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Bewohnbarkeitsbescheinigung | Immobilienkauf

Das Vorliegen einer Bewohnbarkeitsbescheinigung ist für die Käuferseite - wenn verkauft werden soll -  von besonderem Interesse: Das Nichtvorliegen kann ein Indiz für baurechtliche Illegalitäten sein. Außerdem kann es zu Problemen bei der Anmeldung bei den Versorgerunternehmen (Strom, Gas, Wasser) kommen, sofern eine Neuanmeldung statt einer einfachen Ummeldung erforderlich ist. Aufgrund des Alters oder der Art der Immobilie kann es vorkommen, dass eine Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht erforderlich ist.

Durch eine entsprechende Bescheinigung der Gemeinde darüber, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung im konkreten Fall nicht notwendig ist, kann diese Voraussetzung ersetzt werden. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist nur für die Dauer von zehn Jahren gültig. Es ist daher empfehlenswert, eine Erinnerung im Kalender vorzumerken, um die Bescheinigung rechtzeitig verlängern zu lassen. Eine Neubeantragung nach Ablauf der Bescheinigung kann erhebliche Zusatzkosten verursachen.

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