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DAC2

Erstveröffentlichung: 07. Juli 2026

Was ist DAC2?

DAC2 ist eine Erweiterung der europäischen Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Sie betrifft den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und ist eng mit dem Common Reporting Standard verbunden.

Der Common Reporting Standard ist der internationale Standard für den automatischen Austausch von Finanzkonto-Informationen. DAC2 überträgt diesen Standard in den Rechtsrahmen der Europäischen Union. Dadurch können Steuerbehörden in der Europäischen Union Informationen über Konten, Depots und bestimmte Finanzanlagen erhalten, die Steuerpflichtige in anderen Mitgliedstaaten halten.

Der Gedanke dahinter ist einfach: Steuerliche Ansässigkeit und Vermögensanlage fallen nicht immer im selben Staat zusammen. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, kann Konten in Deutschland, Österreich, Luxemburg oder einem anderen Staat halten. DAC2 sorgt dafür, dass solche Informationen nicht nur auf Anfrage, sondern regelmäßig und automatisiert zwischen Steuerbehörden ausgetauscht werden können.

Warum wurde DAC2 eingeführt?

DAC2 wurde eingeführt, um Steuertransparenz bei grenzüberschreitenden Finanzanlagen zu erhöhen. Ohne automatischen Informationsaustausch waren ausländische Konten, Depots und Kapitalerträge für Steuerbehörden schwerer nachvollziehbar. Die Richtlinie soll verhindern, dass Vermögen oder Erträge durch die Nutzung ausländischer Finanzinstitute der Besteuerung entzogen werden.

Dabei geht es nicht nur um klassische Steuerhinterziehung. DAC2 verändert auch die praktische Kontrolle steuerlicher Erklärungspflichten. Finanzkonto-Daten können mit Steuererklärungen, Vermögensteuer-Erklärungen, Erklärungen über Auslandsvermögen und Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit abgeglichen werden.

Für international tätige Unternehmer, vermögende Privatpersonen und Familien mit mehreren Wohnsitzen ist DAC2 deshalb ein wesentliches Element der steuerlichen Transparenz.

Wen betrifft DAC2?

DAC2 betrifft in erster Linie Finanzinstitute. Praktische Auswirkungen ergeben sich jedoch auch für Privatpersonen, Gesellschaften, Stiftungen, Trust-Strukturen, Familiengesellschaften und internationale Vermögensstrukturen.

Finanzinstitute

Meldepflichtig können insbesondere Banken, Verwahrstellen, Investmentgesellschaften und bestimmte Versicherungsunternehmen sein. Sie müssen prüfen, ob ein Konto meldepflichtig ist, welche steuerliche Ansässigkeit der Kontoinhaber hat und ob beherrschende Personen zu identifizieren sind.

Natürliche Personen

Natürliche Personen sind betroffen, wenn sie Finanzkonten in einem anderen Staat halten. Das gilt zum Beispiel für Bankkonten, Wertpapierdepots, bestimmte Anlagekonten oder meldepflichtige Versicherungsprodukte.

Gesellschaften

Auch Gesellschaften können meldepflichtige Kontoinhaber sein. Bei bestimmten passiven Gesellschaften ist zusätzlich zu prüfen, welche natürlichen Personen als beherrschende Personen gelten.

Vermögensstrukturen

Familiengesellschaften, Holding-Strukturen, Trusts, Stiftungen oder ähnliche Strukturen können unter DAC2 relevant werden, wenn Finanzinstitute wirtschaftlich Berechtigte oder beherrschende Personen identifizieren müssen.

Unternehmer und vermögende Privatpersonen

Für Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist DAC2 besonders wichtig, weil private Konten, Gesellschaftskonten und Beteiligungsstrukturen häufig in mehreren Staaten bestehen. Die steuerliche Dokumentation sollte deshalb grenzüberschreitend konsistent sein.

Welche Informationen werden unter DAC2 ausgetauscht?

Unter DAC2 können verschiedene Finanzkonto-Informationen automatisch zwischen Steuerbehörden ausgetauscht werden. Der genaue Umfang hängt vom Konto, vom Finanzinstitut und von der steuerlichen Einordnung des Kontoinhabers ab.

Typische Informationsbereiche sind:

Angaben zum Kontoinhaber

Dazu gehören Name, Anschrift, steuerliche Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und Geburtsort bei natürlichen Personen.

Angaben zum Finanzinstitut

Das meldende Finanzinstitut muss identifizierbar sein. Dadurch kann die Steuerbehörde erkennen, welche Bank oder welches Finanzinstitut die Informationen übermittelt hat.

Angaben zum Konto

Meldepflichtig können Kontonummer, Depotnummer oder vergleichbare Identifikationsmerkmale sein.

Kontostand oder Kontowert

Der Kontostand oder Kontowert zum Ende des jeweiligen Meldezeitraums kann übermittelt werden. Bei bestimmten Konten können auch Informationen über Schließungen relevant sein.

Kapitalerträge

Erfasst werden können insbesondere Zinsen, Dividenden und andere Erträge, die dem Konto gutgeschrieben wurden.

Veräußerungserlöse

Bei Depot- oder Anlagekonten können auch Bruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen meldepflichtig sein.

Beherrschende Personen

Bei bestimmten Rechtsträgern werden nicht nur Daten der Gesellschaft selbst gemeldet. Es können auch Informationen über natürliche Personen relevant sein, die den Rechtsträger beherrschen oder wirtschaftlich hinter ihm stehen.

DAC2 und der Common Reporting Standard

DAC2 ist die europäische Umsetzung des Common Reporting Standard. Dieser Standard wurde entwickelt, damit Staaten Finanzkonto-Informationen nach einheitlichen Regeln austauschen können.

Der Common Reporting Standard legt unter anderem fest, welche Finanzinstitute melden müssen, welche Konten zu prüfen sind, welche Personen und Rechtsträger als meldepflichtig gelten und welche Sorgfaltsverfahren anzuwenden sind.

DAC2 sorgt innerhalb der Europäischen Union dafür, dass dieser Standard in das System der steuerlichen Verwaltungszusammenarbeit eingebunden wird. Damit wird der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten rechtlich und technisch harmonisiert.

DAC2 und Spanien

In Spanien ist DAC2 besonders relevant, weil viele in Spanien ansässige Personen Finanzkonten im Ausland halten. Das betrifft unter anderem Unternehmer, Residenten mit früherem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, internationale Familien sowie vermögende Privatpersonen mit ausländischen Bank- und Depotverbindungen.

Spanische Finanzinstitute melden relevante Finanzkonto-Informationen an die Agencia Tributaria. Die spanische Steuerverwaltung kann diese Informationen anschließend im Rahmen der internationalen Amtshilfe mit anderen Staaten austauschen. Umgekehrt kann Spanien Finanzkonto-Informationen aus anderen Staaten erhalten, wenn der Kontoinhaber oder eine beherrschende Person in Spanien steuerlich ansässig ist.

Die technische Meldung im CRS-Bereich erfolgt in Spanien insbesondere über das Modelo 289. Dieses Formular dient der jährlichen informativen Erklärung über Finanzkonten im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe.

Bedeutung für Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in Spanien

Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt grundsätzlich mit seinem Welteinkommen der spanischen Einkommensteuer. Außerdem können je nach Vermögenshöhe Vermögensteuer, Solidaritätsabgabe auf große Vermögen und Erklärungspflichten über Auslandsvermögen relevant werden.

DAC2 führt dazu, dass ausländische Finanzkonto-Informationen für die spanische Steuerverwaltung sichtbar werden können. Das betrifft nicht nur laufende Erträge, sondern auch Kontostände, Depotwerte und bestimmte Veräußerungserlöse.

Für Steuerpflichtige bedeutet dies: Angaben in spanischen Steuererklärungen sollten mit den Informationen übereinstimmen, die Finanzinstitute über den automatischen Informationsaustausch melden. Abweichungen können Rückfragen, Prüfungen oder Berichtigungsbedarf auslösen.

Bedeutung für Nichtresidenten mit Spanien-Bezug

Auch Nichtresidenten können von DAC2 betroffen sein. Wer in Spanien ein Konto hält, aber in einem anderen Staat steuerlich ansässig ist, muss damit rechnen, dass spanische Finanzinstitute relevante Informationen an die spanische Steuerverwaltung melden und diese Informationen an den Ansässigkeitsstaat weitergeleitet werden.

Dies betrifft insbesondere Nichtresidenten mit Immobilienbesitz in Spanien, Konten zur Abwicklung spanischer Kosten, Wertpapierdepots bei spanischen Banken oder gesellschaftsrechtlichen Strukturen mit spanischem Bezug.

Für Nichtresidenten ist deshalb wichtig, dass Bankunterlagen, Steueransässigkeit, spanische Steuernummer, Kontoinhaberstellung und wirtschaftliche Berechtigung korrekt dokumentiert sind.

DAC2, steuerliche Ansässigkeit und Selbstauskunft

Ein Kernpunkt von DAC2 ist die steuerliche Ansässigkeit. Finanzinstitute müssen häufig eine Selbstauskunft einholen, in der der Kunde erklärt, in welchem Staat oder in welchen Staaten er steuerlich ansässig ist.

Diese Selbstauskunft ist nicht nur ein formales Bankdokument. Sie kann später Grundlage für Meldungen an Steuerbehörden sein. Wer unklare oder widersprüchliche Angaben macht, riskiert fehlerhafte Meldungen, Rückfragen der Bank oder steuerliche Folgeprobleme.

Besonders sorgfältig sollte die steuerliche Ansässigkeit geprüft werden bei:

Wohnsitzwechsel nach Spanien

Wer nach Spanien zieht, sollte Bankverbindungen und Selbstauskünfte aktualisieren. Andernfalls können Meldungen weiterhin einem früheren Ansässigkeitsstaat zugeordnet werden.

Wegzug aus Spanien

Bei einem Wegzug aus Spanien ist zu prüfen, ab welchem Zeitpunkt die steuerliche Ansässigkeit endet und welche Mitteilungen an Finanzinstitute erforderlich sind.

Doppelansässigkeit

Bei Wohnsitzen in mehreren Staaten können Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend sein. Finanzinstitute können dennoch Dokumentation und plausible Angaben verlangen.

Gesellschaften und beherrschende Personen

Bei Gesellschaften muss geprüft werden, ob sie selbst als aktiver oder passiver Rechtsträger gelten und ob beherrschende Personen zu melden sind.

Verhältnis von DAC2 zu FATCA

DAC2 und FATCA verfolgen ähnliche Ziele, beruhen aber auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

FATCA ist ein Regelwerk der Vereinigten Staaten von Amerika. Es verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Informationen über bestimmte US-Bezüge zu erfassen und zu melden.

DAC2 betrifft den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten innerhalb des europäischen und internationalen CRS-Rahmens. Während FATCA auf US-Personen ausgerichtet ist, betrifft DAC2 die steuerliche Ansässigkeit in teilnehmenden Staaten.

In der Praxis begegnen Bankkunden beiden Systemen häufig gleichzeitig. Banken fragen deshalb oft nach steuerlicher Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummern, US-Bezug, wirtschaftlich Berechtigten und der Struktur von Gesellschaften.

Verhältnis von DAC2 zu Modelo 720

DAC2 ersetzt keine spanische Erklärungspflicht. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zum Modelo 720.

Das Modelo 720 ist eine spanische Erklärung über bestimmte im Ausland belegene Vermögenswerte. DAC2 ist dagegen ein Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden über Finanzkonten.

Beide Systeme können sich überschneiden. Ein ausländisches Konto kann über DAC2 an Spanien gemeldet werden und zugleich für das Modelo 720 relevant sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Deshalb sollte nicht allein aus einer Bankmeldung geschlossen werden, dass eine spanische Erklärungspflicht besteht. Umgekehrt darf eine fehlende Bankmeldung nicht als Nachweis verstanden werden, dass keine Erklärungspflicht besteht.

Verhältnis von DAC2 zur Vermögensteuer

Für in Spanien ansässige Steuerpflichtige kann DAC2 auch im Zusammenhang mit der Vermögensteuer relevant sein. Finanzkonten und Wertpapierdepots können Teil der steuerpflichtigen Vermögensbasis sein.

Wenn ausländische Finanzinstitute Kontostände oder Depotwerte melden, können diese Informationen mit der Vermögensteuer-Erklärung abgeglichen werden. Das gilt auch für die Solidaritätsabgabe auf große Vermögen, sofern die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für vermögende Privatpersonen mit Spanien-Bezug ist deshalb eine abgestimmte Vermögensdokumentation besonders wichtig.

DAC2 und Bankenpraxis

DAC2 hat die Beziehung zwischen Kunden und Finanzinstituten verändert. Banken fragen steuerliche Informationen nicht nur aus eigenem Interesse ab, sondern weil sie regulatorische Pflichten erfüllen müssen.

Typische Anforderungen in der Bankenpraxis sind:

Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit

Kunden müssen angeben, in welchen Staaten sie steuerlich ansässig sind und welche Steueridentifikationsnummern sie dort haben.

Plausibilitätsprüfung

Finanzinstitute prüfen, ob die Angaben des Kunden zu den vorhandenen Daten passen. Eine spanische Adresse, eine ausländische Telefonnummer oder widersprüchliche Dokumente können Nachfragen auslösen.

Aktualisierungspflichten

Wenn sich die steuerliche Ansässigkeit, Adresse, Gesellschaftsstruktur oder wirtschaftliche Berechtigung ändert, kann eine neue Selbstauskunft erforderlich sein.

Kontosperren oder Einschränkungen

Wenn erforderliche steuerliche Angaben nicht gemacht werden, können Banken die Kontoeröffnung verweigern oder bestehende Geschäftsbeziehungen einschränken. In bestimmten Fällen kann auch eine Blockierung in Betracht kommen, bis die erforderlichen Angaben vorliegen.

Bedeutung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen

DAC2 ist für Unternehmer und vermögende Privatpersonen mit Spanien-Bezug ein wichtiges Transparenzinstrument. Es verbindet Banken, Steuerbehörden und internationale Vermögensstrukturen.

Besonders relevant ist DAC2 bei:

Grenzüberschreitenden Bankverbindungen

Wer Konten und Depots in mehreren Staaten hält, sollte sicherstellen, dass steuerliche Ansässigkeit, Kontoinhaberstellung und Erklärungen übereinstimmen.

Familienvermögen

Bei gemeinsamen Konten, Familiengesellschaften oder Vermögensübertragungen sollte klar dokumentiert sein, wem Vermögen steuerlich zuzurechnen ist.

Gesellschaftsstrukturen

Bei Gesellschaften ist zu prüfen, ob das Finanzinstitut nur die Gesellschaft meldet oder auch beherrschende Personen identifizieren muss.

Nachfolgeplanung

Bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen können Finanzkonto-Informationen später eine wichtige Rolle spielen. Eine saubere Dokumentation erleichtert die steuerliche Einordnung.

Wegzug und Zuzug

Bei einem Umzug nach Spanien oder aus Spanien heraus sollten Bankdaten, Steueridentifikationsnummern und Selbstauskünfte rechtzeitig angepasst werden.

Typische Fehler in der Praxis

Falsche steuerliche Ansässigkeit bei der Bank

Wenn bei der Bank eine falsche oder veraltete steuerliche Ansässigkeit hinterlegt ist, können Informationen an den falschen Staat gemeldet werden.

Fehlende Steueridentifikationsnummer

Ohne korrekte Steueridentifikationsnummer kann eine Meldung unvollständig oder fehlerhaft sein. Das kann Rückfragen durch Bank oder Steuerbehörde auslösen.

Nicht erklärte Auslandskonten

Ausländische Konten, die über DAC2 gemeldet werden, sollten mit den spanischen Steuererklärungen und möglichen Erklärungspflichten über Auslandsvermögen abgeglichen werden.

Unklare wirtschaftliche Berechtigung

Bei Gesellschaften, Stiftungen oder ähnlichen Strukturen ist oft nicht eindeutig dokumentiert, wer als beherrschende Person gilt. Das kann zu fehlerhaften Meldungen oder Nachfragen führen.

Vermischung privater und geschäftlicher Konten

Wenn private und unternehmerische Finanzströme nicht sauber getrennt sind, können steuerliche Zuordnung und Nachweisführung erschwert werden.

Fehlende Abstimmung mit Vermögensteuer und Einkommensteuer

Kapitalerträge, Depotwerte und Kontostände sollten nicht isoliert betrachtet werden. Sie können für mehrere Steuerarten und Erklärungspflichten relevant sein.

Praktische Einordnung

DAC2 hat die internationale Steuertransparenz dauerhaft verändert. Finanzkonto-Informationen werden nicht mehr nur auf Anfrage ausgetauscht, sondern regelmäßig und strukturiert übermittelt.

Für Personen mit Spanien-Bezug bedeutet dies: Auslandskonten, Depots, Kapitalerträge und Vermögenswerte sollten steuerlich sauber dokumentiert und mit den spanischen Erklärungspflichten abgeglichen werden.

Für Unternehmer, vermögende Privatpersonen und Familiengesellschaften ist DAC2 kein isoliertes Bankthema. Es berührt Ansässigkeit, Vermögensstrukturierung, Steuererklärungen, Nachfolgeplanung und Compliance.

Häufige Fragen zu DAC2

Was bedeutet DAC2?

DAC2 bezeichnet die 2. Stufe der europäischen Amtshilfe-Richtlinie im Steuerbereich. Sie betrifft den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten.

Ist DAC2 dasselbe wie der Common Reporting Standard?

Nein. Der Common Reporting Standard ist der internationale Standard für den automatischen Austausch von Finanzkonto-Informationen. DAC2 setzt diesen Standard innerhalb der Europäischen Union um.

Welche Konten können unter DAC2 gemeldet werden?

Meldepflichtig können insbesondere Bankkonten, Wertpapierdepots, bestimmte Anlagekonten und bestimmte Versicherungsprodukte sein.

Betrifft DAC2 auch Spanien?

Ja. Spanien nimmt am automatischen Austausch von Finanzkonto-Informationen teil. Spanische Finanzinstitute melden relevante Informationen an die Agencia Tributaria. Umgekehrt kann Spanien Informationen über ausländische Konten spanischer Steuerresidenten erhalten.

Was ist das Modelo 289?

Das Modelo 289 ist die spanische jährliche informative Erklärung über Finanzkonten im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe. Es dient der Umsetzung der CRS- und DAC2-Meldungen durch meldepflichtige Finanzinstitute.

Muss ich als Privatperson DAC2 selbst melden?

In der Regel melden Finanzinstitute die relevanten Informationen. Privatpersonen müssen jedoch ihre steuerlichen Erklärungspflichten unabhängig davon prüfen, insbesondere Einkommensteuer, Vermögensteuer und mögliche Erklärungen über Auslandsvermögen.

Ersetzt DAC2 das Modelo 720?

Nein. DAC2 ersetzt das Modelo 720 nicht. DAC2 betrifft den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden. Das Modelo 720 ist eine eigene spanische Erklärungspflicht über bestimmte Auslandsvermögenswerte.

Warum ist DAC2 für vermögende Privatpersonen wichtig?

Weil ausländische Konten, Depots, Kapitalerträge und Kontostände für die spanische Steuerverwaltung sichtbar werden können. Bei internationalen Vermögensstrukturen sollten die Angaben gegenüber Banken und Steuerbehörden konsistent sein.

(Stand: Juli 2026/ng)

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