Unbedenklichkeitsbescheinigung
Erstveröffentlichung: 26. Januar 2026
Das “certificado de estar al corriente con la AEAT” ist die spanische steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie bestätigt, dass eine natürliche oder juristische Person sämtliche steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der spanischen Finanzverwaltung erfüllt hat oder zumindest keine vollstreckbaren Steuerrückstände bestehen.
Die Bescheinigung wird von der Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT) ausgestellt und ist in zahlreichen wirtschaftlichen, rechtlichen und administrativen Situationen zwingende Voraussetzung.
Zweck und Bedeutung
Die Bescheinigung dient als Nachweis steuerlicher Zuverlässigkeit. Sie wird regelmäßig verlangt bei:
Immobilienkäufen und -verkäufen in Spanien
Gesellschaftsgründungen, Umstrukturierungen oder Liquidationen
Ausschreibungen, Subventionen und Förderprogrammen
Bankfinanzierungen und Refinanzierungen
Gesellschafterwechseln und Due-Diligence-Prüfungen
Tätigkeiten als Geschäftsführer oder Organ einer spanischen Gesellschaft
Für international tätige Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist sie ein zentrales Compliance-Dokument.
Wer benötigt das Zertifikat?
Das certificado kann erforderlich sein für:
Natürliche Personen (Immobilieneigentümer, Selbständige, Geschäftsführer)
Spanische Gesellschaften (S.L., S.A., Personengesellschaften)
Ausländische Gesellschaften mit steuerlicher Registrierung in Spanien
Erbengemeinschaften und Vermögensstrukturen, sofern steuerlich erfasst
Auch bei rein vermögensverwaltenden Strukturen wird die Bescheinigung häufig eingefordert.
Inhalt der Bescheinigung
Das Zertifikat bestätigt insbesondere:
Keine offenen Steuerschulden gegenüber der AEAT
Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen (IVA, IRPF, IS, Non-Resident Tax)
Keine laufenden Vollstreckungsmaßnahmen
Ordnungsgemäßer steuerlicher Status zum Ausstellungszeitpunkt
Wichtig: Die Bescheinigung ist stichtagsbezogen und bildet nur den aktuellen Stand ab.
Beantragung
Die Beantragung ist möglich:
Elektronisch über das Online-Portal der AEAT (mit Zertifikat oder Cl@ve)
Über einen Bevollmächtigten (Steuerberater, Rechtsanwalt)
In Sonderfällen auch persönlich bei der zuständigen Finanzbehörde
Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort oder innerhalb weniger Tage, sofern keine Unstimmigkeiten vorliegen.
Gültigkeit
Die Bescheinigung ist zeitlich begrenzt gültig (regelmäßig 6 Monate).
Viele Banken, Notare oder Behörden akzeptieren jedoch nur sehr aktuelle Versionen (oft nicht älter als 30–90 Tage).
Eine erneute Beantragung ist jederzeit möglich.
Typische Problemfelder
In der Praxis scheitert die Ausstellung häufig an:
Vergessenen oder verspätet eingereichten Steuererklärungen
Geringfügigen Rückständen oder Nebenforderungen
Formellen Registrierungsfehlern (z. B. falsche Steueradresse)
Unklarheiten bei nichtresidenten Steuerpflichtigen
Eine vorherige steuerliche Durchsicht ist daher dringend zu empfehlen.
Einordnung im internationalen Kontext
Für deutsche Unternehmer entspricht das certificado funktional der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, ist jedoch in Spanien deutlich formalisierter und häufiger zwingende Voraussetzung für Rechtsgeschäfte. Gerade bei grenzüberschreitenden Strukturen ist sie ein Schlüsselindikator für steuerliche Ordnungsmäßigkeit.
Vor bedeutenden Transaktionen sollte das certificado frühzeitig beantragt und die steuerliche Situation im Vorfeld überprüft werden. So lassen sich Verzögerungen, Vertragsrisiken und unnötige Rückfragen von Banken, Notaren oder Geschäftspartnern vermeiden.
Die PlattesGroup begleitet Mandanten regelmäßig bei der steuerlichen Vorprüfung, Beantragung und Klärung von Abweichungen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, Gesellschaftsstrukturen und internationaler Mobilität.
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