrennten Folge davon. Das hört sich sehr komplex an.
Thomas Fitzner
Das ist es auch. Und da würde ich gern in einem eigenen Podcast mit dir darüber palavern.
Jörg Jung
Schön gesagt, dann machen wir das, weil es gibt ja auch, wenn ich sage, ich ziehe jetzt tatsächlich offiziell von Deutschland nach Spanien, das wird dann mein Hauptwohnsitz, gibt es ja auch noch einige steuerliche Themen, auch das könnten wir gerne in einer der nächsten Folge behandeln. Also wir haben wieder ein Date, Thomas Fitzner.
Thomas Fitzner
Mit Vergnügen! Vielen Dank!
Jörg Jung
Bis zum nächsten Mal!
Autor: Jörg Jung / Mitarbeit: C. Schittelkopp
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