Modelo D-4 | Jahresbilanz Investionen durch Nicht-Residenten
Das Modelo D-4 dient der Erklärung zur Jahresbilanz über Investitionen von Nichtresidenten in spanische Gesellschaften.
In jedem Fall müssen alle Betriebsstätten in Spanien diese Erklärung D4 jährlich einreichen, sowie auch alle spanischen Gesellschaften die über ein Kapital oder Eigenmittel verfügen, welche den Wert von 3.005.060,52 € übersteigen, sofern ein Nichtresident jeweils die Beteiligung von mindestens 50% des Kapitals hält, oder nur ein einzelner Investor als Nichtresident eine Beteiligung oder Stimmrechte innehat, welche mindestens 10 % des Kapitals entsprechen.
Über diese Erklärung werden Informationen über die Gesellschafter und die Finanz- und Buchhaltungsinformationen der Gesellschaft oder Betriebsstätte bereitgestellt.
Die Frist für die Einreichung der Erklärungen beträgt 9 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Weiterführende Informationen zum Thema
-
Betreuungsrecht Deutschland
Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für…
Enzyklopädie - Allgemein
...mehr