DAC9
Erstveröffentlichung: 26. Juni 2026
Was ist DAC9?
DAC9 ist die 9. Änderung der europäischen Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Die Richtlinie erweitert den bestehenden Rahmen des steuerlichen Informationsaustauschs innerhalb der Europäischen Union.
Im Mittelpunkt steht die globale Mindestbesteuerung nach den Pillar-Two-Regeln. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass große Unternehmensgruppen in den Staaten, in denen sie tätig sind, einer effektiven Mindestbesteuerung unterliegen.
DAC9 regelt nicht die materielle Berechnung der Mindeststeuer selbst. Die Richtlinie schafft vielmehr den Rahmen dafür, dass Informationen aus der Top-up-Tax-Information-Return zwischen Steuerbehörden ausgetauscht werden können.
Damit ist DAC9 ein wichtiges Bindeglied zwischen der globalen Mindestbesteuerung und der praktischen Verwaltung durch die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Warum wurde DAC9 eingeführt?
Die globale Mindestbesteuerung ist komplex. Große Unternehmensgruppen sind häufig in vielen Staaten tätig. Für jede Steuerverwaltung ist es daher wichtig zu wissen, welche Gesellschaften zur Gruppe gehören, wo Gewinne erzielt werden, welche Steuern gezahlt wurden und ob eine zusätzliche Mindeststeuer entstehen kann.
Ohne strukturierten Informationsaustausch müssten Gruppen-Gesellschaften in mehreren Staaten möglicherweise jeweils eigene Meldungen einreichen. Das könnte zu erheblichem Verwaltungsaufwand, Doppelmeldungen und uneinheitlichen Informationen führen.
DAC9 soll diesen Prozess vereinfachen. Eine zentrale Meldung innerhalb einer Gruppe kann dazu führen, dass die zuständige Steuerbehörde die relevanten Informationen automatisch mit anderen betroffenen Mitgliedstaaten austauscht.
Das Ziel ist damit zweifach: mehr Transparenz für Steuerbehörden und weniger Mehrfachmeldungen für große Unternehmensgruppen.
Wen betrifft DAC9?
DAC9 betrifft nicht jedes Unternehmen. Die Richtlinie ist vor allem für große Unternehmensgruppen relevant, die unter die Pillar-Two-Regeln zur globalen Mindestbesteuerung fallen.
Typischerweise betroffen sind:
Multinationale Unternehmensgruppen
Multinationale Unternehmensgruppen können betroffen sein, wenn sie in mehreren Staaten tätig sind und die Umsatzgrenze der globalen Mindestbesteuerung erreichen.
Große nationale Unternehmensgruppen
Auch große nationale Gruppen können betroffen sein, wenn sie in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerungs-Regeln fallen. Die globale Mindestbesteuerung ist daher nicht nur ein Thema für klassische internationale Konzerne.
Obergesellschaften
Die oberste Muttergesellschaft einer betroffenen Gruppe spielt häufig eine zentrale Rolle bei der Einreichung der Informationen. Sie kann für die zentrale Meldung der Top-up-Tax-Information-Return verantwortlich sein.
Benannte meldende Gesellschaften
Statt der obersten Muttergesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine benannte meldende Gesellschaft die Einreichung übernehmen. Das kann bei komplexen Gruppenstrukturen organisatorisch wichtig sein.
Gruppen-Gesellschaften in Spanien
Für spanische Gruppen-Gesellschaften ist DAC9 relevant, wenn sie Teil einer betroffenen Unternehmensgruppe sind. Auch wenn die zentrale Meldung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt, können Informationen an die spanische Steuerverwaltung übermittelt werden.
Zusammenhang zwischen DAC9 und Pillar Two
Pillar Two ist der internationale Rahmen für die globale Mindestbesteuerung. Die Europäische Union hat diesen Rahmen durch eine eigene Mindestbesteuerungs-Richtlinie umgesetzt.
DAC9 ergänzt diese Regelung. Während die Mindestbesteuerungs-Richtlinie die materiellen Grundlagen und Meldepflichten der globalen Mindestbesteuerung enthält, regelt DAC9 den automatischen Austausch der relevanten Informationen zwischen Steuerbehörden.
Vereinfacht gesagt:
Pillar Two
Pillar Two beantwortet die Frage, ob eine große Unternehmensgruppe einer effektiven Mindestbesteuerung unterliegt und ob eine Ergänzungssteuer entstehen kann.
Mindestbesteuerungs-Richtlinie
Die Mindestbesteuerungs-Richtlinie überträgt die Pillar-Two-Regeln in das Recht der Europäischen Union.
DAC9
DAC9 sorgt dafür, dass die Informationen zur Ergänzungssteuer und zur Anwendung der Pillar-Two-Regeln zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden können.
Was ist die Top-up-Tax-Information-Return?
Die Top-up-Tax-Information-Return ist die Informationsmeldung zur Ergänzungssteuer. Sie enthält Angaben, die Steuerbehörden benötigen, um die Anwendung der globalen Mindestbesteuerung zu prüfen.
Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit der GloBE-Information-Return. GloBE steht für Global Anti-Base Erosion. Gemeint sind die internationalen Regeln gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung.
Die Top-up-Tax-Information-Return enthält nicht nur einfache Stammdaten. Sie kann umfangreiche Angaben zur Unternehmensgruppe, zu den betroffenen Staaten, zur Steuerberechnung, zu effektiven Steuersätzen, zu Safe-Harbour-Regelungen und zu möglichen Ergänzungssteuer-Beträgen enthalten.
Welche Informationen können unter DAC9 ausgetauscht werden?
DAC9 betrifft den Austausch von Informationen aus der Top-up-Tax-Information-Return. Die genauen Inhalte richten sich nach dem vorgesehenen Meldeformat und den jeweils relevanten Gruppeninformationen.
Typische Informationsbereiche sind:
Allgemeine Gruppeninformationen
Dazu gehören Angaben zur Unternehmensgruppe, zur obersten Muttergesellschaft, zur meldenden Gesellschaft und zu den betroffenen Gruppen-Gesellschaften.
Jurisdiktionsbezogene Informationen
DAC9 betrifft Informationen nach Staaten oder Steuerhoheitsgebieten. Dadurch können Steuerbehörden erkennen, welche Tätigkeiten und steuerlichen Werte einer bestimmten Jurisdiktion zugeordnet werden.
Angaben zur effektiven Steuerbelastung
Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob in einem Staat eine effektive Mindestbesteuerung erreicht wurde. Dafür sind Angaben zu Gewinnen, erfassten Steuern und Berechnungsgrundlagen erforderlich.
Angaben zu Ergänzungssteuern
Wenn die effektive Besteuerung unterhalb des Mindestniveaus liegt, können Ergänzungssteuer-Beträge relevant werden. Diese Informationen sind für die Steuerbehörden besonders wichtig.
Safe-Harbour-Angaben
Bestimmte Vereinfachungsregelungen können die Berechnung oder Prüfung erleichtern. Solche Safe-Harbour-Regelungen müssen in der Meldung nachvollziehbar dargestellt werden.
Strukturinformationen
Bei komplexen Konzernen sind Informationen zur Gruppenstruktur, zu Beteiligungen und zu den betroffenen Einheiten wesentlich. Sie helfen den Steuerbehörden, die Zuständigkeit und die Verteilung der Informationen zu verstehen.
Zentralisierte Meldung und Informationsaustausch
Ein wesentliches Ziel von DAC9 ist die Möglichkeit einer zentralisierten Meldung. Eine betroffene Gruppe soll die relevanten Informationen nicht in jedem Mitgliedstaat gesondert einreichen müssen, wenn eine zulässige zentrale Einreichung erfolgt und der Informationsaustausch funktioniert.
Lokale Meldung
Grundsätzlich kann eine Gruppen-Gesellschaft verpflichtet sein, Informationen bei ihrer lokalen Steuerbehörde einzureichen.
Zentrale Meldung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Meldung zentral durch die oberste Muttergesellschaft oder eine benannte meldende Gesellschaft erfolgen.
Automatischer Austausch
Die Steuerbehörde des Staates, in dem die Meldung eingereicht wird, übermittelt die relevanten Informationen anschließend an die anderen betroffenen Mitgliedstaaten.
Bedeutung für Unternehmen
Für Unternehmensgruppen kann dies den administrativen Aufwand reduzieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der Daten.
Welche Unternehmensgruppen sind besonders betroffen?
DAC9 ist vor allem für Gruppen relevant, die unter die globale Mindestbesteuerung fallen. Dies betrifft regelmäßig Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750.000.000 Euro in mindestens 2 der 4 vorangegangenen Geschäftsjahre.
Besonders relevant ist DAC9 daher für:
Internationale Familienunternehmen
Viele größere Familienunternehmen sind international tätig und können unter die Pillar-Two-Regeln fallen. Für sie wird die steuerliche Datenqualität auf Gruppenebene deutlich wichtiger.
Unternehmensgruppen mit Spanien-Bezug
Wenn eine deutsche, österreichische, schweizerische oder internationale Gruppe Gesellschaften in Spanien hält, kann Spanien als betroffener Staat Informationen erhalten oder selbst Informationen austauschen.
Holding-Strukturen
Holding-Strukturen können besonders betroffen sein, wenn sie Beteiligungen in verschiedenen Staaten halten und Teil einer großen Unternehmensgruppe sind.
Immobilien- und Investmentgruppen
Auch Immobiliengruppen, Beteiligungsgesellschaften und Investmentstrukturen können relevant sein, wenn sie die Umsatzgrenze erreichen und in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung fallen.
Gruppen mit komplexen Datenstrukturen
Je mehr Staaten, Gesellschaften und Steuerpositionen beteiligt sind, desto wichtiger wird ein strukturiertes Daten- und Compliance-System.
DAC9 in Spanien
Für Spanien ist DAC9 im Umfeld der globalen Mindestbesteuerung und des spanischen Impuesto Complementario relevant. Große Unternehmensgruppen mit spanischen Gesellschaften müssen prüfen, ob spanische Einheiten in die Pillar-Two-Meldung einzubeziehen sind und welche Informationen der spanischen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Spanien kann dabei sowohl als Staat der meldenden Gesellschaft als auch als betroffener Staat auftreten. Entscheidend ist die konkrete Gruppenstruktur.
Für internationale Gruppen mit Spanien-Bezug stellen sich insbesondere folgende Fragen:
Gibt es spanische Gruppen-Gesellschaften?
Wenn eine Gruppe spanische Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder andere Einheiten hält, kann Spanien Informationen aus der Top-up-Tax-Information-Return erhalten.
Wer reicht die Meldung ein?
Zu prüfen ist, ob die Meldung durch die oberste Muttergesellschaft, eine benannte meldende Gesellschaft oder lokal durch einzelne Gruppen-Gesellschaften erfolgt.
Welche spanischen Daten sind erforderlich?
Für spanische Gesellschaften können Steuerdaten, handelsrechtliche Daten, Buchhaltungsdaten, Konzerninformationen und Informationen zur effektiven Steuerbelastung erforderlich sein.
Welche Fristen gelten?
Die Fristen hängen von der konkreten Anwendbarkeit der Pillar-Two-Regeln, dem Geschäftsjahr und der nationalen Umsetzung ab. Unternehmen sollten die Fristen nicht isoliert in Spanien, sondern auf Gruppenebene koordinieren.
Bedeutung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen
DAC9 betrifft in erster Linie große Unternehmensgruppen. Dennoch ist die Richtlinie auch für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen relevant, wenn sie an größeren internationalen Unternehmensgruppen beteiligt sind.
Für diese Zielgruppe ist DAC9 besonders wichtig, weil steuerliche Transparenz zunehmend auf Gruppenebene organisiert wird. Steuerbehörden erhalten nicht nur lokale Informationen, sondern können Daten aus anderen Mitgliedstaaten automatisch erhalten.
Das betrifft insbesondere:
Unternehmerfamilien mit internationalen Beteiligungen
Wenn Familienunternehmen mehrere Gesellschaften in verschiedenen Staaten halten, müssen Daten aus Steuer, Rechnungslegung und Konzernkonsolidierung zusammengeführt werden.
Vermögenshaltende Unternehmensgruppen
Auch vermögenshaltende Strukturen können betroffen sein, wenn sie Teil einer großen Gruppe sind und die Umsatzgrenze erreicht wird.
Nachfolgeplanung
Bei der Nachfolgeplanung großer Unternehmensgruppen sollte geprüft werden, ob die Struktur auch im Hinblick auf Pillar Two und DAC9 administrativ beherrschbar bleibt.
Strukturierung und Governance
DAC9 erhöht den Druck auf klare Zuständigkeiten, Datenqualität und steuerliche Dokumentation innerhalb der Gruppe.
Welche Pflichten entstehen durch DAC9?
DAC9 selbst richtet sich in erster Linie an die Mitgliedstaaten und deren Steuerbehörden. Für Unternehmen wirkt DAC9 jedoch praktisch über Melde-, Daten- und Dokumentationsanforderungen.
Wesentliche Pflichtbereiche sind:
Datenbeschaffung
Unternehmensgruppen müssen die erforderlichen Informationen aus verschiedenen Gesellschaften und Staaten zusammenführen.
Datenqualität
Die Angaben müssen konsistent, nachvollziehbar und prüfbar sein. Fehlerhafte Daten können zu Rückfragen, Korrekturen und steuerlichen Risiken führen.
Zuständigkeitsklärung
Es muss festgelegt werden, welche Gesellschaft die Meldung vorbereitet, einreicht und intern koordiniert.
Fristenkontrolle
Die Top-up-Tax-Information-Return ist fristgebunden. Internationale Gruppen müssen daher frühzeitig klären, wann welche Informationen vorliegen müssen.
Dokumentation
Berechnungen, Safe-Harbour-Anwendungen, Datenquellen und Zuständigkeiten sollten dokumentiert werden.
Abstimmung zwischen Staaten
Wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind, müssen Meldung, Informationsaustausch und lokale Anforderungen aufeinander abgestimmt werden.
DAC9 und Datenqualität
DAC9 ist nicht nur eine Steuerregelung. Es ist auch ein Datenqualitäts-Thema. Große Unternehmensgruppen müssen steuerliche, handelsrechtliche und konzernbezogene Informationen in einer Form bereitstellen, die grenzüberschreitend verarbeitet und geprüft werden kann.
Besonders wichtig sind:
Einheitliche Datenquellen
Die Gruppe sollte festlegen, welche Systeme und Datenquellen für die Pillar-Two-Meldung maßgeblich sind.
Abstimmung mit der Konzernrechnungslegung
Die Daten für die Mindestbesteuerung können eng mit der Konzernrechnungslegung verbunden sein. Deshalb sollten Steuerabteilung, Finanzabteilung und Rechnungslegung zusammenarbeiten.
Nachvollziehbare Berechnungen
Effektive Steuersätze, Anpassungen, Ausschlüsse und Ergänzungssteuer-Beträge müssen nachvollziehbar berechnet werden.
Interne Freigabeprozesse
Vor Einreichung der Meldung sollten interne Prüf- und Freigabeprozesse eingerichtet werden.
DAC9 und Compliance-Systeme
DAC9 macht deutlich, dass internationale Steuer-Compliance zunehmend systematisch organisiert werden muss. Eine einmalige Berechnung reicht nicht aus. Die Gruppe muss sicherstellen, dass Daten, Prozesse, Zuständigkeiten und Dokumentation dauerhaft funktionieren.
Ein geeignetes Compliance-System sollte insbesondere folgende Elemente enthalten:
Zuständigkeitsmatrix
Es sollte klar sein, welche Gesellschaft, welche Abteilung und welche externen Berater für welche Daten verantwortlich sind.
Fristenkalender
Internationale Fristen sollten zentral überwacht werden. Das gilt besonders für Gruppen mit Gesellschaften in mehreren Mitgliedstaaten.
Dokumentationsstandard
Die Gruppe sollte festlegen, welche Nachweise für Berechnungen, Safe-Harbour-Prüfungen und Datenherleitungen aufbewahrt werden.
Kommunikationswege
Zwischen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, Steuerabteilung, Rechnungswesen und externen Beratern sollten klare Kommunikationswege bestehen.
Risikomanagement
Fehler in der DAC9-Meldung können steuerliche, organisatorische und reputationsbezogene Folgen haben. Deshalb sollte das Thema in das allgemeine Steuer-Risikomanagement eingebunden werden.
Verhältnis von DAC9 zu anderen DAC-Regelungen
DAC9 ist Teil einer Reihe europäischer Regelungen zur steuerlichen Zusammenarbeit. Jede DAC-Erweiterung betrifft einen anderen Transparenzbereich.
DAC6
DAC6 betrifft meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen.
DAC7
DAC7 betrifft Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber.
DAC8
DAC8 betrifft den steuerlichen Informationsaustausch über Krypto-Assets.
DAC9
DAC9 betrifft den automatischen Informationsaustausch zur globalen Mindestbesteuerung und zur Top-up-Tax-Information-Return.
Gemeinsam zeigen diese Regelungen, dass Steuertransparenz in der Europäischen Union zunehmend datenbasiert, automatisiert und grenzüberschreitend organisiert wird.
Typische Risiken in der Praxis
Unterschätzung der Datenmenge
Die Top-up-Tax-Information-Return kann umfangreiche Informationen erfordern. Viele Gruppen unterschätzen, wie viele Daten aus unterschiedlichen Systemen benötigt werden.
Uneinheitliche Daten zwischen Staaten
Wenn lokale Gesellschaften unterschiedliche Datenstände verwenden, kann dies zu Inkonsistenzen führen. Steuerbehörden können solche Abweichungen durch Informationsaustausch leichter erkennen.
Unklare Verantwortung innerhalb der Gruppe
Wenn nicht klar ist, wer für die Meldung verantwortlich ist, entstehen Frist- und Qualitätsrisiken.
Späte Einbindung spanischer Gesellschaften
Spanische Tochtergesellschaften sollten frühzeitig in den Prozess eingebunden werden, wenn sie für die Gruppenmeldung relevante Daten liefern müssen.
Fehlende Dokumentation von Safe-Harbour-Prüfungen
Vereinfachungsregelungen können hilfreich sein. Ihre Anwendung sollte jedoch sauber dokumentiert werden.
Fehlende Abstimmung mit Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die Angaben zur Mindestbesteuerung sollten mit den relevanten Rechnungslegungsdaten abgestimmt sein. Abweichungen müssen erklärbar sein.
Praktische Einordnung
DAC9 ist ein weiterer Schritt hin zu einer stärker vernetzten europäischen Steuerverwaltung. Für Unternehmen bedeutet dies: Steuerliche Informationen werden nicht mehr nur lokal betrachtet, sondern automatisch zwischen Mitgliedstaaten ausgetauscht.
Für große Unternehmensgruppen mit Spanien-Bezug ist DAC9 besonders relevant. Spanische Gesellschaften müssen ihre Daten so bereitstellen, dass sie in die Gruppenmeldung einfließen können. Gleichzeitig kann die spanische Steuerverwaltung Informationen aus anderen Mitgliedstaaten erhalten.
Für Unternehmerfamilien, Family Offices und vermögende Privatpersonen mit Beteiligungen an großen Unternehmensgruppen ist DAC9 ein Hinweis darauf, dass internationale Steuer-Compliance zunehmend datengetrieben wird. Eine klare Struktur, saubere Dokumentation und frühzeitige Abstimmung zwischen Steuer, Rechnungslegung und Rechtsberatung werden immer wichtiger.
Häufige Fragen zu DAC9
Was bedeutet DAC9?
DAC9 ist die 9. Änderung der europäischen Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Sie betrifft den Informationsaustausch zur globalen Mindestbesteuerung.
Ist DAC9 eine neue Steuer?
Nein. DAC9 führt keine neue Steuer ein. Die Richtlinie regelt den automatischen Informationsaustausch über Angaben zur Ergänzungssteuer nach den Pillar-Two-Regeln.
Wen betrifft DAC9?
DAC9 betrifft vor allem große multinationale Unternehmensgruppen und große nationale Gruppen, die unter die globale Mindestbesteuerung fallen.
Welche Umsatzgrenze ist relevant?
Die globale Mindestbesteuerung betrifft regelmäßig Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750.000.000 Euro in mindestens 2 der 4 vorangegangenen Geschäftsjahre.
Was ist die Top-up-Tax-Information-Return?
Die Top-up-Tax-Information-Return ist die Informationsmeldung zur Ergänzungssteuer. Sie enthält Angaben zur Unternehmensgruppe, zu betroffenen Staaten, zur effektiven Steuerbelastung und zu möglichen Ergänzungssteuer-Beträgen.
Was ist der Unterschied zwischen DAC8 und DAC9?
DAC8 betrifft den steuerlichen Informationsaustausch über Krypto-Assets. DAC9 betrifft den automatischen Informationsaustausch zur globalen Mindestbesteuerung großer Unternehmensgruppen.
Warum ist DAC9 für Spanien relevant?
Spanien kann Informationen zu spanischen Gruppen-Gesellschaften erhalten oder selbst Informationen an andere Mitgliedstaaten übermitteln. Für Unternehmensgruppen mit Spanien-Bezug ist daher zu prüfen, wie spanische Daten in die Gruppenmeldung einbezogen werden.
Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun?
Betroffene Gruppen sollten Zuständigkeiten klären, Datenquellen prüfen, Fristen überwachen, Safe-Harbour-Anwendungen dokumentieren und spanische beziehungsweise andere lokale Gesellschaften frühzeitig in den Meldeprozess einbinden.
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