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Schutzengelpaket für Spanien

Nach dem Tod eines geliebten Menschen stellt sich die Frage, wie die Erbschaft abgewickelt werden kann und was eigentlich auf einen zukommt. Dieser Prozess variiert je nach Umständen und geltenden Vorschriften. Unser Ansatz beginnt mit einer gründlichen Analyse der persönlichen, familiären und vertraglichen Verhältnisse des Erblassers sowie einer umfassenden Inventur des Nachlassvermögens.

In Spanien ist die Erstellung einer Patientenverfügung, einer so genannten manifestación anticapada de voluntad, gesetzlich geregelt. Es gelten jedoch für jede Region verschiedene gesetzliche Regelungen, die mit unterschiedlichen Formvorschriften einhergehen. Ein zentrales nationales Register, das registro nacional de instrucciones previas, speichert sämtliche nach den einzelnen Rechtsordnungen der Autonomen Regionen erstellten Patientenverfügungen. Sinn und Zweck ist, dass regional vorgenommene Verfügungen im gesamten spanischen Hoheitsgebiet, trotz unterschiedlicher Formvorschriften Wirksamkeit entfalten und zur Kenntnis gelangen.

Dies entbindet den Ersteller aber nicht von den Formvorschriften, die in der Region gelten, in der sie oder er ihren oder seinen (ständigen) Aufenthalt hat. Über die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen kann man sich auf der Internetseite des spanischen Gesundheitsministeriums (Ministerio de Sanidad, Servicios Sociales e Igualdad) informieren. Eine (deutsche und in die spanische Sprache übersetzte) Patientenverfügung, die die vorgegebenen, regional geltenden Formvorschriften nicht einhält, ist für Spanien rechtlich unwirksam und muss daher von Ärztinnen und Ärzten sowie Behörden nicht anerkannt und befolgt werden!

Vorsorge treffen ist nicht nur für die Zeit nach dem Tod ratsam. Sollten wir durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sein, unsere rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, ist es gut, wenn wir rechtzeitig einen Betreuer ausgewählt oder einer Person unseres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Zu überlegen ist auch, mit einer Patientenverfügung selbst vorab über eventuelle ärztliche Behandlungen zu entscheiden. 

Das Kernstück unseres Schutzengelpaketes ist die Erstellung einer Patientenverfügung (manifestación anticipada de voluntad), die in Spanien rechtsgültig ist. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Sowohl der Betreuer oder die Betreuerin, als auch der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigte, sind dann an die Patientenverfügung gebunden. So ist Ihre Absicherung in Notfällen gegeben.

Unser Schutzengel-Team berät Sie bei der Erstellung der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht. Zudem gehört zu unserem Schutzengelpaket ein Monitoring, um mögliche und notwendige Aktualisierungen vorzunehmen.

(Stand: April 2025/ff)

Das Schutzengelpaket im Detail

Die Erstellung einer Patientenverfügung auf den Balearen ist ein wichtiger Schritt, der Sorgfalt erfordert. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, dieses rechtlich bindende Dokument gemeinsam mit unseren Experten zu erstellen – entweder in einem persönlichen Gespräch oder per Videocall. Unsere Berater führen Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche und Bedürfnisse präzise festgehalten werden. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass das Dokument den rechtlichen Anforderungen auf den Balearen entspricht und Ihre Selbstbestimmung im Ernstfall gewährleistet.

Nach der Erstellung Ihrer Patientenverfügung bieten wir Ihnen und Ihrem Hausarzt die Möglichkeit, das Dokument über unsere sichere digitale Plattform zu überprüfen und zu besprechen. Wir stellen Ihnen eine Zugangsberechtigung zur Verfügung, die einen vertraulichen und direkten Zugriff auf das Dokument ermöglicht. So können Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt sicherstellen, dass alle medizinischen Entscheidungen in Übereinstimmung mit Ihren Wünschen getroffen werden. Dieser Prozess gewährleistet eine umfassende medizinische Betreuung, die Ihre Vorstellungen berücksichtigt.

Die Beurkundung durch einen spanischen Notar ist ein entscheidender Schritt, um die Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Dokuments sicherzustellen. Wir übernehmen für Sie die komplette Vorbereitung und Abstimmung mit dem Notar, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt abgewickelt werden. Zudem kümmern wir uns um die Terminvereinbarung und begleiten Sie persönlich zum Notartermin, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Dieser Service bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Patientenverfügung ordnungsgemäß beurkundet und rechtskräftig ist.

Nach der Beurkundung Ihrer Patientenverfügung sorgen wir in Zusammenarbeit mit dem Notar dafür, dass das Dokument im balearischen Patientenverfügungsregister eingetragen wird. Diese Eintragung garantiert, dass Ihre Patientenverfügung jederzeit für alle offiziell zugelassenen medizinischen Einrichtungen in Spanien zugänglich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre medizinischen Wünsche in jeder Situation respektiert werden und medizinisches Personal im Bedarfsfall schnell auf Ihre Verfügung zugreifen kann. 

Die Funktion der Patientenverfügung: 

  • Selbstbestimmung: Mit einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, auch wenn Sie nicht mehr kommunizieren können. So wird sichergestellt, dass Behandlungen in Ihrem Sinne erfolgen. 
  • Entlastung für Angehörige: Ohne eine Patientenverfügung müssen oft Familienangehörige schwierige Entscheidungen treffen. Mit einem klaren Dokument nehmen Sie ihnen diese Last ab. 
  • Vermeidung von unnötigen Behandlungen: Die Patientenverfügung ermöglicht es, bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen, die Sie nicht wünschen. So kann verhindert werden, dass Sie gegen Ihren Willen lange an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen bleiben.
  • Rechtsklarheit: Im Ernstfall kann es ohne Patientenverfügung zu Unsicherheiten und sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Das Dokument gibt medizinischem Personal eine rechtliche Grundlage für Entscheidungen.
  • Individuelle Wünsche: Jeder Mensch hat unterschiedliche Vorstellungen davon, wie mit ihm im Krankheitsfall umgegangen werden soll. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre individuellen Wünsche zu dokumentieren, etwa in Bezug auf die Einleitung einer Schmerztherapie, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung.

Durch die Erstellung einer Patientenverfügung können Sie Ihre persönlichen Werte und Überzeugungen in medizinische Entscheidungen einfließen lassen und gleichzeitig Ihre Angehörigen entlasten. 

Jede volljährige Person, die einwilligungsfähig ist, hat das Recht, eine Patientenverfügung zu erstellen, die jederzeit ohne besondere Formvorschriften widerrufen werden kann. Es kann ratsam sein, sich dabei von einem Arzt, einer Ärztin oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. 

Wenn die Bestimmungen der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zutreffen, sind die behandelnden Ärzte sowie das Pflegepersonal verpflichtet, diese zu beachten. Existiert ein rechtlicher Betreuer oder eine bevollmächtigte Person als Vertreterin, so ist diese dafür verantwortlich, den Willen der Patientin oder des Patienten durchzusetzen.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges rechtliches Instrument, mit dem Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen können, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Die folgende Liste enthält die wesentlichen Aspekte einer Vorsorgevollmacht:

  • Zweck der Vorsorgevollmacht: Die Vorsorgevollmacht dient dazu, sicherzustellen, dass in einem solchen Fall eine von Ihnen bestimmte Person Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann. Sie unterscheidet sich von einer Patientenverfügung, da letztere nur medizinische Belange regelt, während die Vorsorgevollmacht alle Bereiche des Lebens abdecken kann, wie etwa finanzielle, rechtliche und gesundheitliche Entscheidungen.
  • Umfang der Vollmacht: Sie können den Umfang der Vollmacht individuell festlegen. Die Vorsorgevollmacht kann zum Beispiel folgende Bereiche umfassen:
    - Gesundheitsangelegenheiten: Entscheidungen über medizinische Behandlungen oder Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen
    - Vermögensverwaltung: Verwaltung von Bankkonten, Zahlung von Rechnungen, Abschluss von Verträgen
    - Rechtliche Vertretung: Vertretung in Rechtsangelegenheiten, zum Beispiel vor Behörden oder Gerichten
    - Wohnungsangelegenheiten: Entscheidungen über Anmietung oder Kündigung von Wohnungen, Verkauf von Immobilien
  • Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung: Ohne eine Vorsorgevollmacht müsste im Ernstfall ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, der Ihre Angelegenheiten regelt. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie dieses Szenario vermeiden und sicherstellen, dass eine Person Ihres Vertrauens für Sie handelt, anstatt dass das Gericht eine fremde Person bestimmt.
  • Individuelle Gestaltung: Die Vorsorgevollmacht ist flexibel und kann nach Ihren Wünschen gestaltet werden. Sie können festlegen, welche Bereiche durch die Vollmacht abgedeckt werden und ab wann sie gilt – zum Beispiel erst dann, wenn Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben.
  • Form und Gültigkeit: Grundsätzlich sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst werden. Es ist nicht zwingend notwendig, sie notariell beglaubigen zu lassen, doch kann eine notarielle Beurkundung in bestimmten Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn die Vollmacht auch für den Verkauf von Immobilien gelten soll. Manche Banken und Behörden verlangen zudem eine notarielle Beglaubigung.
  • Vertrauen und Verantwortung: Die Wahl der bevollmächtigten Person erfordert großes Vertrauen, da diese weitreichende Entscheidungen für Sie treffen kann. Sie sollte Ihre Wünsche gut kennen und in der Lage sein, verantwortungsbewusst zu handeln.

Während die Vorsorgevollmacht einer oder mehreren Personen direkte Handlungsbefugnisse gibt, dient eine Betreuungsverfügung dazu, dem Gericht vorzuschlagen, wer im Betreuungsfall als Betreuer eingesetzt werden soll. Die Vorsorgevollmacht kann diese gerichtliche Bestellung in vielen Fällen überflüssig machen. Insgesamt bietet eine Vorsorgevollmacht die Möglichkeit, im Vorfeld klar zu regeln, wer für Sie handeln soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies kann nicht nur im Bereich der Gesundheitsversorgung, sondern auch in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten von großer Bedeutung sein.

Eine Betreuungsverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, wer im Falle ihrer zukünftigen Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Diese Verfügung greift, wenn das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet. Mit einer Betreuungsverfügung kann man also Einfluss darauf nehmen, wer diese Betreuung übernimmt, falls man selbst nicht mehr in der Lage ist, eigene Angelegenheiten zu regeln.

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Die einen vorher, die anderen nachher.

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