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Steuerliche Neutralität | Régimen especial de neutralidad

Das Sonderregime der steuerlichen Neutralität ermöglicht es Unternehmen, bestimmte Umstrukturierungen durchzuführen, ohne dass diese unmittelbare steuerliche Belastungen auslösen. Ziel des Regimes ist es, wirtschaftlich sinnvolle Vorgänge wie Verschmelzungen, Spaltungen oder Einbringungen nicht durch eine sofortige Besteuerung zu behindern. Besonders relevant ist es für internationale Strukturen mit Vermögen oder Tochtergesellschaften in Spanien.

Dieses Regime ist ein zentraler Bestandteil des spanischen Körperschaftsteuerrechts und spielt insbesondere bei internationalen Unternehmensstrukturen, Nachfolgeplanungen und Reorganisationen innerhalb von Unternehmensgruppen eine bedeutende Rolle.

Zweck und Grundprinzipien

Das Sonderregime der steuerlichen Neutralität beruht auf dem Grundsatz, dass bei Umstrukturierungen keine Besteuerung stattfinden soll, wenn wirtschaftliche Gründe im Vordergrund stehen. Statt einer sofortigen Besteuerung werden die stillen Reserven übertragen und erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert.

Damit verfolgt das Regime zwei Ziele:

  • Förderung wirtschaftlich notwendiger Strukturänderungen

  • Verhinderung künstlicher Gestaltungsspielräume zum Zweck der Steuervermeidung

Die steuerliche Neutralität gilt nur, wenn die Umstrukturierung nachvollziehbar und begründet ist.
 

Anwendungsbereich des Regimes

Das Regime kann auf unterschiedliche Arten von Umstrukturierungen angewendet werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Verschmelzungen

  • Spaltungen (vollständig oder teilweise)

  • Einbringung von Unternehmensteilen

  • Austausch von Anteilen

  • Sitzverlegungen europäischer Gesellschaften

Für jede dieser Formen gelten besondere Voraussetzungen, die sicherstellen sollen, dass der Vorgang wirtschaftlich motiviert ist.

Voraussetzungen für die Anwendung

Um das Sonderregime zu nutzen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Finanzverwaltung prüft insbesondere:

  • das Vorliegen wirtschaftlicher Gründe

  • die Kontinuität der wirtschaftlichen Tätigkeit

  • den Übergang von Vermögenswerten zu deren steuerlichen Buchwerten

  • die Einhaltung formaler Anforderungen wie Meldungen und Dokumentationen

Wirtschaftliche Gründe sind zum Beispiel:

  • betriebliche Effizienzsteigerung

  • Konzentration von Geschäftsbereichen

  • Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge

  • Anpassung an Marktveränderungen

Fehlen wirtschaftliche Gründe, wird das Regime nicht gewährt.

Steuerliche Wirkung und Vorteile

Das Sonderregime verhindert die sofortige Besteuerung der stillen Reserven, indem es folgende Grundsätze festlegt:

  • die übertragenen Vermögenswerte bleiben mit dem bisherigen steuerlichen Buchwert angesetzt

  • der übernehmende Rechtsträger führt die steuerlichen Werte fort

  • die Besteuerung wird in die Zukunft verlagert

  • die Transaktion löst keine Gewinnrealisierung aus

Damit wird vermieden, dass Unternehmen bei notwendig werdenden Umstrukturierungen finanzielle Belastungen erleiden, die den Fortbestand oder die Wettbewerbsfähigkeit gefährden könnten. 

(Stand: November 2025/ng)

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