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Verbindliche Steuerauskunft | Spanien

In Spanien kann man, genau wie in Deutschland, einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Steuerauskunft gem. Art. 88 LGT stellen. Das Ministerio de Hacienda y Administraciones Públicas hat eine Frist von bis zu sechs Monaten, um den Antrag zu bearbeiten.

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