Das Modelo 232 ist die jährliche Informationserklärung über Transaktionen mit verbundenen Parteien. Diese Erklärung ist für Steuerpflichtige der Körperschaftssteuer sowie der Einkommensteuer der Nicht-Residenten vorgesehen, die über eine ständige Betriebsstätte in Spanien operieren.
Wer ist verpflichtet, das Modelo 232 einzureichen?
Zur Abgabe verpflichtet sind grundsätzlich:
Körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften (Impuesto sobre Sociedades),
Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Spanien, die der Nichtresidentensteuer (IRNR) unterliegen,
sowie Personen oder Einheiten mit Buchführungs- und Erklärungspflicht nach dem Körperschaftsteuerrecht.
Die Erklärung betrifft also insbesondere spanische Kapitalgesellschaften (S.L., S.A.), Holdingstrukturen und ausländische Gesellschaften mit ständiger Betriebsstätte in Spanien.
Welche Transaktionen müssen erklärt werden?
Gemäß Artikel 13 des Körperschaftsteuergesetzes (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS) und den Verrechnungspreisvorschriften (Art. 18 LIS, RD 634/2015) sind meldepflichtig:
Geschäfte mit verbundenen Parteien, sofern:
der Gesamtbetrag der Transaktionen mit einer verbundenen Partei 250.000 Euro im Steuerjahr überschreitet, oder
der Gesamtwert der Transaktionen desselben Typs 100.000 Euro überschreitet, sofern es sich um gleichartige Geschäfte handelt.
Spezifische Fälle mit Pflicht zur Einzeldeklaration, unabhängig vom Betrag:
Transaktionen mit Gesellschaften oder Personen in Steueroasen oder Niedrigsteuergebieten (gemäß königlichem Dekret 1080/1991),
Übertragungen immaterieller Werte, wie Lizenzen, Markenrechte oder Know-how,
Restrukturierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe (Fusionen, Spaltungen, Übertragungen von Betrieben),
Zahlungen oder Entgelte an Geschäftsführer und nahestehende Personen.
Nicht zu erklären sind in der Regel:
innerbetriebliche Lieferungen oder Dienstleistungen innerhalb einer konsolidierten Unternehmensgruppe,
Transaktionen mit natürlichen Personen, wenn diese nicht unternehmerisch tätig sind und im Einkommensteuerbereich (IRPF) regulär erfasst werden.
Einreichungsfrist und Verfahren
Die Abgabefrist beträgt einen Monat und beginnt am elften Monat nach Ende des Geschäftsjahres.
Bei kalendergleichem Geschäftsjahr bedeutet das: Abgabefrist: 1. bis 30. November des Folgejahres.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Website der Agencia Tributaria mittels digitaler Zertifikate oder über einen bevollmächtigten Steuerberater.
Beispiel:
Geschäftsjahr 2024 → Abschluss am 31.12.2024 → Einreichungszeitraum für Modelo 232: 1.–30. November 2025.
Verspätete oder fehlerhafte Abgaben können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen:
Mindestsanktion: 1.000 Euro,
Zusätzlich: 10 Euro je unvollständigem oder falschem Datensatz, maximal 10.000 Euro.
Bei vorsätzlicher Nichtabgabe oder wiederholter Pflichtverletzung drohen weitergehende steuerliche Prüfungen, Zuschläge und Strafverfahren.
Praktischer Hinweis aus der Beratungspraxis
Gerade bei internationalen Beteiligungsstrukturen oder deutsch-spanischen Unternehmensgruppen wird das Modelo 232 oft unterschätzt.
Fehler entstehen typischerweise durch:
fehlende Zuordnung der verbundenen Parteien,
nicht konsistente Dokumentation zwischen Buchhaltung und Verrechnungspreisbericht,
verspätete Abgabe aufgrund fehlender interner Prozesse.
Ein strukturierter jährlicher Abgleich zwischen Buchführung, Steuerbilanz und Transfer Pricing File verhindert unnötige Risiken.
(Stand: Oktober 2025/wp,ng)