Schutzengelpaket für Spanien
Nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen erstellen wir eine nach spanischem Recht gültige Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, die durch einen spanischen Notar beglaubigt und in die staatlichen Register eingetragen wird.
Bei einem akuten Notfall, der ja leider zu jeder Tages- und Nachtzeit eintreten kann, erhalten Sie über eine ips® zertifizierte und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Deutschland gelistete Telemedizin-App direkte medizinische Beratung.
Die sichere Verwahrung und das Monitoring aller notwendigen Dokumente und Informationen gehören mit zu unserem Vorsorge- und Notfallpaket in Spanien. Hausintern nennen wir diese umfassende Lösung "Schutzengelpaket".
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin: schutzengel@plattesgroup.net
Schutzengelpaket im Detail und die Notfall-App
Die Patientenverfügung enthält neben Angaben zum eigenen Lebensentwurf und den persönlichen Wertvorstellungen möglichst genaue Angaben über die Wahl der konventionellen und experimentellen Behandlungen und Therapien, denen man sich unterziehen möchte oder die man explizit ablehnt. Wir empfehlen, die Patientenverfügung so ausführlich wie möglich zu gestalten.
Zur Wirksamkeit muss die Patientenverfügung auf den Balearen in dem dafür vorgesehenen Register (Registro de voluntades anticipadas de las Illes Balears) hinterlegt werden. Nur so ist sichergestellt, dass sich Ärzte und Behandlungsteams im Notfall umgehend über die Existenz einer Patientenverfügung informieren und schnell auf diese zugreifen können.
Beratung, Erstellung, notarielle Beurkundung, Registrierung und Monitoring wird von unserem "Vorsorge-Team" gewährleistet. Alle Daten werden in der ips® zertifizierten und von der deutschen Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gelisteten Telemedizin-App hinterlegt und sind von den dazu berechtigten Personen einsehbar.
Mit einer Vorsorgevollmacht (poder preventivo) wird eine Vertrauensperson bestimmt, die bei Behörden, Versicherungen oder Banken tätig werden kann und beispielsweise auch eine Pflegeeinrichtung auswählen darf, in der Sie optimal betreut werden. Da Ehepartner und/oder Kinder ohne eine solche Befugnis nicht berechtigt sind, solche Entscheidungen zu treffen, empfehlen wir eine entsprechende Vorsorgevollmacht.
Beratung, Erstellung, notarielle Beurkundung, Registrierung und Monitoring wird von unserem “Vorsorge-Team” gewährleistet. Alle Daten werden in der ips® zertifizierten und von der deutschen Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gelisteten Telemedizin-App hinterlegt und sind von den dazu berechtigten Personen einsehbar.
Die Betreuungsverfügung bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit, falls das Gericht einen Betreuer für Sie einsetzen muss. Grundsätzlich wird keine Betreuung angeordnet, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben. Aber es gibt Ausnahmen: Etwa, wenn Ihr Vorsorgebevollmächtigter verstorben ist oder sich selbst in Pflege befindet. Durch eine entsprechende Verfügung können Sie einen Betreuer bestimmen. Das Gericht ist an Ihren Vorschlag gebunden. Ist kein Betreuer benannt, kann das Gericht jemanden ernennen, der Sie womöglich nicht kennt.
Beratung, Erstellung, notarielle Beurkundung, Registrierung und Monitoring wird von unserem "Vorsorge-Team" gewährleistet. Alle Daten werden in der ips® zertifizierten und von der deutschen Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gelisteten Telemedizin-App hinterlegt und sind von den dazu berechtigten Personen einsehbar.