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Dauernde Last | Vermögensübertragung

Dauernde Lasten sind wiederkehrende Leistungen, oft vereinbart anlässlich einer Vermögensübertragung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge zur Altersversorgung des Schenkers. Die dauernde Last kann in Geld- oder ausnahmsweise auch in Sachleistungen bestehen.

Im Gegensatz zur Leibrente  ist die dauernde Last in ihrer Höhe veränderlich. Sie kann insoweit beispielsweise gewinn-, umsatz- oder einkommensteuerabhängig sein. Die dauernde Last ist beim Empfänger in vollem Umfang als wiederkehrende Bezüge der Einkommensteuer unterworfen. Der Verpflichtete kann sie demgegenüber in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen. 

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