Immobilien | Lebensyzklus auf Mallorca
Der Erwerb einer Immobilie auf Mallorca ist nicht nur eine emotionale, sondern vor allem eine rechtlich und steuerlich komplexe Entscheidung. Schon vor dem Kauf sind gründliche Prüfungen (Due Diligence) entscheidend, um Risiken – etwa ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder baurechtliche Mängel – zu vermeiden. Eine rechtssichere Strukturierung des Erwerbsprozesses umfasst die Prüfung von Eigentumstiteln, Baugenehmigungen, steuerlichen Belastungen (Grunderwerbsteuer, Mehrwertsteuer, Notar- und Registerkosten) sowie die Wahl der optimalen Erwerbsform – privat, über eine Gesellschaft oder Holdingstruktur. Auf diese Weise lassen sich nicht nur Haftungs- und Finanzierungsrisiken reduzieren, sondern auch langfristig steuerliche Vorteile sichern.
Während der Nutzungsphase und bei einem späteren Verkauf oder einer Nachfolgeplanung unterscheidet sich die steuerliche Behandlung erheblich – insbesondere zwischen Eigennutzung, Vermietung und Veräußerung. Spanien erhebt sowohl laufende Steuern wie zum Beispiel IBI und Vermögenssteuer als auch Steuern auf fiktive Eigennutzung oder Mieteinnahmen, während Deutschland Einkünfte aus Vermietung oder Veräußerung unter Anrechnung der spanischen Steuer erfasst.
Bei Erbschaft oder Schenkung kommt es mangels Doppelbesteuerungsabkommen häufig zu Mehrbelastungen, die sich jedoch durch rechtzeitige Planung – etwa über Schenkungen, Testamente oder Gesellschaftsstrukturen – erheblich mindern lassen. Eine frühzeitige, ganzheitliche Beratung in beiden Rechtsordnungen ist daher unerlässlich, um den Lebenszyklus einer Auslandsimmobilie rechtssicher, steueroptimiert und zukunftsfähig zu gestalten.
Weiterführende Informationen und individuelle Beratung:
https://privateclients.plattes.net/immobilien
(Stand: Oktober 2025/dn,ng)