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DAC8

Erstveröffentlichung: 02. Juni 2026

DAC8 ist die 8. Änderung der europäischen Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Sie erweitert den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf Krypto-Assets. Meldepflichtige Krypto-Asset-Dienstleister müssen Informationen über Nutzer und relevante Krypto-Asset-Transaktionen erfassen, prüfen und an die zuständigen Steuerbehörden melden. Ziel ist mehr Steuertransparenz bei digitalen Vermögenswerten und eine bessere Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Steuerbetrug.

Warum wurde DAC8 eingeführt?

Krypto-Assets können grenzüberschreitend, dezentral und technisch komplex übertragen werden. Für Steuerbehörden ist es dadurch schwieriger, steuerpflichtige Gewinne, Einkünfte und Vermögenswerte vollständig zu erkennen.

Bislang konnten Krypto-Transaktionen in vielen Fällen weniger transparent sein als klassische Bankkonten oder Wertpapierdepots. Genau diese Lücke soll DAC8 schließen. Die Richtlinie erweitert die bestehende steuerliche Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union und führt Krypto-Assets stärker in den steuerlichen Informationsaustausch ein.

Das Ziel ist nicht nur die Kontrolle einzelner Anleger. DAC8 soll den gesamten steuerlichen Rahmen für digitale Vermögenswerte transparenter machen und die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbessern.

Wen betrifft DAC8?

DAC8 betrifft vor allem meldepflichtige Krypto-Asset-Dienstleister. Dazu können insbesondere Plattformen, Börsen, Verwahrstellen, Broker, Zahlungsdienstleister und sonstige Anbieter gehören, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets erbringen.

In der Praxis ist DAC8 aber auch für Nutzer von Krypto-Assets relevant. Dazu gehören:

Private Anleger

Private Anleger können betroffen sein, wenn sie Krypto-Assets kaufen, verkaufen, tauschen, übertragen oder über Krypto-Plattformen halten.

Unternehmer und Unternehmen

Unternehmer und Gesellschaften können betroffen sein, wenn sie Krypto-Assets als Investment, Zahlungsmittel, Geschäftsmodell, Beteiligungsinstrument oder Teil einer digitalen Vermögensstruktur nutzen.

Vermögende Privatpersonen

Für vermögende Privatpersonen ist DAC8 besonders relevant, wenn Krypto-Assets Teil einer internationalen Vermögensstruktur, eines Family-Office-Ansatzes, einer Nachfolgeplanung oder einer grenzüberschreitenden Anlagestrategie sind.

Krypto-Asset-Dienstleister

Krypto-Asset-Dienstleister müssen künftig besondere Informations-, Prüfungs- und Meldepflichten beachten. Sie werden zu einer zentralen Schnittstelle zwischen Krypto-Nutzern und Steuerbehörden.

Welche Informationen werden unter DAC8 gemeldet?

DAC8 verpflichtet meldepflichtige Krypto-Asset-Dienstleister dazu, bestimmte Informationen über Nutzer und Transaktionen zu erfassen und zu melden.

Dazu können insbesondere gehören:

Angaben zum Nutzer

Erfasst werden können Identifikationsdaten des Krypto-Asset-Nutzers. Dazu gehören regelmäßig Name, Anschrift, steuerliche Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer und weitere Merkmale, die eine steuerliche Zuordnung ermöglichen.

Angaben zum Krypto-Asset-Dienstleister

Auch der meldende Krypto-Asset-Dienstleister selbst muss identifizierbar sein. Die Steuerbehörden müssen nachvollziehen können, welche Plattform oder welcher Anbieter die Informationen übermittelt.

Angaben zu Krypto-Asset-Transaktionen

Meldepflichtig können insbesondere Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Übertragungen und bestimmte andere Transaktionen mit Krypto-Assets sein. Dabei können aggregierte Werte, Transaktionsarten und Informationen zu den jeweiligen Krypto-Assets relevant werden.

Angaben zu grenzüberschreitenden und inländischen Vorgängen

DAC8 beschränkt sich nicht nur auf rein grenzüberschreitende Vorgänge. Auch inländische Transaktionen können in den Informationsrahmen einbezogen werden, damit der Informationsaustausch vollständig und wirksam funktioniert.

Welche Krypto-Assets fallen unter DAC8?

DAC8 knüpft an einen breiten Begriff von Krypto-Assets an. Erfasst werden können digitale Darstellungen von Werten oder Rechten, die elektronisch übertragen und gespeichert werden können.

Dazu können insbesondere gehören:

Kryptowährungen

Klassische Kryptowährungen können unter DAC8 fallen, wenn sie für Zahlung, Tausch, Investment oder Wertübertragung genutzt werden.

Stablecoins

Auch Stablecoins können erfasst sein, wenn sie wirtschaftlich als digitale Wert- oder Zahlungsmittel eingesetzt werden.

E-Geld-Token

E-Geld-Token können ebenfalls relevant sein, wenn sie unter die Regelungen für meldepflichtige Krypto-Assets fallen.

Bestimmte nicht-fungible Token

Auch bestimmte nicht-fungible Token können erfasst sein, wenn sie für Zahlungs- oder Anlagezwecke genutzt werden können. Entscheidend ist nicht allein die technische Bezeichnung, sondern die wirtschaftliche Funktion.

Dezentral ausgegebene Krypto-Assets

DAC8 kann auch Krypto-Assets erfassen, die dezentral ausgegeben wurden. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte digitale Vermögenswerte allein wegen ihrer technischen Struktur außerhalb der Steuertransparenz bleiben.

Welche Pflichten treffen Krypto-Asset-Dienstleister?

DAC8 führt für meldepflichtige Krypto-Asset-Dienstleister mehrere zentrale Pflichtbereiche ein.

Registrierungspflichten

Bestimmte Krypto-Asset-Dienstleister müssen sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registrieren lassen, wenn sie dort meldepflichtige Dienste anbieten und nicht bereits nach einem anderen europäischen Regulierungsrahmen zugelassen sind.

Sorgfaltspflichten

Krypto-Asset-Dienstleister müssen Informationen über ihre Nutzer erfassen, prüfen und dokumentieren. Dazu gehört insbesondere die steuerliche Ansässigkeit der Nutzer.

Meldepflichten

Die erfassten Informationen müssen an die zuständige Steuerbehörde übermittelt werden. Anschließend kann ein automatischer Informationsaustausch mit den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgen.

Dokumentationspflichten

Die Anbieter müssen ihre Prüfungen und Meldungen nachvollziehbar dokumentieren. Das betrifft insbesondere Nutzerinformationen, Transaktionsdaten und interne Prozesse zur Einhaltung der DAC8-Anforderungen.

Anpassung interner Prozesse

Krypto-Asset-Dienstleister müssen ihre Systeme, Datenstrukturen, Vertragsunterlagen und Kundenprozesse so organisieren, dass die erforderlichen Informationen rechtzeitig und korrekt bereitgestellt werden können.

Seit wann gilt DAC8?

DAC8 wurde am 17. Oktober 2023 vom Rat der Europäischen Union angenommen und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mussten die Richtlinie grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. Die Anwendung der DAC8-Regelungen beginnt grundsätzlich am 1. Januar 2026.

Die erste relevante Berichtsperiode ist damit das Jahr 2026. Der erste Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden soll grundsätzlich im Jahr 2027 erfolgen.

DAC8 in Spanien

In Spanien ist DAC8 besonders relevant, weil viele Steuerpflichtige Krypto-Assets über internationale Plattformen halten oder handeln. Gleichzeitig hat Spanien bereits eigene Informationspflichten im Bereich virtueller Währungen und Auslandsvermögen entwickelt.

Die spanische Umsetzung von DAC8 führt zu einer weiteren Annäherung an den europäischen Transparenzrahmen. Dabei wird der bisherige Begriff der virtuellen Währung zunehmend durch den umfassenderen Begriff des Krypto-Assets ersetzt.

Für in Spanien steuerlich ansässige Personen bedeutet dies: Krypto-Assets und damit verbundene Transaktionen können für das spanische Finanzamt künftig deutlich sichtbarer werden. Dies betrifft nicht nur grenzüberschreitende Sachverhalte, sondern auch Informationen über in Spanien ansässige Nutzer.

Für Nichtresidenten mit Spanien-Bezug kann DAC8 ebenfalls relevant sein, wenn Krypto-Assets über spanische Anbieter gehalten oder Transaktionen mit Bezug zu Spanien durchgeführt werden.

Bedeutung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen

DAC8 ist für Unternehmer und vermögende Privatpersonen besonders wichtig, weil Krypto-Assets zunehmend Teil größerer Vermögensstrukturen werden. Sie können als Investment, Liquiditätsreserve, Beteiligungsinstrument, Zahlungsinstrument oder Bestandteil einer internationalen Nachfolge- und Vermögensplanung eingesetzt werden.

Mit DAC8 steigt die steuerliche Transparenz erheblich. Wer Krypto-Assets hält, sollte deshalb prüfen, ob Anschaffung, Veräußerung, Tausch, Übertragung, Verwahrung und Dokumentation steuerlich sauber nachvollziehbar sind.

Besonders relevant sind folgende Fragen:

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit entscheidet, welche Steuerbehörde die Informationen erhält und welche Erklärungspflichten im jeweiligen Staat bestehen können.

Herkunft und Dokumentation der Krypto-Assets

Anleger sollten nachvollziehen können, wann Krypto-Assets erworben wurden, zu welchem Wert sie angeschafft wurden und welche Transaktionen danach erfolgt sind.

Einbindung in Vermögensstrukturen

Wenn Krypto-Assets über Gesellschaften, Stiftungen, Familienstrukturen oder internationale Wallet-Strukturen gehalten werden, ist eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Einordnung erforderlich.

Nachfolgeplanung

Krypto-Assets können im Erbfall besondere praktische und steuerliche Herausforderungen verursachen. Dazu gehören Zugriff, Bewertung, Dokumentation, steuerliche Erklärung und internationale Zuordnung.

Compliance und Risikomanagement

DAC8 macht deutlich, dass Krypto-Vermögen nicht mehr außerhalb klassischer Compliance-Strukturen betrachtet werden sollte. Für Unternehmerfamilien, Family Offices und vermögende Privatpersonen wird eine transparente Dokumentation wichtiger.

Verhältnis von DAC8 zu anderen europäischen Regelwerken

DAC8 steht im Zusammenhang mit mehreren europäischen Entwicklungen.

DAC8 und die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung

Die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung schafft einen europäischen Regulierungsrahmen für Krypto-Asset-Märkte und Krypto-Asset-Dienstleister. DAC8 ergänzt diesen Rahmen aus steuerlicher Sicht. Während die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung vor allem aufsichtsrechtliche Fragen regelt, betrifft DAC8 den steuerlichen Informationsaustausch.

DAC8 und DORA

DORA betrifft die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor. Krypto-Asset-Dienstleister können je nach Einordnung auch durch digitale Resilienzanforderungen berührt werden. DAC8 betrifft hingegen den steuerlichen Informationsaustausch über Krypto-Assets.

DAC8 und Datenschutz

DAC8 führt zur Verarbeitung erheblicher personenbezogener und steuerlicher Daten. Deshalb müssen Meldeprozesse auch mit Datenschutzanforderungen, Datensicherheit und Zugriffskontrollen abgestimmt werden.

DAC8 und internationale Steuertransparenz

DAC8 steht in einer Linie mit anderen Instrumenten des internationalen Informationsaustauschs. Dazu gehören Regelungen zu Finanzkonten, grenzüberschreitenden Steuergestaltungen, Plattformen und Unternehmensgruppen. Die Richtung ist eindeutig: Steuerlich relevante Informationen werden international zunehmend standardisiert ausgetauscht.

Typische Risiken in der Praxis

Fehlende Transaktionshistorie

Viele Anleger haben über Jahre verschiedene Plattformen, Wallets und Börsen genutzt. Ohne vollständige Transaktionshistorie kann die steuerliche Aufarbeitung schwierig werden.

Unklare steuerliche Ansässigkeit

Bei international mobilen Unternehmern und vermögenden Privatpersonen kann unklar sein, welchem Staat bestimmte Informationen zugeordnet werden. Hier sollte die steuerliche Ansässigkeit sauber geprüft und dokumentiert werden.

Vermischung privater und unternehmerischer Krypto-Assets

Wenn private Investments und geschäftliche Krypto-Transaktionen nicht getrennt dokumentiert werden, können steuerliche und buchhalterische Probleme entstehen.

Fehlende Bewertung

Krypto-Assets können starken Wertschwankungen unterliegen. Für Steuererklärungen, Erbschaften, Schenkungen und Vermögensaufstellungen ist eine nachvollziehbare Bewertung erforderlich.

Nicht erklärte Altbestände

DAC8 kann dazu führen, dass bisher nicht oder nicht vollständig erklärte Krypto-Asset-Bestände für Steuerbehörden sichtbarer werden. Betroffene sollten die steuerliche Situation frühzeitig prüfen.

Praktische Einordnung

DAC8 verändert die steuerliche Behandlung von Krypto-Assets nicht unmittelbar, aber sie verändert die Transparenz. Steuerbehörden erhalten künftig strukturiertere Informationen über Krypto-Asset-Nutzer und Krypto-Asset-Transaktionen.

Für Anleger bedeutet das: Die steuerliche Dokumentation sollte nicht erst beginnen, wenn eine Plattform eine Meldung macht. Wer Krypto-Assets hält, sollte Anschaffung, Verkauf, Tausch, Übertragung, Verwahrung und Bewertung laufend nachvollziehbar dokumentieren.

Für Unternehmer, vermögende Privatpersonen und Family Offices ist DAC8 ein Anlass, digitale Vermögenswerte in das allgemeine Steuer-, Vermögens- und Compliance-Konzept einzubeziehen.

Häufige Fragen zu DAC8

Was bedeutet DAC8?

DAC8 ist die 8. Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Sie betrifft vor allem den automatischen Informationsaustausch über Krypto-Assets.

Ist DAC8 eine neue Steuer auf Krypto-Assets?

Nein. DAC8 ist keine eigene Krypto-Steuer. Die Richtlinie schafft Informations-, Prüfungs- und Meldepflichten, damit Steuerbehörden steuerpflichtige Vorgänge mit Krypto-Assets besser erkennen können.

Ab wann gilt DAC8?

DAC8 gilt grundsätzlich ab dem 1. Januar 2026. Die erste relevante Berichtsperiode ist das Jahr 2026. Der erste Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden soll grundsätzlich im Jahr 2027 erfolgen.

Wen betrifft DAC8 am stärksten?

Direkt betroffen sind vor allem meldepflichtige Krypto-Asset-Dienstleister. Indirekt betrifft DAC8 aber auch Anleger, Unternehmer, Gesellschaften und vermögende Privatpersonen, die Krypto-Assets halten oder handeln.

Welche Informationen können gemeldet werden?

Gemeldet werden können insbesondere Informationen über Nutzer, steuerliche Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummern, Krypto-Asset-Transaktionen, aggregierte Werte und bestimmte Übertragungen.

Betrifft DAC8 auch Spanien?

Ja. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss Spanien DAC8 in das nationale Recht umsetzen und anwenden. Für Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in Spanien oder Krypto-Asset-Bezug zu Spanien kann DAC8 daher sehr relevant sein.

Was ist der Unterschied zwischen DAC8 und der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung?

Die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung regelt vor allem die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Krypto-Asset-Märkte und Anbieter. DAC8 regelt den steuerlichen Informationsaustausch über Krypto-Assets.

Warum sollten Anleger jetzt handeln?

Anleger sollten ihre Krypto-Asset-Transaktionen, Wallets, Plattformen, Anschaffungskosten, Veräußerungen und steuerliche Ansässigkeit nachvollziehbar dokumentieren. DAC8 erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Steuerbehörden Informationen aus Krypto-Asset-Plattformen erhalten und mit Steuererklärungen abgleichen.

(Stand: Juni 2026/ng)

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