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Gemeindesteuern auf Mallorca

Immobilienbesitzer und Gewerbetreibende tragen zu den Finanzen der Kommunen bei. Auch auf den Balearen gibt es – wie in Deutschland – mehrere Steuern und Abgaben, von denen direkt der Gemeindehaushalt profitiert.

So gilt es periodisch anfallende Gemeindesteuern zu unterscheiden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Grundsteuer (Impuestos sobre Bienes Inmuebles – IBI)
  • KFZ-Steuer
  • Gewerbesteuern (Impuestos sobre actividades económicas)

Sowie u.a. diese Gebühren:

  • Müllgebühren
  • Gebühren für Parkverbotszonen (Vado)
  • Gebühren für ein Jagdrevier (Coto de caza)

Außerdem fließen folgende Abgaben, die nur nach bestimmten Ereignissen wie beispielsweise einem Immobilienverkauf anfallen, in den Gemeindesäckel:

  • Wertzuwachssteuer (Plusvalía)
  • Baurechtliche Angelegenheiten (ergänzend zum Inselrat)

Die Kommune legt die Höhe der Steuern fest, eingezogen werden diese in der Regel vom regionalen Finanzamt (Agència Tributària de les Illes Balears, ATIB). Ausnahmen bilden dabei Calvià, die Kommunen Menorcas und Ibizas (bis auf Sant Antoni de Portmany), welche die „impuestos locales“ nicht über ATIB kassieren. Dort müssen die Bürger beim Rathaus selbst die Lokalsteuern einzahlen. Es gelten zudem andere Zahlungsmodalitäten.

Herbstzeit ist Zahlungszeit in vielen Gemeinden

Einige periodisch anfallenden Zahlungen wie IBI, Kfz-Steuer und Müllgebühren müssen zumeist im Herbst geleistet werden. In den meisten Gemeinden beginnt die freiwillige Zahlperiode der lokalen Abgaben am 1. Oktober und dauert bis 1. Dezember. Wer nach diesem Zeitraum seine Lokalsteuern bezahlen will, muss mit Aufschlägen und Mahngebühren bis zu 20 Prozent rechnen, je nach Umfang der Verspätung.

Abweichende Zahlungsfristen haben:

  • Alcúdia, dort beginnt die Steuerzahlzeit bereits am 1. September und dauert bis 2. November,
  • Artà (15. September bis 1. Dezember IBI; 1. März bis 2. Mai für Müll- und Kfz-Steuern),
  • Calvià (1. Juni bis 15. November),
  • Manacor und Marratxí (15. September bis 1. Dezember),
  • Palma (12. September bis 18. November IBI; 14. März bis 31. Mai Müll und Kfz)
  • sowie Ses Salines (1. August bis 3. Oktober).
  • Puigpunyent erhebt die Abgaben für die Müllentsorgung quartalsweise,
  • Sóller wiederum zweimal im Jahr.
  • Die Ibiza-Gemeinden Sant Antoni de Portmany (1. Juli bis 2. November) und Santa Eulària des Riu (1. August bis 30. September)
  • Auf Formentera dauert die Zahlungsperiode vom 1. August bis 3. Oktober.

Seit einigen Jahren verschicken die Gemeinden die Zahlungsaufforderungen nicht mehr per Post. ATIB hat auf den virtuellen Steuerbriefkasten umgestellt. Gern sind wir Ihnen bei Einrichtung und Pflege Ihrer Postbox behilflich. Über den „Cartero virtual“ können Steuern und Gebühren per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung bezahlt werden. Wer das Geld lieber bei der Bank einzahlen möchte, kann sich über das Online-Portal einen Zahlungsschein ausdrucken. Auch lassen sich Zahlungsbestätigungen vergangener Jahre herunterladen. Das Finanzamt bietet zudem einen digitalen Erinnerungsservice mittels Mail und SMS. Sowohl der virtuelle Briefkasten als auch die Zahlungserinnerungen müssen vom Steuerpflichtigen zuerst eingerichtet werden.

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