FATCA
Erstveröffentlichung: 07. Juli 2026
Was ist FATCA?
FATCA ist der Foreign Account Tax Compliance Act. Es handelt sich um ein amerikanisches Steuertransparenz-Regelwerk, das eingeführt wurde, um ausländische Finanzkonten und Finanzvermögenswerte mit Bezug zu den Vereinigten Staaten für die amerikanische Steuerverwaltung sichtbar zu machen.
Im Kern verfolgt FATCA 2 Ziele. Einerseits sollen bestimmte steuerpflichtige Personen der Vereinigten Staaten ihre ausländischen Finanzvermögenswerte gegenüber der amerikanischen Steuerverwaltung erklären. Andererseits sollen ausländische Finanzinstitute Informationen über Finanzkonten melden, die von amerikanischen Personen oder von bestimmten ausländischen Rechtsträgern mit amerikanischen beherrschenden Personen gehalten werden.
FATCA ist damit kein klassisches Doppelbesteuerungsabkommen und auch kein allgemeines europäisches Steuerrecht. Es ist amerikanisches Recht mit internationaler Wirkung. Durch zwischenstaatliche Abkommen wurde der Foreign Account Tax Compliance Act jedoch in vielen Staaten, darunter auch Spanien, praktisch in die nationale Banken- und Steuerpraxis eingebunden.
Warum wurde FATCA eingeführt?
FATCA wurde eingeführt, um die steuerliche Transparenz bei ausländischen Konten und Finanzanlagen zu erhöhen. Die Vereinigten Staaten besteuern ihre steuerpflichtigen Personen nicht nur nach dem Wohnsitzprinzip, sondern knüpfen in vielen Fällen auch an die Staatsangehörigkeit oder an einen anderen Vereinigte-Staaten-Bezug an.
Dadurch können Personen auch dann amerikanische Steuer- und Meldepflichten haben, wenn sie außerhalb der Vereinigten Staaten leben. Aus Sicht der amerikanischen Steuerverwaltung besteht deshalb ein besonderes Interesse daran, ausländische Bankkonten, Wertpapierdepots, Investmentstrukturen und bestimmte Beteiligungen erkennen zu können.
Der Foreign Account Tax Compliance Act hat die internationale Bankenpraxis erheblich verändert. Banken und Finanzinstitute fragen seitdem wesentlich häufiger nach Staatsangehörigkeit, Geburtsort, steuerlicher Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummern und wirtschaftlich Berechtigten. Für Kunden mit internationalem Hintergrund kann FATCA deshalb auch dann relevant werden, wenn sie selbst nicht in den Vereinigten Staaten leben.
Wen betrifft FATCA?
FATCA betrifft direkt vor allem Finanzinstitute und steuerpflichtige Personen mit Bezug zu den Vereinigten Staaten. Praktisch kann das Regelwerk aber auch Gesellschaften, Trusts, Stiftungen, Familienstrukturen, Kontobevollmächtigte und wirtschaftlich Berechtigte berühren.
Finanzinstitute
Ausländische Finanzinstitute können verpflichtet sein, Konten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten zu identifizieren und zu melden. Dazu gehören insbesondere Banken, Verwahrstellen, Investmentgesellschaften, bestimmte Fondsstrukturen, Broker und bestimmte Versicherungsunternehmen.
Amerikanische Staatsbürger
Amerikanische Staatsbürger können auch dann unter FATCA fallen, wenn sie dauerhaft außerhalb der Vereinigten Staaten leben. Das betrifft zum Beispiel amerikanische Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien, Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderen Staaten.
Personen mit Green Card
Auch Inhaber einer Green Card können amerikanische Steuer- und Meldepflichten haben. Ob und in welchem Umfang FATCA-Meldepflichten bestehen, hängt von der konkreten steuerlichen Einordnung ab.
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit
Bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit kann FATCA besonders praxisrelevant sein. Wer neben einer europäischen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besitzt, kann aus Sicht einer Bank als meldepflichtige Person gelten.
Gesellschaften mit amerikanischen beherrschenden Personen
FATCA betrifft nicht nur natürliche Personen. Auch Gesellschaften oder andere Rechtsträger können relevant sein, wenn amerikanische Personen unmittelbar oder mittelbar wesentlich beteiligt sind oder als beherrschende Personen gelten.
Vermögensstrukturen und Familiengesellschaften
Trusts, Stiftungen, Holding-Strukturen, Familiengesellschaften und andere Vermögensstrukturen können unter FATCA geprüft werden, wenn ein Vereinigte-Staaten-Bezug besteht. Entscheidend ist dabei nicht nur der Sitz der Struktur, sondern auch die Frage, wer wirtschaftlich dahintersteht.
Welche Informationen können unter FATCA gemeldet werden?
FATCA betrifft Finanzkonto-Informationen und bestimmte Informationen zu ausländischen Finanzvermögenswerten. Der genaue Umfang hängt davon ab, ob es um die Meldung eines Finanzinstituts, eine persönliche Erklärungspflicht oder eine Gesellschaftsstruktur geht.
Angaben zum Kontoinhaber
Gemeldet werden können insbesondere Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Hinweise auf einen Bezug zu den Vereinigten Staaten.
Angaben zum Finanzinstitut
Das meldende Finanzinstitut muss identifizierbar sein. Dadurch kann nachvollzogen werden, welche Bank, Verwahrstelle oder sonstige meldepflichtige Stelle die Informationen übermittelt.
Angaben zum Konto
Dazu gehören Kontonummer, Depotnummer oder andere Merkmale, die eine eindeutige Zuordnung des Kontos ermöglichen.
Kontostand oder Kontowert
Der Kontostand oder Kontowert zum Ende eines Meldezeitraums kann relevant sein. Bei bestimmten Konten kann auch die Schließung eines Kontos gemeldet werden.
Kapitalerträge
Zinsen, Dividenden und andere Erträge können im Rahmen der FATCA-Meldung relevant werden.
Veräußerungserlöse
Bei Depot- oder Anlagekonten können auch Erlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen erfasst werden.
Beherrschende Personen
Bei bestimmten ausländischen Rechtsträgern kann zu prüfen sein, ob eine amerikanische Person als beherrschende Person zu melden ist. Das ist vor allem bei passiven Gesellschaften und Vermögensstrukturen wichtig.
FATCA und Spanien
Spanien hat FATCA über ein zwischenstaatliches Abkommen mit den Vereinigten Staaten umgesetzt. In der Praxis bedeutet dies, dass spanische Finanzinstitute relevante Informationen an die spanische Steuerverwaltung melden. Die spanische Steuerverwaltung kann diese Informationen anschließend im Rahmen des FATCA-Abkommens an die amerikanische Steuerverwaltung weiterleiten.
In Spanien erfolgt die jährliche FATCA-Meldung insbesondere über das Modelo 290. Dieses Formular betrifft die informative Erklärung über Finanzkonten bestimmter amerikanischer Personen.
Für spanische Banken und Finanzinstitute bedeutet FATCA, dass Kunden mit möglichem Vereinigte-Staaten-Bezug identifiziert und geprüft werden müssen. Für Kunden bedeutet es, dass Angaben zu Staatsangehörigkeit, steuerlicher Ansässigkeit und Steueridentifikationsnummern sorgfältig gemacht und aktuell gehalten werden sollten.
Was ist das Modelo 290?
Das Modelo 290 ist die spanische informative Erklärung über Finanzkonten bestimmter amerikanischer Personen im Rahmen von FATCA. Es wird nicht von normalen Privatpersonen eingereicht, sondern von meldepflichtigen Finanzinstituten.
Über das Modelo 290 melden spanische Finanzinstitute relevante Finanzkonto-Informationen an die Agencia Tributaria. Diese Informationen können im Rahmen des FATCA-Abkommens an die Vereinigten Staaten weitergegeben werden.
Für Kontoinhaber ist wichtig: Auch wenn sie das Modelo 290 nicht selbst einreichen, können ihre Bankdaten Gegenstand einer Meldung sein. Deshalb sollten die Angaben gegenüber der Bank mit der tatsächlichen steuerlichen Situation übereinstimmen.
FATCA und amerikanische Steuerpflichtige im Ausland
FATCA ist besonders relevant für amerikanische Steuerpflichtige, die außerhalb der Vereinigten Staaten leben. Diese Personen können verpflichtet sein, ausländische Finanzvermögenswerte gegenüber der amerikanischen Steuerverwaltung zu melden.
Dazu kann insbesondere das Form 8938 gehören. Es betrifft bestimmte ausländische Finanzvermögenswerte, wenn die maßgeblichen Wertgrenzen überschritten werden. Die konkreten Schwellenwerte hängen unter anderem davon ab, ob die Person in den Vereinigten Staaten oder im Ausland lebt und ob sie einzeln oder gemeinsam mit einem Ehegatten veranlagt wird.
FATCA steht außerdem neben anderen amerikanischen Meldepflichten. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zum FBAR. Das FBAR ist eine gesonderte Meldung über ausländische Finanzkonten und wird nicht durch Form 8938 ersetzt.
FATCA und FBAR
FATCA und FBAR werden häufig verwechselt. Beide betreffen ausländische Finanzkonten oder Finanzvermögenswerte, beruhen aber auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und haben unterschiedliche Meldewege.
FATCA
FATCA betrifft einerseits Meldungen von Finanzinstituten über Konten mit Vereinigte-Staaten-Bezug und andererseits bestimmte persönliche Meldepflichten amerikanischer Steuerpflichtiger über ausländische Finanzvermögenswerte.
FBAR
FBAR steht für Report of Foreign Bank and Financial Accounts. Die Meldung betrifft bestimmte ausländische Finanzkonten, wenn die einschlägigen Schwellenwerte überschritten werden. Sie wird nicht mit der amerikanischen Einkommensteuererklärung eingereicht, sondern über ein eigenes elektronisches Verfahren.
Praktische Bedeutung
Eine Person kann verpflichtet sein, sowohl Form 8938 als auch FBAR einzureichen. Die eine Meldung ersetzt die andere nicht. Das ist besonders wichtig für amerikanische Staatsbürger, Green-Card-Inhaber und Doppelstaatsbürger, die in Spanien leben oder dort Vermögen halten.
FATCA und CRS
FATCA und der Common Reporting Standard (CRS) verfolgen ähnliche Ziele, unterscheiden sich aber deutlich.
FATCA ist ein amerikanisches Regelwerk. Es richtet sich auf Konten und Finanzvermögenswerte mit Bezug zu den Vereinigten Staaten. Der Common Reporting Standard ist ein internationaler Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen teilnehmenden Staaten.
In der Bankenpraxis werden FATCA und der Common Reporting Standard häufig zusammen abgefragt. Deshalb müssen Kunden bei Kontoeröffnung oder Aktualisierung ihrer Bankdaten oft Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit, zu Steueridentifikationsnummern, zur Staatsangehörigkeit, zu Vereinigte-Staaten-Indizien und zu wirtschaftlich Berechtigten machen.
Für Personen mit Spanien-Bezug ist die Unterscheidung wichtig. FATCA betrifft den Vereinigte-Staaten-Bezug. Der Common Reporting Standard betrifft die steuerliche Ansässigkeit in teilnehmenden Staaten.
FATCA und DAC2
DAC2 ist die europäische Umsetzung des Common Reporting Standard innerhalb der Europäischen Union. FATCA steht daneben als amerikanisch geprägtes System des Informationsaustauschs.
In der Praxis können sich beide Systeme überschneiden. Eine Person kann in Spanien steuerlich ansässig sein, ein Konto in Deutschland halten und gleichzeitig amerikanischer Staatsbürger sein. Dann können Informationen sowohl nach dem Common Reporting Standard beziehungsweise DAC2 als auch nach FATCA relevant werden.
Für Banken bedeutet dies, dass sie mehrere Regelwerke parallel beachten müssen. Für Kunden bedeutet es, dass widersprüchliche Angaben schnell zu Rückfragen führen können.
FATCA und Modelo 720
FATCA ersetzt keine spanischen Erklärungspflichten. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zum Modelo 720.
Das Modelo 720 ist die spanische Erklärung über bestimmte im Ausland belegene Vermögenswerte. FATCA betrifft dagegen den Informationsaustausch mit Bezug zu den Vereinigten Staaten und bestimmte amerikanische Meldepflichten.
Beide Themen können sich berühren. Ein amerikanischer Staatsbürger, der in Spanien steuerlich ansässig ist und ausländische Konten hält, muss möglicherweise amerikanische Meldepflichten und spanische Erklärungspflichten prüfen. Eine FATCA-Meldung durch eine Bank ersetzt keine spanische Erklärungspflicht. Umgekehrt ersetzt das Modelo 720 keine amerikanischen FATCA- oder FBAR-Pflichten.
FATCA und Bankenpraxis
FATCA hat den Umgang von Banken mit internationalen Kunden deutlich verändert. Finanzinstitute müssen mögliche Vereinigte-Staaten-Bezüge erkennen und dokumentieren.
Typische FATCA-Fragen in der Bankenpraxis betreffen:
Staatsangehörigkeit
Banken fragen häufig, ob der Kunde Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist oder eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt.
Geburtsort
Ein Geburtsort in den Vereinigten Staaten kann ein FATCA-Indiz sein und weitere Nachweise erforderlich machen.
Steueridentifikationsnummer
Personen mit Vereinigte-Staaten-Steuerpflicht benötigen regelmäßig eine amerikanische Steueridentifikationsnummer. Ohne korrekte Angabe kann die Bank die Geschäftsbeziehung einschränken oder zusätzliche Unterlagen verlangen.
Anschrift und Telefonnummer
Eine Anschrift oder Telefonnummer in den Vereinigten Staaten kann zu Rückfragen führen.
Vollmachten und Zeichnungsrechte
Auch eine Vollmacht zugunsten einer Person mit Vereinigte-Staaten-Bezug kann bei bestimmten Strukturen relevant werden.
Gesellschaften und wirtschaftlich Berechtigte
Bei Gesellschaftskonten prüfen Banken, ob amerikanische Personen als wirtschaftlich Berechtigte oder beherrschende Personen beteiligt sind.
Bedeutung für Personen mit Spanien-Bezug
Für Personen mit Spanien-Bezug ist FATCA besonders relevant, wenn ein Vereinigte-Staaten-Bezug besteht. Das betrifft nicht nur Personen, die aktuell in den Vereinigten Staaten leben. Auch amerikanische Staatsbürger, Doppelstaatsbürger, Green-Card-Inhaber oder Personen mit früherem Vereinigte-Staaten-Bezug können betroffen sein.
Amerikanische Staatsbürger in Spanien
Amerikanische Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien sollten ihre amerikanischen Steuer- und Meldepflichten gesondert prüfen. Spanien und die Vereinigten Staaten haben unterschiedliche Steuer- und Transparenzsysteme.
Doppelstaatsbürger
Doppelstaatsbürger sind in der Praxis besonders sensibel, weil sie häufig davon ausgehen, dass ihre europäische Ansässigkeit allein maßgeblich ist. Für FATCA kann jedoch die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten entscheidend sein.
Nichtresidenten mit spanischem Bankkonto
Auch Nichtresidenten können betroffen sein, wenn sie in Spanien ein Konto halten und zugleich einen Vereinigte-Staaten-Bezug haben. Das kann etwa bei Ferienimmobilien auf Mallorca, Konten zur Zahlung laufender Kosten oder Wertpapierdepots bei spanischen Banken relevant werden.
Unternehmer und Gesellschaften
Unternehmer mit Gesellschaften in Spanien sollten prüfen, ob FATCA bei Gesellschaftskonten, wirtschaftlich Berechtigten, Beteiligungen oder Kontrollpersonen eine Rolle spielt.
Bedeutung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen
Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen kann FATCA weit über ein einzelnes Bankformular hinausgehen. Das Regelwerk berührt Bankbeziehungen, Steueransässigkeit, Staatsangehörigkeit, Familienvermögen, Gesellschaftsstrukturen und internationale Nachfolgeplanung.
Besonders relevant ist FATCA bei:
Internationalen Familienstrukturen
In Familien mit mehreren Staatsangehörigkeiten kann es vorkommen, dass einzelne Familienmitglieder einen Bezug zu den Vereinigten Staaten haben, andere aber nicht. Das kann bei gemeinsamen Konten, Familiengesellschaften oder Nachfolgeplanung zu unterschiedlichen Meldepflichten führen.
Vermögenshaltenden Gesellschaften
Wenn eine vermögenshaltende Gesellschaft Konten oder Depots hält und amerikanische Personen beteiligt sind, kann eine FATCA-Prüfung erforderlich sein.
Trusts und Stiftungen
Trusts, Stiftungen und ähnliche Strukturen können aus FATCA-Sicht komplex sein. Entscheidend ist, wer wirtschaftlich beteiligt ist, wer Kontrolle ausübt und welche Personen als meldepflichtig gelten.
Immobilienbesitz in Spanien
FATCA betrifft nicht unmittelbar die spanische Immobilie selbst. Relevant wird es aber häufig über das Bankkonto, über das Kaufpreiszahlungen, laufende Kosten, Steuern oder Vermietungseinnahmen abgewickelt werden.
Nachfolgeplanung
Bei Nachfolge- und Vermögensübertragungen sollte geprüft werden, ob Begünstigte, Erben oder Familienmitglieder einen Bezug zu den Vereinigten Staaten haben. Sonst können später Bankprozesse, Steuererklärungen oder Meldepflichten unerwartet kompliziert werden.
Typische Risiken in der Praxis
Unerkannter Vereinigte-Staaten-Bezug
Ein Vereinigte-Staaten-Geburtsort, eine frühere Green Card, eine doppelte Staatsangehörigkeit oder eine amerikanische Steueridentifikationsnummer können FATCA-relevant sein. Wird dies bei der Bank nicht korrekt eingeordnet, entstehen später Rückfragen oder Meldeprobleme.
Fehlende Steueridentifikationsnummer
Finanzinstitute benötigen bei meldepflichtigen Personen regelmäßig eine korrekte Steueridentifikationsnummer der Vereinigten Staaten. Fehlt diese, kann die Geschäftsbeziehung belastet werden.
Widersprüchliche Angaben gegenüber Banken
Wenn bei verschiedenen Banken unterschiedliche Angaben zu Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit oder wirtschaftlich Berechtigten gemacht wurden, kann dies zu Rückfragen und Korrekturbedarf führen.
Verwechslung von FATCA, FBAR und Form 8938
Viele Betroffene glauben, dass eine Bankmeldung alle persönlichen Meldepflichten ersetzt. Das ist nicht richtig. FATCA-Meldungen durch Finanzinstitute, Form 8938 und FBAR sind voneinander zu unterscheiden.
Fehlende Abstimmung mit spanischen Steuerpflichten
Wer in Spanien ansässig ist, muss neben möglichen amerikanischen Pflichten auch spanische Steuer- und Erklärungspflichten prüfen. Dazu können Einkommensteuer, Vermögensteuer, Solidaritätsabgabe auf große Vermögen und Modelo 720 gehören.
Unklare wirtschaftliche Berechtigung
Bei Gesellschaften, Trusts oder Stiftungen ist oft nicht ausreichend dokumentiert, wer wirtschaftlich berechtigt ist oder Kontrolle ausübt. Das kann FATCA- und Bankenprozesse erheblich erschweren.
Praktische Einordnung
FATCA ist ein amerikanisches Regelwerk mit internationaler Reichweite. Für Personen ohne jeden Bezug zu den Vereinigten Staaten ist FATCA meist nur ein zusätzlicher Teil der Bankdokumentation. Für Personen mit Vereinigte-Staaten-Bezug kann es dagegen erhebliche steuerliche und administrative Bedeutung haben.
Für Spanien ist FATCA vor allem über Bankmeldungen und das Modelo 290 relevant. Spanische Finanzinstitute müssen mögliche Vereinigte-Staaten-Bezüge erkennen und melden. Betroffene Kunden sollten ihre Angaben gegenüber Banken, ihre amerikanischen Meldepflichten und ihre spanischen Steuerpflichten aufeinander abstimmen.
Für Unternehmer, vermögende Privatpersonen und internationale Familien ist FATCA ein Thema, das frühzeitig in die Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung einbezogen werden sollte. Entscheidend ist nicht nur, wo ein Konto geführt wird. Entscheidend ist auch, wer dahintersteht, welche Staatsangehörigkeit besteht, wer steuerlich ansässig ist und welche Meldepflichten dadurch ausgelöst werden.
Häufige Fragen zu FATCA
Was bedeutet FATCA?
FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act. Gemeint ist ein amerikanisches Steuertransparenz-Regelwerk für ausländische Finanzkonten und Finanzvermögenswerte mit Bezug zu den Vereinigten Staaten.
Ist FATCA eine Steuer?
Nein. FATCA ist keine eigene Steuer. Es handelt sich vor allem um ein Melde- und Transparenzsystem.
Wen betrifft FATCA?
FATCA betrifft insbesondere ausländische Finanzinstitute, amerikanische Staatsbürger, Green-Card-Inhaber, bestimmte Doppelstaatsbürger, amerikanische Steuerpflichtige im Ausland und ausländische Gesellschaften mit amerikanischen beherrschenden Personen.
Betrifft FATCA auch Spanien?
Ja. Spanien hat ein FATCA-Abkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen. Spanische Finanzinstitute melden relevante Informationen über die spanische Steuerverwaltung.
Was ist das Modelo 290?
Das Modelo 290 ist die spanische jährliche informative Erklärung über Finanzkonten bestimmter amerikanischer Personen im Rahmen von FATCA. Es wird grundsätzlich von meldepflichtigen Finanzinstituten eingereicht.
Muss eine Privatperson in Spanien das Modelo 290 einreichen?
In der Regel nein. Das Modelo 290 wird von Finanzinstituten eingereicht. Eine betroffene Privatperson kann aber eigene amerikanische und spanische Steuer- oder Meldepflichten haben.
Was ist der Unterschied zwischen FATCA und CRS?
FATCA ist ein amerikanisches Regelwerk mit Fokus auf Personen und Konten mit Vereinigte-Staaten-Bezug. Der Common Reporting Standard ist ein internationaler Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen teilnehmenden Staaten.
Was ist der Unterschied zwischen FATCA und FBAR?
FBAR ist eine gesonderte amerikanische Meldung über ausländische Finanzkonten. FATCA umfasst unter anderem Meldungen von Finanzinstituten und bestimmte persönliche Meldepflichten über ausländische Finanzvermögenswerte. Beide Systeme können nebeneinander gelten.
Ersetzt FATCA das Modelo 720?
Nein. FATCA ersetzt keine spanische Erklärungspflicht. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, muss gesondert prüfen, ob das Modelo 720, die Vermögensteuer oder andere spanische Steuererklärungen relevant sind.
Warum ist FATCA für vermögende Privatpersonen wichtig?
Weil internationale Bankkonten, Gesellschaften, Familienstrukturen und Nachfolgeplanung komplex werden können, sobald eine Person mit Vereinigte-Staaten-Bezug beteiligt ist. Eine saubere Dokumentation hilft, Bankprobleme, Meldefehler und steuerliche Risiken zu vermeiden.
(Stand: Juli 2026/ng)