Stiftung als Nachfolgeinstrument
Wenn Unternehmerfamilien oder vermögende Privatpersonen über die Stiftung als Nachfolgeinstrument nachdenken, geht es nie nur um Paragraphen – es geht um Werte, Unabhängigkeit und die nachhaltige Sicherung des Lebenswerks über Generationen.
Eine Stiftung kann Vermögen bündeln, Erbfolgen ordnen und Verantwortung institutionalisieren. Die PlattesGroup begleitet Familien bei der sorgfältigen Analyse, bei der Priorisierung familiärer Ziele und bei der strukturierten Umsetzung – interdisziplinär, international und mit Blick auf steuerliche, rechtliche und emotionale Aspekte.
Eine Stiftung ist ein eigenständiger, zweckgebundener Rechtsträger ohne Gesellschafter. Sie besteht aus Zweck, Vermögen und Organisation. In der Nachfolgeplanung lassen sich damit Vermögenswerte sichern, Entscheidungsstrukturen festigen und familiäre Konflikte vermeiden.
In der Praxis werden drei Grundformen unterschieden:
gemeinnützige Stiftungen,
hybride oder gemischte Stiftungen, die private und steuerbegünstigte Ziele kombinieren.
Welche Form passt, ergibt sich aus Zweck, Destinatärskreis und Governance-Struktur der Familie.
Der richtige Einstieg: Bestandsaufnahme, Zielbild, Notfallpaket
Am Beginn jeder Stiftungsplanung steht eine umfassende Bestandsaufnahme: Vermögenswerte, Gesellschaftsanteile, familiäre Rollen und mögliche Konfliktlinien.
Darauf folgt ein Notfall- und Übergangspaket, bestehend aus:
Vorsorge- und Generalvollmachten,
klar geregelten Übergangsstrukturen („Notfall-Testament“),
Zugriffskonzepten für Banken und IT,
sowie ersten Governance-Leitplanken.
Diese Sofortmaßnahmen bilden die Grundlage für die spätere Stiftungsstruktur. Gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt das PlattesGroup-Team ein klares Zielbild und eine verbindliche Umsetzungsstrategie – dokumentiert, abgestimmt und mit klaren Verantwortlichkeiten.
Vorteile der Stiftung in der Nachfolge
Dauerhaftigkeit und Kontinuität
Stiftungen sind auf Langfristigkeit ausgelegt. Richtig strukturiert, verhindern sie die Zersplitterung von Vermögen – insbesondere bei Immobilien- oder Unternehmensanteilen – und sichern die Kontinuität der Werte über Generationen hinweg.
Ankergesellschafterin und Stabilitätsfaktor
Die Stiftung kann als Ankergesellschafterin eines Unternehmens fungieren. Sie hält Stimmrechte, Vetos oder Benennungsrechte und schützt so vor ungewollten Verkäufen, Abfindungslasten oder einer Aufweichung von Gesellschafterbindungen. Sie schafft Stabilität, ohne die unternehmerische Dynamik zu blockieren.
Vermögensschutz und Disziplin
Stiftungsvermögen ist in der Regel vor Abfindungs- und Gläubigerzugriffen geschützt, sofern keine einklagbaren Destinatärsansprüche bestehen. Gleichzeitig erzwingt die Stiftung ein professionelles Liquiditäts- und Ausschüttungsmanagement, das die finanzielle Nachhaltigkeit fördert.
Erbrechtliche Aspekte und Fallstricke
Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsberechtigte Angehörige behalten ihre Ansprüche, auch wenn die Stiftung Erbin wird. Bei lebzeitigen Übertragungen kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen. Die „10-Jahres-Abschmelzung“ beginnt nur, wenn sich der Stifter tatsächlich vollständig entäußert – vorbehaltene Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrechte können den Fristlauf hemmen.
Stiftung als Erbin
Wird die Stiftung zur Alleinerbin, ist die Umsetzung meist unproblematisch. Komplexer wird es bei Miterbschaften oder Vor-/Nacherbschaften. Hier sind präzise Teilungsanordnungen und Anerkennungsstrategien notwendig, damit Stiftungszweck und Vermögensausstattung rechtssicher zusammenfinden.
Unternehmen und Stiftung – die wirksame Verknüpfung
Als Gesellschafterin eines Unternehmens wirkt die Stiftung über ihre Stimmrechte und Governance-Regeln unmittelbar auf strategische Entscheidungen ein. Sie sichert Stabilität, ohne unternehmerische Dynamik zu hemmen.
Klar definierte Benennungsrechte, Qualifikationsanforderungen und Vetorechte gewährleisten Kontinuität, Integrität und Handlungsfähigkeit. So bleibt das Unternehmen langfristig in Familienhand, während die Stiftung für Werteorientierung und Generationenbalance sorgt. Die Stiftung gibt Orientierung – aber keine starren Fesseln.
Von der Idee zur Umsetzung – ein Prozess, kein Ereignis
Die Errichtung einer Stiftung ist kein einmaliger Akt, sondern ein strukturierter, mehrstufiger Prozess.
Entscheidend ist, dass Konzept, Satzung und operative Abläufe ineinandergreifen und regelmäßig überprüft werden.
Empfohlen wird ein „Werkzeugkasten Stiftung“, bestehend aus:
Satzungsentwürfen und Beurkundungen,
Register- und Aufsichtsverfahren,
Banken- und Broker-Onboarding,
Anlagerichtlinie und Governance-Handbuch,
sowie Reporting- und Prüfungsrhythmus.
Diese Bausteine bilden das Fundament einer funktionierenden Stiftung. Sie sollten alle drei bis fünf Jahre – oder anlassbezogen, etwa bei Familienveränderungen, Nachfolgeregelungen, Exits oder Marktumbrüchen – überprüft und angepasst werden.
Die Stiftung ist eines der wirkungsvollsten Instrumente für eine strukturierte, generationenübergreifende Nachfolge. Sie schafft Ordnung, wo Erbfolgen zerfasern, und schützt Werte, wenn sie professionell gestaltet und konsequent geführt wird. Mit ruhiger Hand, klarer Strategie und internationaler Erfahrung begleitet die PlattesGroup Stifterfamilien bei Analyse, Strukturierung und praktischer Umsetzung – interdisziplinär, vertrauensvoll und zukunftsorientiert.
(Stand: Oktober 2025/wp,ng)