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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Erstveröffentlichung: 26. Januar 2026

Das “certificado de estar al corriente con la AEAT” ist die spanische steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie bestätigt, dass eine natürliche oder juristische Person sämtliche steuerlichen Verpflichtungen gegenüber der spanischen Finanzverwaltung erfüllt hat oder zumindest keine vollstreckbaren Steuerrückstände bestehen.

Die Bescheinigung wird von der Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT) ausgestellt und ist in zahlreichen wirtschaftlichen, rechtlichen und administrativen Situationen zwingende Voraussetzung.

Zweck und Bedeutung

Die Bescheinigung dient als Nachweis steuerlicher Zuverlässigkeit. Sie wird regelmäßig verlangt bei:

  • Immobilienkäufen und -verkäufen in Spanien

  • Gesellschaftsgründungen, Umstrukturierungen oder Liquidationen

  • Ausschreibungen, Subventionen und Förderprogrammen

  • Bankfinanzierungen und Refinanzierungen

  • Gesellschafterwechseln und Due-Diligence-Prüfungen

  • Tätigkeiten als Geschäftsführer oder Organ einer spanischen Gesellschaft

Für international tätige Unternehmer und vermögende Privatpersonen ist sie ein zentrales Compliance-Dokument.

Wer benötigt das Zertifikat?

Das certificado kann erforderlich sein für:

  • Natürliche Personen (Immobilieneigentümer, Selbständige, Geschäftsführer)

  • Spanische Gesellschaften (S.L., S.A., Personengesellschaften)

  • Ausländische Gesellschaften mit steuerlicher Registrierung in Spanien

  • Erbengemeinschaften und Vermögensstrukturen, sofern steuerlich erfasst

Auch bei rein vermögensverwaltenden Strukturen wird die Bescheinigung häufig eingefordert.

Inhalt der Bescheinigung

Das Zertifikat bestätigt insbesondere:

  • Keine offenen Steuerschulden gegenüber der AEAT

  • Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen (IVA, IRPF, IS, Non-Resident Tax)

  • Keine laufenden Vollstreckungsmaßnahmen

  • Ordnungsgemäßer steuerlicher Status zum Ausstellungszeitpunkt

Wichtig: Die Bescheinigung ist stichtagsbezogen und bildet nur den aktuellen Stand ab.

Beantragung

Die Beantragung ist möglich:

  • Elektronisch über das Online-Portal der AEAT (mit Zertifikat oder Cl@ve)

  • Über einen Bevollmächtigten (Steuerberater, Rechtsanwalt)

  • In Sonderfällen auch persönlich bei der zuständigen Finanzbehörde

Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort oder innerhalb weniger Tage, sofern keine Unstimmigkeiten vorliegen.

Gültigkeit

  • Die Bescheinigung ist zeitlich begrenzt gültig (regelmäßig 6 Monate).

  • Viele Banken, Notare oder Behörden akzeptieren jedoch nur sehr aktuelle Versionen (oft nicht älter als 30–90 Tage).

Eine erneute Beantragung ist jederzeit möglich.

Typische Problemfelder

In der Praxis scheitert die Ausstellung häufig an:

  • Vergessenen oder verspätet eingereichten Steuererklärungen

  • Geringfügigen Rückständen oder Nebenforderungen

  • Formellen Registrierungsfehlern (z. B. falsche Steueradresse)

  • Unklarheiten bei nichtresidenten Steuerpflichtigen

Eine vorherige steuerliche Durchsicht ist daher dringend zu empfehlen.

Einordnung im internationalen Kontext

Für deutsche Unternehmer entspricht das certificado funktional der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, ist jedoch in Spanien deutlich formalisierter und häufiger zwingende Voraussetzung für Rechtsgeschäfte. Gerade bei grenzüberschreitenden Strukturen ist sie ein Schlüsselindikator für steuerliche Ordnungsmäßigkeit.

Vor bedeutenden Transaktionen sollte das certificado frühzeitig beantragt und die steuerliche Situation im Vorfeld überprüft werden. So lassen sich Verzögerungen, Vertragsrisiken und unnötige Rückfragen von Banken, Notaren oder Geschäftspartnern vermeiden.

Die PlattesGroup begleitet Mandanten regelmäßig bei der steuerlichen Vorprüfung, Beantragung und Klärung von Abweichungen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien, Gesellschaftsstrukturen und internationaler Mobilität.

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